Durchkreuzung vom Konjunktiv I und Konjunktiv II

Hallo!

Ich habe gelernt, wenn die Form Indikativ deckungsgleich mit dem Konjunktiv I ist, greift man auf Konjunktiv II zurück.

In diesem Satz zum Beispiel:

Ihren Angaben zufolge hätten sie überhaupt keine Möglichkeit, selbst zu Hause den defekten Ferseher zu reparieren

Da "haben"im Plural deckungsgleich mit der Indikativform ist, habe ich einfach auf Konjunktiv II zurückgegriffen.

Dafür habe ich hier dies on einer Muttersprachlerin quittiert:

Hier brauchen Sie den Konjunktiv I, da Sie sonst unterstellen würden, dass die Aussagen nicht stimmen.

Danke sehr

Aber hier irrt die Muttersprachlkerin.

Wörtlich: „Wir haben keine Möglichkeit, … zu reparieren“
Indirekt; „Sie sagen, sie hätten keine Möglichkeit …“
Das ist völlig korrekte indirekte Rede. Es unterstellt nicht, daß es nicht wahr ist. Abgesehen davon, daß man Konj. I aus besagtem Grund eh hier nicht nehmen würde. Also Konj. II.

Allerdings nimmt man beim Ausdruck „den Angaben zufolge“ generell nicht den Konjunktiv, sondern den Indikativ:
Also:
„Ihren Angaben zufolge haben sie keine Möglichkeit …“

Gruß
Metapher

2 Like

Danke Metapher! bin beruhigt.

Dieses Thema wurde automatisch 30 Tage nach der letzten Antwort geschlossen. Es sind keine neuen Nachrichten mehr erlaubt.