Dürfen Hunde an Nachbars Hecke pinkeln?

Liebe Experten,

Hund xy hat ein „vorbildliches“ Herrchen, welches immer mit Tüten ausgestattet ist.

Darf Hund xy an Nachbar´s Hecke pinkeln obwohl sich die schrullige Nachbarin beschwert? Gibt es Gesetztestexte…?

Ganz lieben Dank und noch einen schönen Sonntag!!

Claudia

Hallo,

Darf Hund xy an Nachbar´s Hecke pinkeln obwohl sich die
schrullige Nachbarin beschwert? Gibt es Gesetztestexte…?

ich bitte um Herausgabe Deiner Adresse. Mich überkommt gerade das Bedürfnis, an fremde Hecken, Hauswände und Autos zu pinkeln.

Gruß,
Christian

Hi

Darf Hund xy an Nachbar´s Hecke pinkeln obwohl sich die
schrullige Nachbarin beschwert? Gibt es Gesetztestexte…?

ich bitte um Herausgabe Deiner Adresse. Mich überkommt gerade
das Bedürfnis, an fremde Hecken, Hauswände und Autos zu
pinkeln.

Wie soll man denn die Antwort verstehen? oO

Und als Mensch darfst du das aber nicht ^^

MfG
Lilly

Hallöchen,

ich bitte um Herausgabe Deiner Adresse. Mich überkommt gerade
das Bedürfnis, an fremde Hecken, Hauswände und Autos zu
pinkeln.

Wie soll man denn die Antwort verstehen? oO

Und als Mensch darfst du das aber nicht ^^

das ist mir bekannt. Ob da nun aber nur ein Mensch laufen läßt oder ein Hund sein Revier markiert, ändert aber nur wenig an den Tatsachen.

Anders formuliert: Um fremden Urin an der eigenen Hecke, Hauswand oder Felge nicht zu mögen, muß man nicht zwangsläufig schrullig sein.

Gruß,
Christian

Hi Claudia,

Darf Hund xy an Nachbar´s Hecke pinkeln

auch Hunde haben entsprechende Verbotsschilder zu beachten. Wenn der Hund nicht lesen kann, muss Herrchen ihm das Schild vorlesen. Wenn Herrchen nicht lesen kann, darf auch Herrchen.

obwohl sich die schrullige Nachbarin beschwert?

Na ja, schrullig… Man kann das Ganze gelassen sehen, schließlich pinkelt so ein Hund keine gießkannenähnliche Menge, meist sind das ja nur Tröpfchem, mit denen markiert wird. Als ich jedoch gesehen habe, dass mein Nachbar seinen angeleinten Hausratz an meine Hecke strullen ließ, habe ich mir die Frage erlaubt, ob es ihm was ausmachte, wenn ich an seinen Zaun pinkelte. Seitdem grüßt er mich schon von Weitem.

Gibt es Gesetztestexte…?

wahrscheinlich nicht, Urteile dazu schon eher.

Gruß Ralf

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Hi Lilly,

Und als Mensch darfst du das aber nicht ^^

aber ja doch. Du musst nur für eventuelle Schäden aufkommen.

Gruß Ralf

Hallo Claudia,

ich weiss nicht, was dagegen sprechen sollte. Wollen dich deine Nachbarn auf Unterlassung verklagen? Wenn ja, worin liegt die Beeinträchtigung welchen Rechtsguts?

Vielleicht sollten sich deine Nachbarn eine Glasglocke zulegen, damit die umherfliegenden Vögel ihren Dreck nicht mehr im Garten liegen lassen können, die Fliegen fernbleiben und Abgase aller Art gefiltert werden.

Gruss
BM

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich weiss nicht, was dagegen sprechen sollte. Wollen dich
deine Nachbarn auf Unterlassung verklagen? Wenn ja, worin
liegt die Beeinträchtigung welchen Rechtsguts?

nach Ende meines Humoranfalls fällt mir so etwas hier ein:
http://dejure.org/gesetze/BGB/903.html

Vielleicht sollten sich deine Nachbarn eine Glasglocke
zulegen, damit die umherfliegenden Vögel ihren Dreck nicht
mehr im Garten liegen lassen können, die Fliegen fernbleiben
und Abgase aller Art gefiltert werden.

Interessanterweise verbietet der Gesetzgeber das Waschen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen, obwohl der ganze Siff auch durch Regen in die Kanalisiation gelangt. Das kann also kein Argument sein.

Gruß,
Christian

o.t.

Interessanterweise verbietet der Gesetzgeber das Waschen von
Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen, obwohl der ganze
Siff auch durch Regen in die Kanalisiation gelangt. Das kann
also kein Argument sein.

hallo christian,

ich dachte immer weil.

gruß
ann

Interessanterweise verbietet der Gesetzgeber das Waschen von
Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen, obwohl der ganze
Siff auch durch Regen in die Kanalisiation gelangt. Das kann
also kein Argument sein.

Hallo Ann,

ich dachte immer weil.

ich meine den Siff vom Auto. Der wird auch ohne Wäsche irgendwann vom Regen in die Gullis gespült. Durch das Nichtwaschen erspart man den Kläranlagen lediglich ein etwaiges Reinigungsmittel - was dann aber durch fleißige Putzfrauen nach der Treppenhausreinigung nachgeholt wird.

Gruß,
Christian

nach Ende meines Humoranfalls fällt mir so etwas hier ein:
http://dejure.org/gesetze/BGB/903.html

Sehe beim Bepinkeln einer Hecke immer noch keine Einwirkung auf das Eigentum. Unter Einwirkung ist eine rechtswidrige oder schädliche Einwirkung zu verstehen. Die Hecke wird durch die paar Tropfen sicher weder zerstört, noch abgenutzt. Dass mal ein Hund die Hecke bepinkelt dürfte wohl im sozialüblichen Rahmen sein.

Vielleicht sollten sich deine Nachbarn eine Glasglocke
zulegen, damit die umherfliegenden Vögel ihren Dreck nicht
mehr im Garten liegen lassen können, die Fliegen fernbleiben
und Abgase aller Art gefiltert werden.

Interessanterweise verbietet der Gesetzgeber das Waschen von
Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen, obwohl der ganze
Siff auch durch Regen in die Kanalisiation gelangt. Das kann
also kein Argument sein.

Gruß,
Christian

Antwort und Dank an Euch ALLE!!
Hallo Christian,

vielen Dank. Wir wollen es einfach nur wissen.

Der Vorgänger Hund ging weiter bis an unseren Bach, jetzt haben wir seit 1 Woche einen Welpen, der schafft es momentan noch nicht so weit wenn er Pipi muss. Für den Rest haben wir selbstverständlich ne Tüte dabei - aber das macht er auch nicht an der Hecke sondern da kommt er schon bis zum Grünstreifen.

Die Frage ist einfach - nachdem wir heute Morgen angeschnautzt wurden - darf er dort an der Hecke, die Hecke ist wenige Meter neben unserer Wohnung (und war halt einfach schnell erreichbar) und da noch weiter vor kommen dann eben erst Grünstreifen und dann noch etwas weiter Bach mit breiterem Grün. Auf der anderen Seite ist ein Grünstreifen am Kindergarten - da sind wir schon extra nicht hingegangen.

Also - wenn jetzt Hund gerne weiterhin diese Hecke benutzen wollte, dürfte er dies (eine schöne Hecke - hätte auch am Abend ein Laterne :wink:? Aber vermutlich lassen wir es ja nicht darauf ankommen, wir tun Keinem was und wollen einfach nur unsere Ruhe.

Dankeschön und ganz liebe Grüße Claudia

nach Ende meines Humoranfalls fällt mir so etwas hier ein:
http://dejure.org/gesetze/BGB/903.html

Sehe beim Bepinkeln einer Hecke immer noch keine Einwirkung
auf das Eigentum. Unter Einwirkung ist eine rechtswidrige oder
schädliche Einwirkung zu verstehen. Die Hecke wird durch die
paar Tropfen sicher weder zerstört, noch abgenutzt. Dass mal
ein Hund die Hecke bepinkelt dürfte wohl im sozialüblichen
Rahmen sein.

Wehret den Anfägen, sage ich nur:
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,423157,00.html

Ernsthaft: Mir fallen schon ein paar Gründe ein, warum man da etwas gegen haben könnte, als da wären negativer Einfluß auf die Pflanze, spielende Kinder, anstehende Gartenarbeiten… Bei einem Hund bleibt es ja nicht, denn sobald der nächste die Duftmarke wittert, geht das Spiel von vorne los.

Ich habe eine ganz einfache Ereigniskette entwickelt, wenn sich ein nicht angeleinter Hund (in Düsseldorf gilt Anleinpflicht) in meinen Garten begibt und dort auch nach Bitte (!) an dene Halter, ihn zurückzurufen weiter rumläuft: Gartenschlauch --> Wasser marsch --> Hund. Hilft.

Gruß,
Christian

Hallo Claudia,

noch nicht so weit wenn er Pipi muss. Für den Rest haben wir
selbstverständlich ne Tüte dabei

was ich noch erwähnen wollte: Das finde ich vorbildlich.

Die Frage ist einfach - nachdem wir heute Morgen angeschnautzt
wurden

Das muß natürlich auch nicht sein. Man kann auch erst einmal freundlich sagen, was man von der Sache hält. Wobei ich mir vorstellen kann, daß man bei dem zehnten Hund des Tages schon ein bißchen die Contenance verliert.

Abend ein Laterne :wink:? Aber vermutlich lassen wir es ja nicht
darauf ankommen, wir tun Keinem was und wollen einfach nur
unsere Ruhe.

Ist vermutlich die beste Lösung.

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

ok - klar - das mit den wildpinkelnden Männern - vor allen Dingen - so sorry ist echt nicht gut! Aber dem Hund lernen auf´s Kloo zu gehen, hat noch nicht geklappt. Mhmm - wenn ich es mit einem Katzenkloo versuche, landet das Ganze auf der Müllhalde und wird auch wieder ausgeschwemmt, Katzen/Hundestreu darf nicht ins WC und kann somit nicht der Kanalisation zugeführt werden. Oder - gibt es Öko - auswindbar??

Zur Gartenarbeit fällt mir ein: außerhalb der Hecke ist ein Zaun, soweit langen die Herrschaften bei der Gartenarbeit nicht nach außen - und hast Du schon mal Kompost durchgesiebt, was da alles drin wimmelt - damit es wieder neue Erde gibt, weißt Du was Erde ist? Wurmkacke :wink:) Kinder spielen eigentlich nicht außen an der Hecke - sondern gegenüber im Kindergarten, dann ist es eine Straße mit nur einem Wohnblock - mit nur 2 Hunden - ja unser kleiner ist angeleint - allein schon zum eigenen Schutz. Lach - vorhin habe ich ihn echt bist zum Grünstreifen gebracht, ganz brav - aber ich konnte es mir nicht verkneifen, dass ich an der Ecke - wo die Hecke so hoch ist - dass Nachbar´s nicht hingucken können zu sagen:

Mei - fein - komm schön weiter. Nein - Balu hat nicht hingepinkelt :wink:)

Unser Hund wird niemals in andere Gärten laufen, da immer angeleint.

Alle Liebe und Dank

Claudia :wink:)

Hallo!

Hund xy hat ein „vorbildliches“ Herrchen, welches immer mit
Tüten ausgestattet ist.

Das Herrchen sollte Teilen lernen und die Dinger nicht alle alleine rauchen, dann kommt es auch nicht zu Fragen wie dieser:

Darf Hund xy an Nachbar´s Hecke pinkeln obwohl sich die
schrullige Nachbarin beschwert? Gibt es Gesetztestexte…?

Die Igel, die Waschbären und Eichhörnchen machen das doch auch. Wenn’s im Rahmen bleibt, der Hund nicht jeden Morgen drei Liter an der selben Stelle verschifft und das Ganze von der Straßenseite der Hecke aus geschieht, sehe ich da keine Handhabe.

Was aber tun wenn ein Hundehalter seinen Hund absichtlich an die Hecke pinkeln lässt, um seinem Ärger auf den Hinweis er solle es doch unterlassen Luft zu machen? Für das Verhalten eines Hundes ist immer noch der Halter verantwortlich. Noch ein Hinweis, der Hund läuft nicht frei sondern an der Leine.

das alte Thema nochmal hochgeholt

gibt es dazu zwischenzeitlich neue Erkenntnisse oder Entscheidungen?

Hallo,

es gibt eine Entscheidung AG Garmisch-Patenkirchen aus dem Jahr 2019 oder 2020. Eine Schadenersatzforderung wegen Hundeurins an einer Mauer wurde zwar zurückgewiesen, aber dem Hund wurde untersagt, sein schändliches Tun zu wiederholen bzw. fortzusetzen.

Gruß
C.

Moin,

das regelt man unter Nachbarn - ich habe den Hundeführer darauf aufmerksam gemacht, dass ich mir die Freiheit nehmen werde, an sein Hauseck zu pinkeln. Jetzt ist Ruhe, und wir grüßen uns immer noch.

Gruß
Ralf

1 Like