E-Bike-Fahrradversicherung

Guten Tag,

ich habe eine E-Bike-Fahrradversicherung, die mir den Kaufbetrag bei Diebstahl komplett erstattet, wenn ich den Kauf eines Schlosses nachweisen kann.
Da ich noch ein gutes „altes“ Fahrradschloss hatte, habe ich mir vor fünf Jahren kein neues Schloss für das E-Bike gekauft.
Nun ist tatsächlich mein E-Bike gestohlen worden, und ich habe den Beleg des Schlosses nicht.

Das habe ich der Sachbearbeiterin der Versicherung am Telefon auch so gesagt.
Der Beleg des Schlosses ist nicht mehr vorhanden.

Ich habe zwei meiner Fahrradläden angerufen, ob sie mir für mich oder das Schloss meines Mannes den Beleg zukommen lassen würden. Fehlanzeige: geht technisch nicht, etc.

Nun hat mir eine Freundin ihren Beleg gegeben.
Kann ich den nun noch bei der Versicherung einreichen, obwohl ich schon gesagt habe, dass
ich den nicht mehr habe?

Ich möchte die E-Bike-Versicherung natürlich nicht verlieren.
Nehmen die mir das nun noch ab, obwohl ich gesagt habe, ich hätte den Beleg nicht mehr?

Sachliche, ernst gemeinte und kompetente Antworten sind gern genommen.

Lieben Gruß
numbat

Willst Du entschädigt werden oder die VS bescheißen ?

Wenn Du jammerst „hab keine Quittung“ und nun eine einreichen willst, dann klingt das doch schon nach Betrug .

Mach es anders.
Lasse die Gültigkeit dieser Klausel prüfen. Denn die ist in meinen Augen Quatsch.
Ist denn wichtig ob man einen Kaufbeleg für ein Fahrradschloss hat ?
Oder ist für die VS wichtiger ob Rad angeschlossen war ?

Und hier will man den „Beweis“ Rad war angeschlossen einfach an den Kaufbeleg eines beliebigen Radschlosses koppeln ?

NIemand kann daraus etwas ersehen, außer Person X hat ein Schloss gekauft. Weder kann man sehen ob für das E-Bike gekauft oder verwendet, ob zum Tatzeitpunkt Schloss dran war usw.

Darauf sollte man rechtlich abstellen.

Gib also eine rechtlich verbindliche Selbstauskunft an „Ich habe ein vorhandenes Fahrradschloss aus meinem Bestand verwendet und das E-Bike damit abgeschlossen. Für einen Neukauf sah ich keine Veranlassung“

Wenn Du noch weißt, nenne Hersteller und Typ oder zumindest die Art des Schlosses.
Und vor allem gib an, Du hast natürlich den Schlüssel dazu noch und kannst ihn vorweisen !

Und mal genau die AGB lesen, ob man nach 5 Jahren noch den vollen Kaufpreis des E-Bikes erstattet bekäme. Kommt mir ungewöhnlich vor.

MfG
duck313

Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Ich will die VS nicht bescheißen. Ich hatte ein gutes Schloss, welches ich weiterverwendet habe.

Ich werde es so machen, wie Sie es vorgeschlagen haben.
Heute Abend haben mein Mann und ich uns auch zu diesem Weg entschlossen, da ich der
Dame der Versicherung ja schon gesagt hatte, dass ich das alte Schloss weiterverwendet habe.

Viele Grüße

numbat

Vielleicht gibt es ja ein Foto, auf dem das Schloss zufällig zu sehen ist?

(Manche Versicherungen sind an die Verwendung ganz bestimmter Schlösser gekoppelt)

Bufo

Hallo,
gehts wirklich NUR um das Schloss? Wurde die richtige Versicherung abgeschlossen, ein E-Bike ist zulassungsrechtlich kein Fahrrad.

Hallo,

ist doch schön, dass Du nach intensiver Suche im alten Papierkram auf dem Dachboden doch noch den Beleg für das Schloss gefunden hast.

Gruß, Paran

Hallo. das verstehe ich nicht:
Wenn ich eine Versicherung abschließe so gelten die Dinge, die vereinbart wurden, egal ob eine Zulassung erforderlich ist.
Siehe Antwort auch von Duck!
Diebstahl beim PKW: Nur bei verschlossenem Auto
Einbruch in Wohnung: Nur bei geschlossenen Fenster… znd…
Den Rest spare ich mir.
Viel Spaß
Werner