Hi,
also uns wurde auch gesagt, es KANN delegiert werden. Aber ich persönlich würde mich weigern. Man hat uns „geimpft“ es weitgehen zu verweigern, da es sich um eine Arztangelegenheit handelt. Grundsätzlich verboten ist es nicht. Es befindet sich - wie so vieles - in der Grauzone zwischen „dürfen“/„können“ und „Arzt/Pflegepersonal“-Aufgabe.
Anhand eines Beispiels erläuterte unsere Dozentin, dass eine Krankenschwester beauftragt wurde, ein Medikament i.v. zu spritzen. Sie erwischte wohl ein Arterie oder es ist sonst was passiert und der Arm des Patienten musste aufgrunddessen amputiert werden. Ich weiß nicht, ob die Geschichte stimmt oder es als Abschreckung dient, aber ich möchte nicht Schuld sein (auch wenn es der Arzt delegiert hat - die Durchführungsverantwortung liegt immer noch an dem Pflegepersonal), dass jemand durch mich zu Schaden kommt.
Weiterhingegen kann man ein Medikament auch durch eine Braunüle applizieren und das durfte ich als Schüler sehr oft machen. Nimmt man es genau, ist es auch i.v. Spritzen, aber da wird es wohl anders gesehen, als jemanden die Spritze direkt in die Vene zu drücken.
liebe Grüße,
levi