Hallo,
ich habe mal eine Frage zu dem Erlass in Niedersachsen. Dem Nachteilsausgleich wird hier nur in der Grundschule stattgegeben. Aus folgendem Grund:
"Anders als beim schulischen Umgang mit einer LRS-Problematik werden Nachteilsausgleiche bei vorliegenden besonderen Schwierigkeiten im mathematischen Lernen auf die Grundschule begrenzt.
Dies geschieht in Übereinstimmung mit Abschnitt II der „Grundsätze zur Förderung von
Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen“ der KMK in der Fassung vom 15.11.2007.
Die Begrenzung hat ihren für die schulische Leistungsbewertung wesentlichen Grund darin, dass fehlerhafte Ergebnisse in mathematischen Operationen zumeist auch dysfunktional sind, also im Kontext der jeweiligen Aufgabe nicht verwertbar, während fehlerhaftes Schreiben und Lesen in der Regel das jeweilige Kommunikationsziel noch erreicht."
Ich habe das leider nicht ganz verstanden. kann mir das jemand erklären?
lg