Hallo zusammen! Ich habe mitbekommen, dass in Österreich bald das volle Adoptionsrecht für homosexuelle Paare gelten soll. Wie siehts in dieser Hinsicht in Deutschland aus? Die Regenbogenfamilie ist doch mittlerweile wirklich jedem ein Begriff geworden, da sollte doch eigentlich auch ein Adoptionsrecht gelten oder nicht?
Servus,
Sukzessivadoption ist möglich, (gemeinsame) Volladoption nicht.
„jedem“ stimmt übrigens nicht. Ich z.B. weiß nicht, was mit dem Wort „Regenbogenfamilie“ gemeint sein soll. Wenn man den Begriff der Familie - der im Zivilrecht nicht definiert ist - als Gesamtheit aller durch Ehe, Verwandtschaft oder Schwägerschaft verbundenen Personen versteht, kann eine Familie mit gleichgeschlechtlichen Eltern nur dann bestehen, wenn eine Ehe zwischen Gleichgeschlechtlichen möglich ist, d.h. u.a. in Deutschland und Österreich nicht.
Schöne Grüße
MM