Guten Tag,
ich habe eine E-Bike-Fahrradversicherung, die mir den Kaufbetrag bei Diebstahl komplett erstattet, wenn ich den Kauf eines Schlosses nachweisen kann.
Da ich noch ein gutes „altes“ Fahrradschloss hatte, habe ich mir vor fünf Jahren kein neues Schloss für das E-Bike gekauft.
Nun ist tatsächlich mein E-Bike gestohlen worden, und ich habe den Beleg des Schlosses nicht.
Das habe ich der Sachbearbeiterin der Versicherung am Telefon auch so gesagt.
Der Beleg des Schlosses ist nicht mehr vorhanden.
Ich habe zwei meiner Fahrradläden angerufen, ob sie mir für mich oder das Schloss meines Mannes den Beleg zukommen lassen würden. Fehlanzeige: geht technisch nicht, etc.
Nun hat mir eine Freundin ihren Beleg gegeben.
Kann ich den nun noch bei der Versicherung einreichen, obwohl ich schon gesagt habe, dass
ich den nicht mehr habe?
Ich möchte die E-Bike-Versicherung natürlich nicht verlieren.
Nehmen die mir das nun noch ab, obwohl ich gesagt habe, ich hätte den Beleg nicht mehr?
Sachliche, ernst gemeinte und kompetente Antworten sind gern genommen.
Lieben Gruß
numbat