Liebe/-r Experte/-in,
Durch unglückliche Umstände ( eins führt zum anderen und Enkelkind dazwischen) habe ich bei E-Bay einen Gegenstand unbeabsichtigt ersteigert. Er kostet 4125,–€ und ich kann ihn garnicht gebrauchen. Der Verkäufer ist Gewerblich und ich Privat.In seinen Bedingungen steht " Rücknahme akzeptiert". Alle Versuche, ob schriftlich oder mündlich, mich aus dem „Vertrag“ zu lassen, scheiterten. Er ist sehr unfreundlich und droht gleich mit der Rechtabteilung.
Habe ich denn ein Widerrufsrecht? Laut § 312d und dem Urteil des Bundesgerichtshofes Nr. 127/2004 der besagt das der beinnhaltete § 156 bei E-Bay nicht greift, bin ich der Meinung, ich habe ein Widerrufsrecht. Was sagen Sie dazu?
Es wäre sehr nett eine schnelle Antwort zu bekommen, denn die Zeit wird knapp.
Lieben Dank im voraus.
„ersteigerungen“ bei Ebay sind Kaufverträge, für die bei Privatkäufen auch das Widerrufsrecht gilt.
Durch unglückliche Umstände ( eins führt zum anderen und
Enkelkind dazwischen) habe ich bei E-Bay einen Gegenstand
unbeabsichtigt ersteigert. Er kostet 4125,–€ und ich kann ihn
garnicht gebrauchen. Der Verkäufer ist Gewerblich und ich
Privat.In seinen Bedingungen steht " Rücknahme akzeptiert".
Alle Versuche, ob schriftlich oder mündlich, mich aus dem
„Vertrag“ zu lassen, scheiterten. Er ist sehr unfreundlich und
droht gleich mit der Rechtabteilung.
Habe ich denn ein Widerrufsrecht? Laut § 312d und dem Urteil
des Bundesgerichtshofes Nr. 127/2004 der besagt das der
beinnhaltete § 156 bei E-Bay nicht greift, bin ich der
Meinung, ich habe ein Widerrufsrecht. Was sagen Sie dazu?
Es wäre sehr nett eine schnelle Antwort zu bekommen, denn die
Zeit wird knapp.
Lieben Dank im voraus.
Hallo,
ich meine, dass Sie ein Widerrufsrecht haben. Darauf müsste der Verkäufer Sie im Übrigen auch hinweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth
Hallo Belinda,
mit den Detailvorschriften im Internet, insbesondere bei E-Bay kenne ich mich leider nicht aus.
Im Hinblick auf die Höhe des Betrages würde ich sofort einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Viel Erfolg
Stefan Seodel
Hallo Belinda,
Ich kann Ihnen nur raten, sich an die Verbraucherzentrale zu wenden. Das kostet zwar einen Obolus, aber Sie sind auf der sicheren Seite. Viel Glück!
LG Katja
Hol dir Rechtsbeistand, z.B. beim Verbraucherschutz. Man braucht mehr Ibfod um verlässlich antworten zu können. Daniela
Hi,
es kommt halt auch drauf an was du gekauft hast!?
Generell hast du bei Internetkäufen/Ebay ein gesetzliches Rückgaberecht.
Aber zb: Du kaufst eine Software installierst Sie und benutzt den Code und dann kannst du es ja nicht zurückschicken, weil die dann sogut wie nutzlos ist.
Was hast du den gekauft?
Hallo,
es ist zwar lieb das Du Dich gemeldet hast, aber dieser Kauf liegt schon ein halbes Jahr zurück. Ich habe den Verkäufer (er war gewerblich angemelet) an mein Widerrufsrecht erinnert und mich bei Ebay über seine freche Art beschwert und dann ging alles ganz schnell. Kann mir garnicht erklären, wie das jetzt als öffentliche Anfrage erscheint. Es war übrigens ein Mulicar mit Schiebeschild.
LG