Hallo,
weil die ländercodierung von dvds nichts mit deren
kopierschutz zu tun hat.
Und was steht da im Gesetz von Kopierschutz, da steht
„technische
Maßnahmen zum Schutz“, nichts anderes ist der Ländercode.
Stimmt zwar (in §95 Nr. 2 wird dann auch nochmal erläutert, welche Maßnahmen das sind und hier wird explizit „Zugangskontrolle“ ausgewiesen).
Aber andererseits gibt es auch codefree player zu kaufen (meines Wissens nach legal) - hier ist also kein Handeln des Besitzers, also kein „Umgehen“, mehr notwendig. Oder ist allein schon das Wissen, dass es sich um einen codefree player handelt, eine Umgehungshandlung?
Wenn ja, wie sieht es dann aus, wenn ich mir die DVD gar nicht so genau anschaue und nicht sehe, dass es eine RC1 ist - ist das dann eine „fahrlässige Umgehung“? Die wäre dann ja nicht mehr vom Gesetz erfasst.
Diese Gesetze, obwohl zum Teil recht neu, spiegeln einfach nicht mehr die Realität wieder. Es lassen sich ja noch absurdere Beispiele finden - kann ich einen Freund in den USA bitten meine RC1 DVD bei ihm in einem RC1 player abzuspielen und mir die Daten dann per VPN nach Deutschland zu übermitteln? Übermitteln müsste ja erlaubt sein - nichts anderes tut das Kabel vom player zum Fernseher auch.
Gruß
Anwar