Dürfen Paketzusteller eigentlich in der Vorweihnachtszeit Urlaub nehmen?

Guten Morgen ihr Lieben, ich bin kein Zusteller aber es interessiert mich sehr ob die das dürfen. Aber ich kann mir das irgendwie nicht so wirklich vorstellen das die sich noch vor Weihnachten Urlaub nehmen dürfen.Da die Pakete ja nicht weniger werden da immer mehr online kaufen und nicht mehr in der Stadt bummeln gehen.

Mein Schwager ist zwar kein Zusteller aber sein Betrieb hat ab diese Woche Urlaubssperre,dass heißt,das sich niemand Urlaub nehmen kann (Nur bei absolute Sonderfälle) und vielleicht ist das ja bei den Zustellern auch so.

Bitte nur ernstgemeinte Antworten.Bin über die Antwort dankbar.Danke im Voraus!

Allen einen schönen Wochenteiler

Klingt vernünftig.
Jeder Zusteller sollte wissen wann extrem viel zu tun ist im Jahr und kann deshalb seinen Urlaub auch außerhalb dieser Zeit planen .

Aus betrieblichen Gründen ( unerwartet hohe Aufträge, die abgearbeitet werden müssen, Ausfall von Maschinen = Mehrarbeit usw) kann man Urlaubssperren verhängen.
Das bedeutet ja nicht, es gibt keinen Urlaub. Er muss nur zu anderen Zeiten genommen werden.
Bei Zustellern ist das planbar, weil es kalendermäßig feststeht wann viel zu tun ist. Also plant man bereits den Urlaub vorher.
Ausnahmen sind immer möglich, schließlich werden auch während der Urlaubssperre Mitarbeiter krank und es muss so oder so Ersatz beschafft werden.
Es soll aber die Ausnahme bleiben.

MfG
duck313

Hallo,

es gibt Urlaubssperren, das ist rechtlich auch zulässig. Ob alle Zustellerfirmen das haben weiss ich nicht.

Fahrer werden wohl auch keinen Urlaub in dieser Zeit haben wollen, da es in dieser Zeit den ein oder anderen spendablen Kunden gibt.

Grüße

Nach meiner Erfahrung als Zusteller erübrigt sich diese Frage. Kein Zusteller läßt sich die extrem hohen und häufigen Trinkgelder ind der Vorweihnachtszeit entgehen. Das ist ja ein zusätzliches Monatsgehalt!

ja, sie dürfen das. Zurecht!!!
und trotzdem gehen so viele Pakete verloren

Wer darf was?

Wie viele sind denn so viele? Nach den höchsten Schätzungen von Verbraucherschützern liegt die Verlustquote unter 0,5 Promille, d.h. von 2000 Paketen kommt weniger als eines weg. Wohlgemerkt: nach der Schätzung von Verbraucherschützern. Das sollte man bei der Bewertung dieser Zahl berücksichtigen.

Hallo,

saisonal auftretende Arbeitsspitzen sind grundsätzlich „betriebliche Belange“ im Sinne des § 7 Abs. 1 BUrlG:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

Sie können auch eine komplette Urlaubssperre für einen begrenzten Zeitraum rechtfertigen.

In Betrieben mit BR würde das aber der vollen Mitbestimmung des BR unterliegen.

&Tschüß
Wolfgang

wer darf das? die Arbeitgeber! Du Witznase.
in meiner Firma gehen von 100 Paketen mindesten 10 verloren :stuck_out_tongue:
deine Schätzungen hast du dir selber ausgedacht

Dann würde ich mal überlegen, ob das am Logistikunternehmen liegt, am Empfänger oder am Absender ist.

Nein, habe ich nicht. Das sind Schätzungen des DVPT, der naturgemäß eher zu hoch als zu niedrig schätzt, und die halte ich schon für viel zu hoch.

Selber Witznase. Lies mal nach, wie Deine Antwort zur Frage paßt. Die war nämlich, ob die Zusteller vor Weihnachten Urlaub nehmen dürfen.