Durfen Krankenschwestern i.v. spritzen?

Hallo,

eine Bekannte von mir lernt in einem Krankenhaus den
Beruf der Krankenschwester. Sie erzählte mir, das heutzutage
die Schwestern nicht mehr intravenös spritzen dürfen. Das
würden nur noch die Ärzte machen; bzw die älteren Schwestern …
Stimmt das ? Steht das so im Ausbildungsinhalt der
Ausbildungsverordnung ?

Gruß,

Oliver

Hi!

Jein :wink:

Grundsätzlich gilt: sie dürfen es nicht, es wird in der Ausbildung auch nicht gelehrt.
Aber: der Arzt darf i.v. spritzen an die Schwester delegieren, wenn
a) er sich davon überzeugt hat, daß die Krankenschwester die Technik beherrscht (und auch auf Zwischenfälle entsprechend reagieren kann).

b) es sich dabei um ein relativ harmloses Medikament handelt.
Nicht bei jedem Medikament ist es erlaubt.

Die Krankenschwester muß es aber auch nicht machen, wenn der Arzt darum bittet, sie kann sich auch weigern. Zum Beispiel wenn sie sich nicht sicher ist oder aus sonstigen nachvollziehbaren Gründen.

Man kann diese Regelung aber auch umgehen. So kann die Schwester das Medikament in einer Kurzinfusion (mit z.b 100 ml Lösung) verdünnen und es so applizieren, als Infusion eben.

Gruß,
Sharon

Hallo Oliver,

Stimmt das ? Steht das so im Ausbildungsinhalt der
Ausbildungsverordnung ?

Es steht nirgendwo… Weder im Krankenpflegegesetz noch in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung, noch sonstwo. Und das in einem Land, in dem praktisch jeder Furz gesetzlich geregelt ist… *g* Die Krankenpflegeschulen dürfen übrigens frei entscheiden, ob sie es den Pflegeazubis beibringen oder nicht.

Hier findest Du eine interessante Auseinandersetzung mit dem Thema: http://www.aktuelle-pflege.de/Haft.htm (in Punkt 5.4 geht es um die i.v.-Injektion).

Ich für meinen Teil (zu meiner Zeit wurden i.v.-Injektionen noch in der Schwesterschule gelehrt) habe übrigens mehr Ärzte als Krankenschwestern/Pfleger erlebt, die die Injektionstechnik nicht beherrschten und die Patienten regelrecht massakriert haben.

Grüße
Renee

Hi,

also uns wurde auch gesagt, es KANN delegiert werden. Aber ich persönlich würde mich weigern. Man hat uns „geimpft“ es weitgehen zu verweigern, da es sich um eine Arztangelegenheit handelt. Grundsätzlich verboten ist es nicht. Es befindet sich - wie so vieles - in der Grauzone zwischen „dürfen“/„können“ und „Arzt/Pflegepersonal“-Aufgabe.

Anhand eines Beispiels erläuterte unsere Dozentin, dass eine Krankenschwester beauftragt wurde, ein Medikament i.v. zu spritzen. Sie erwischte wohl ein Arterie oder es ist sonst was passiert und der Arm des Patienten musste aufgrunddessen amputiert werden. Ich weiß nicht, ob die Geschichte stimmt oder es als Abschreckung dient, aber ich möchte nicht Schuld sein (auch wenn es der Arzt delegiert hat - die Durchführungsverantwortung liegt immer noch an dem Pflegepersonal), dass jemand durch mich zu Schaden kommt.

Weiterhingegen kann man ein Medikament auch durch eine Braunüle applizieren und das durfte ich als Schüler sehr oft machen. Nimmt man es genau, ist es auch i.v. Spritzen, aber da wird es wohl anders gesehen, als jemanden die Spritze direkt in die Vene zu drücken.

liebe Grüße,

levi

Hi,

Man kann diese Regelung aber auch umgehen. So kann die
Schwester das Medikament in einer Kurzinfusion (mit z.b 100 ml
Lösung) verdünnen und es so applizieren, als Infusion eben.

auch das wird von Haus zu Haus geregelt.
Ich habe es auch kennengelernt, dass die Erstgabe einer Antibiose immer erst vom Arzt erfolgen muss. Die weiteren Gaben kann dann das Pflegepersonal machen.

gruss levi

Ich für meinen Teil (zu meiner Zeit wurden i.v.-Injektionen
noch in der Schwesterschule gelehrt) habe übrigens mehr Ärzte
als Krankenschwestern/Pfleger erlebt, die die
Injektionstechnik nicht beherrschten und die Patienten
regelrecht massakriert haben.

Habe dahingehend auch so meine Erfahrungen. Aber auch an anderer Stelle, wenn es auch nicht ganz paßt. Ich gehe regelmäßig zum Blutspenden. Die Schwestern dort setzen ja auch einen Zugang (auch wenn da nur Blut raus- und kein Medikament reinkommt). Technisch ist es ja dasselbe. Und die Schwestern dort können mit geschlossenen Augen, aus drei Meter Entfernung und rückwärts den Zugang legen, ohne daß ich es auch nur ansatzweise merke. Da hatte ich schon AIPler bzw. Assistenzärzte, die mich als lebendes Nadelkissen mißbraucht haben und hilfesuchend zur Schwester schauten, nachdem sie auch an der sechsten Stelle (!) kein Blut rausbekamen.

Benni

[…]Die Schwestern dort setzen ja auch
einen Zugang (auch wenn da nur Blut raus- und kein Medikament
reinkommt). Technisch ist es ja dasselbe. […]

Benni

Hallo Benni,

ja, du schiebst zwar die Spritze in die Vene und holst da Blut raus, das ist ja auch alles kein Problem. In der Krankenpflegeausbildung (zumindestens in meiner) wurde uns auch gelehrt, wie man Blut abnimmt und das war auch eine Aufgabe in meiner praktischen Prüfung.

Aber beim reinspritzen sieht das alles etwas anders aus und daher nicht unbedingt das selbe…

gruss,
levi

Danke an alle! O.w.Text.

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