E Bike Reparatur

Hallo Fahrradgemeinde
Vor ca 6Wochen kaufte ich mir ein E Bike der Firma Hercules bei unserem lokalen Fahrradhändler.
Schon etwa nach 1 Woche traten Knackgeräusche im Bereich des Tretlagers auf.Vom Fahrradhändler wurde mir gesagt das ich vorbei kommen soll, diese kostenlose Durchsicht machen lassen,dabei sollte das behoben werden. Beim Abholen wurde mir gesagt es konnte nicht behoben werden da ein Spezialwergzeug benötigt wird.Nach weiteren 2 Wochen wurde mir gesagt das Wekzeug ist bestellt aber nicht lieferbar.Nochmal 2 Wochen später hat sich der Händler meine Tel Nr. geben lassen ja das wars bis jetzt.
Eigentlich hab ich das Fahrrad extra beim Händler gekauft damit genau soetwas nicht passiert und ich im Störungsfall einen Ansprechpartner habe .Ein anderer Fahrradhändler wollte mein Fahrrad nicht auf Garantie reparieren.Wie würdet Ihr euch jetzt verhalten?Ob ich mal den Hersteller anschreibe?Eigentlich kann es doch gar nicht sein das ein Fahrradhändler ein Produkt verkauft und gar kein Support dafür leisten kann???Was meint Ihr?
Es grüsst Thomas

Hallo Thomas,

laß Dir das nicht gefallen und wende Dich direkt an den Hersteller bzw. Importeur.

Viel Glück und schöne Grüße

Zori

Ich wage zu bezweifeln, daß das viel bringt.
Es ist durchaus möglich, das der Hersteller den Händler gerade im Regen stehen lässt, da er noch keine passende Lösung zu bieten hat. Aus Jux und Dollerei wird so leicht kein Händler seine Kunden verärgern,.

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Hallo,

Eigentlich hab ich das Fahrrad extra beim Händler gekauft
damit genau soetwas nicht passiert und ich im Störungsfall
einen Ansprechpartner habe .Ein anderer Fahrradhändler wollte
mein Fahrrad nicht auf Garantie reparieren.Wie würdet Ihr euch
jetzt verhalten.

Hey du hast Garantie !
Dem Händler des Rades eine Rep.Frist setzen, bei Nichteinhaltung Rückgabe des anscheinend Unreparablen Gerätes und Kaufpreis rückfordern.
Alles Andere ist nicht Akzeptabel.

Grüße
Markus

Eigentlich hab ich das Fahrrad extra beim Händler gekauft damit genau soetwas nicht passiert und ich im Störungsfall einen Ansprechpartner habe .Ein anderer Fahrradhändler wollte mein Fahrrad nicht auf Garantie reparieren.Wie würdet Ihr euch jetzt verhalten.

Hey du hast Garantie !
Dem Händler des Rades eine Rep.Frist setzen, bei Nichteinhaltung Rückgabe des anscheinend Unreparablen Gerätes und Kaufpreis rückfordern.
Alles Andere ist nicht Akzeptabel.

Genau so macht man das.

Du hast einen Vertrag mit dem Händler und genau der (und sonst keiner) muss für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des verkauften Produkts Gewähr leisten.

Welche Hersteller der Händler ins Programm nimmt, entscheidet der Händler und der Händler muss Sorge tragen, dass er die gesetzliche Gewährleistung erfüllen kann.

Wenn der Händler dies nicht kann, muss er die Reparatur (auf seine Kosten) anders durchführen lassen oder die Ware zurücknehmen und deren Wert in erstatten (kein Gutschein, sondern Geld), wie Markus geschrieben hat.

Bernhard