Dürfte Heiko Maas in der Türkei eine Rede halten?

Hallo

Ich frage mich gerade angesichts solcher Berichte *), ob Heiko Maas oder irgendein anderer deutscher Politiker in der Türkei eine Rede - auf Deutsch - halten dürfte. Ich kann mir das gar nicht vorstellen. Es gibt zwar nicht so viele Deutsche, die in der Türkei wohnen, und insofern keinen Anlass, dort politische Reden zu schwingen, aber man könnte ja eine Rede für die Doppelstaatler, die evtl. wieder in die Türkei zurückgekehrt sind, halten. Oder für die deutschen Touristen dort. Theoretisch.

Egal, wie auch immer: Ist es (realistisch!) vorstellbar, dass das erlaubt wäre, wenn es einer wollte? Oder wären das sowieso schon Terroristen, wenn sie nur dran denken, da Reden zu halten?

Viele Grüße

… * „Der Außenminister der Türkei, Mevlüt Cavusoglu, warnte Deutschland vor Konsequenzen weiterer Auftrittsverbote: „Wenn Sie mit uns arbeiten wollen, müssen Sie lernen, wie Sie sich uns gegenüber zu verhalten haben.“ Die Türkei werde die Behandlung ansonsten „ohne Zögern mit allen Mitteln“ erwidern.“"

Es käme darauf an, dies einfach einmal auszuprobieren. Die anstehende BTAG-Wahl wäre doch eine gute Gelegenheit die ganzen deutschen Ruheständler, Touristen, Zweistaatler, Gastarbeiter (auch die gibt es durchaus) in der Türkei mit ein wenig Wahlwerbung zu beglücken.

Ich habe eine recht gute Quelle (deutsche Professorin an einer Uni in der Türkei), und wie dort aktuell von der AKP und ihren Schergen auf allen Ebenen agiert wird, lässt ganz böse Vorahnungen für die Zeit des absehbaren Präsidialsystems aufkommen.

Insoweit bin ich bei aller Meinungsfreiheit durchaus dafür, dass man Menschen hier keine Bühne bietet, die diese Meinungsfreiheit missbrauchen wollen, um damit im Heimatland die rechtstaatliche Ordnung auszuhebeln. Und da das im Zweifelsfall gar nicht so einfach eindeutig zu definieren ist, und natürlich auch zu außenpolitischen Verwicklungen führen kann, sollte man besser gleich jegliche ausländische Wahlwerbung in Form von Veranstaltungen ausschließen. Es gibt schließlich Fernsehen, Internet und Post. Das muss reichen, um im Ausland lebende Staatsbürger zu erreichen.

Hi!

Als ich gerade nach einer Pressemitteilung über das [Urteil des OVG Münster][1] suchte, fiel mir auf, dass die ja auch damals [den deutschen Botschafter einbestellt][2] hatten - kann der arme Kerl sich nicht langsam dort ein festes Zimmer im Gebäude der türkischen Regierung nehmen?

Ich schweife ab …
Keine Ahnung auf Deine Frage - ich habe jetzt auch nicht die Muße, mir eine [Verfassung][3] zu geben, die vermutlich ab April eh nicht mehr das Papier Wert ist, auf dem sie geschrieben ist, nur tatsächlich ist es so, dass es ja auch in Deutschland nicht wirklich erlaubt ist - wie das o.g. Urteil zeigt.

Aus irgendwelchen für mich unerfindlichen Gründen wird es halt geduldet.

VG
Guido
[1]: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2016/15_B_876_16_Beschluss_20160729.html
[2]: http://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/union-gelassen-tuerkei-drohungen-100.html
[3]: http://www.tuerkei-recht.de/downloads/verfassung.pdf

Er könnte ja eine „Besorgnis- und Bestürzungsrede“ halten, um „ein Zeichen zu setzen“. Er schafft es doch immer wieder, warme Luft auszustossen. Schall und Rauch http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/deniz-yuecel-inhaftierung-heiko-maas-schreibt-brief-an-bozdag-14907510.html fürs hiesige Publikum.

Der neueste Geistesblitz vom türk. Justizminister über die Untersagung der Veranstaltung in Gaggenau

„im wahrsten Sinne des Wortes faschistisches Vorgehen“

Das war sicher nicht ernst gemeint, sondern „quasiedukatorisch“ und „Satire“.

Ich könnte mir vorstellen, dass aufgrund der aktuellen Spannungen zwischen Deutschland und der Türkei ein deutscher Politiker nicht in der Türkei eine Rede halten dürfte. Man hat ja schon gesehen was es für Probleme gab, als Frau von der Leyen kürzlich einen Stützpunkt in der Türkei besuchen wollte.

Nach dem gestrigen sowie heutigen Auftritt seines türkischen Amtskollegen definitiv: ja!

Gruß Oberberger

Im Großen und Ganzen ist es nicht ungewöhnlich oder selten, dass Politiker Reden in anderen Ländern halten. Es kommt immer auf den Kontext an.

Hallo liebe Forumgemeinde,

natürlich darf er das.
Oder wurde etwa ihm das verboten? Nein, also.

Viele Grüße
Alex

Die unausgesprochene Frage bleibt für mich gerade nach den Vorkommentaren, wie denn die Türkei mit nicht auf Anhieb wahltaktisch motivierten Auftritten deutscher Politiker umgehen würde. Dass die Führung der Türkei derzeit zunehmend in Richtung undemokratisch und auch a little bit verlogen agiert, scheint klar.
Da könnte unsere politische Führungsebene vielleicht doch mal mit ähnlichen Ansinnen auf Wahlreden in der Türkei reagieren. Inhalt wäre ja sicher genauso fix hier wie Alles Andere. Ich vermisse da bei unseren Leuten so ein bisschen unmilitärischen Biss.

Gilt nur für öffentliche Versammlungen eines (privaten) Veranstalters. Privatveranstaltungen sind davon doch nicht betroffen?

Franz

Falls Du Dich auf das Urteil des OVG beziehen solltest: Das Gericht ist der Ansicht, dass kein Veranstalter (privat/öfftl.) ein Grundrecht darauf hat, dass es ausländischen Staatsoberhäuptern oder Regierungsmitgliedern erlaubt wird, an einer Versammlung teilzunehmen.

Der Antragsteller wird durch die noch im Streit stehende Beschränkung nicht in eigenen Rechten verletzt. Weder die Versammlungsfreiheit des Art. 8 Abs. 1 GG noch andere Grundrechte - wie namentlich die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1 GG oder die allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG - verleihen dem Veranstalter einer Versammlung - wie hier dem Antragsteller - von ihrem Schutzgehalt her einen Anspruch darauf, ausländischen Staatsoberhäuptern oder Regierungsmitgliedern die Gelegenheit zu geben, in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen öffentlicher Versammlungen in ihrer Funktion als Staatsoberhaupt bzw. Regierungsmitglied zu politischen Themen zu sprechen.

Es liegt letztlich allein in der Verfügungsgewalt der Bundesregierung, ob die Person was sagen oder auch nur einreisen darf.

Falls sich jemand dem Grössenwahn hingäbe und als Staatsoberhaupt bspw.

„Wenn ich will, komme ich morgen. Ich komme und wenn ihr mich nicht hereinlasst oder mich nicht sprechen lasst, dann werde ich einen Aufstand machen.“

erbräche, sollte man mal gründlich darüber sinnieren, ob solche Drohungen nicht das Selbstverteidigungsrecht gem. Artikel 51 der UN-Charta auslösen. Klingt für mich verdächtig nach angekündigtem Angriffskrieg. Kann ja nicht unser Problem in D sein, dass der Irre mit viel zu wenig Truppenunterstützung aufkreuzt. :stuck_out_tongue_winking_eye:

Gruß
vdmaster

Solange es deutschen Parlamentatieren nicht erlaubt wird, Bundeswehrsoldaten auf dem Luftwaffenstützpunkt in der Türkei zu besuchen, erübrigt sich wohl diese rhetorische Frage.

Laut türkischem Minister bei Anne Will im ZDF leben in der Türkei
80.000 Deutsche.