Guten Tag,
Darf ein Mieter einen defekten Duschschlauch bzw. eine defekte WC-Brille (heißt das überhaupt so) einfach ersetzen und den/die alten Teile entsorgen oder muss da der Vermieter informiert werden ?
Gruss
Brombär
Guten Tag,
Darf ein Mieter einen defekten Duschschlauch bzw. eine defekte WC-Brille (heißt das überhaupt so) einfach ersetzen und den/die alten Teile entsorgen oder muss da der Vermieter informiert werden ?
Gruss
Brombär
Hallo,
zuerst einmal handelt es sich - wenn der Duschschlauch nicht mehr funktioniert - um einen Mangel. Dieser Mangel ist dem VM zu melden und der VM hat selbst den Mangel zu beseitigen oder jemand mit der Beseitigung des Mangels zu beauftragen. Soweit im Mietvertrag eine Kleinreparaturpauschale vereinbart ist und die Rechnung liegt unter dieser Pauschale muss der Mieter die Kosten tragen. Höhere Rechnungen muss der VM tragen.
Dies bedeutet, dass der Mieter gegenüber dem VM eine Meldepflicht hat. Dies steht in jedem Mietvertrag.
Wenn der Mieter nun ohne Rücksprache mit dem VM den Austausch vorgenommen hat, muss er mindestens der Qualität nach den gleichen Standard wählen. Er muss auch, wenn erforderlich, den entsprechend Brausekopf in der bisherigen Qualität ersetzen. das ist nun zuerst also die Frage des Ersatzes des Materials.
Eine völlig andere Situation ergibt sich jedoch bei den Kosten. Da der Mieter den VM nicht verständig, hat der VM auch dann, wenn die Kosten höher sind als die vereinbarte Klausel keine Kosten zu tragen, da der Mieter ohne Abklärung einen Auftrag erteilt hat. Das vertragswidrige Verhalten des Mieters führt zu dessen Zahlungspflicht, selbst dann, wenn der Betrag höher ist wie als Kleinreparatuzr vereinbart.
Der Mieter muss durch den VM in solchen Fällen schriftlich hingewiesen werden, dass das Vorgehen vertragswidrig ist, er ( Vermieter ) keien Kosten übernimmt, die ohne seine Zustimmung durch Auftragserteilung erfolgt sind. „Wer bestellt, bezahlt“.
Sollte in Einzelfällen eine Handwerker-Rechnung an den VM gehen - oder umgekehrt gilt dies auch für Mieter - wo jemand keinen Auftrag erteilt hat, muss diese Rehcnung umgehend per Einwurf-Einschreiben zurückgewiesen werden mit der Aufforderung, die Rechnung dem Auftraggeber zu senden und schriftlich zu bestätigen, dass man aus dem nicht erteilten Auftrag entlassen ist. Oft hilft auch, dass der Handwerker aufgefordert wird, den Auftrag vorzulegen, den man unterschrieben haben soll, da eine Rechnung eine ordnungsgemässe Auftragserteilung voraussetzt.
Darf ein Mieter einen defekten Duschschlauch bzw. eine defekte
WC-Brille (heißt das überhaupt so) einfach ersetzen und
den/die alten Teile entsorgen oder muss da der Vermieter
informiert werden ?
Der VM kann natürlich verlangen, dass der Ersatz zumindest so hergestellt wird, wie die bisherige Qualiät war. Ein VM muss z.B. nicht dulden, dass die WC-Brille durch eine WC-Brille eines bekannten Kaffeerösters ausgetauscht wird und künftig Fische auf der Brille zu sehen sind. Ein Fogemieter hat möglicherweise diesen Geschmack nicht.
Grüsse Günter
Hallo Günter,
vielen Dank für Deine Antwort; es geht in diesem Fall gar nicht um die Kosten, es war sozusagen ein Notaustausch wegen undichtem Duschschlauch. Qualitativ wurde der Plastikschlauch durch einen Metallschlauch mit neuem Brausekopf eines namhaften Herstellers ersetzt.
Deine Antwort deute ich so dass der Mieter den VM jetzt nachträglich in Kenntniss setzen muss. Korrekt?
Ja, denn es wird spätestens sonst bei einem Auszug zu Problemen kommen.
Grüsse Günter
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