Durchlauferhitzer im Keller !

Moin zusammen,

der Durchlauferhitzer ist im Keller aufgestellt und das Bad im EG. Nun dauert es ganze 17 sek bis das Wasser warm wird und ganze 23 sek bis es zu heiss wird. Solange läuft das Wasser kalt (umsonst) den Abfluss durch.

Gibt es da eine Vorschrift wo Mieter geschützt werden ? Wie lange darf es maximal dauern bis warmes Wasser kommt und wieviel Mietminderung kann ein Mieter verlangen? Interessant wäre es zu erfahren ob die Mieter dies auch ab Einzug rückwirkend geltend machen können und Geld zurück bekommen.

Vielen Dank.
Sakis

Gibt es da eine Vorschrift wo Mieter geschützt werden ? Wie
lange darf es maximal dauern bis warmes Wasser kommt und
wieviel Mietminderung kann ein Mieter verlangen?

Zum Glück gibt es bislang noch keine Gesetz, dass dafür Vorgaben
erhält (dürfte allerdings spätestens mit der Vergemeinschaftung
des Mietrechts der Fall werden :wink: )

Der Mieter hat ein Recht darauf, dass die Sanitäranlagen
instand gehalten und gewartet werden, nicht auf zusätzliche
Modernisierung. Der Mieter weiss doch bei Einzug, ob
er in eine Wohnung mit moderner Zentralheizung zieht, oder
eben nicht.

wäre es zu erfahren ob die Mieter dies auch ab Einzug
rückwirkend geltend machen können und Geld zurück bekommen.

Nein, kann der Mieter natürlich nicht.

Hallo,

Solange läuft das Wasser
kalt (umsonst) den Abfluss durch.

wieso das denn? Ist das kalte Wasser denn nicht nutzbar? Kann man damit nicht eine Kanne Wasser zum Blumengießen füllen? Oder geht Händewaschen nur mit warmem Wasser?

Gruß, Niels

Hallo,

Gibt es da eine Vorschrift wo Mieter geschützt werden ?

Nein.

Wie
lange darf es maximal dauern bis warmes Wasser kommt und

Solange es eben dauert…

wieviel Mietminderung kann ein Mieter verlangen?

Keine.

So schauts wirklich aus.

Gruss Ivo

Hi,

der Durchlauferhitzer ist im Keller aufgestellt und das Bad im
EG. Nun dauert es ganze 17 sek bis das Wasser warm wird und
ganze 23 sek bis es zu heiss wird. Solange läuft das Wasser
kalt (umsonst) den Abfluss durch.

Gibt es da eine Vorschrift wo Mieter geschützt werden ? Wie
lange darf es maximal dauern bis warmes Wasser kommt und
wieviel Mietminderung kann ein Mieter verlangen?

Laut Mieterlexikon:

Nach ansicht des AG Schöneberg (MM 96, 401) ist es üblich, dass dem mieter fließendes Warmwasser in der Kü und Bad spätestens nach 10 Sek. höchstens 5 L Wasserverbrauch - mit einer Temperatur von 45° zur Verfügung steht. Wer 5 Min. warten muss, bis das Wasser 40° warm ist, kann die miete um 10 % mindern.

Dies ist aber nur eine Entscheidung eines Amtsgerichtes und heißt nicht unbedingt viel. Andere Gerichte können durchaus anders entscheiden.

bye