Moin zusammen,
der Durchlauferhitzer ist im Keller aufgestellt und das Bad im EG. Nun dauert es ganze 17 sek bis das Wasser warm wird und ganze 23 sek bis es zu heiss wird. Solange läuft das Wasser kalt (umsonst) den Abfluss durch.
Gibt es da eine Vorschrift wo Mieter geschützt werden ? Wie lange darf es maximal dauern bis warmes Wasser kommt und wieviel Mietminderung kann ein Mieter verlangen? Interessant wäre es zu erfahren ob die Mieter dies auch ab Einzug rückwirkend geltend machen können und Geld zurück bekommen.
Vielen Dank.
Sakis