E.K. - Rechtsperson oder natürliche Person?

Ich habe eine Frage zum eingetragenen Kaufmann. Die Firma kann ja gemäß HGB an eine andere Person mit oder ohne namentlichen Zusatz übergeben werden.

Wenn aber nun HGB 25 Satz 1 dazukommt - zum Beispiel Mario Mustermann e.K., und nun wird die Firma Mario Mustermann e.K. ohne Namensänderung an Maria Musterfrau übergeben, dann trägt die Maria Musterfrau doch nach außen weiterhin den Namen Mario Mustermann e.K.

Mario Mustermann e.K. kann dann nach meinem Verständis doch keine echte natürliche Person mehr sein??? Denn in Wirklichkeit steht doch Maria Musterfrau als echte natürliche Person für die Firma ein und ist haftbar.

Ich versteh das nicht. Mag mir das jemand einmal verständlich erklären, weshalb die Firma Mario Mustermann e.K. eine natürliche Person ist - oder vielleicht doch eine juristische Person??

Hi,

meines Erachtens müsste bei Deiner Konstruktion der Name geändert werden. Wenn die Firma den Eigennamens des Besitzers trägt und dann verkauft wird, kann der Nachfolger den Namen nicht behalten.

Würde die Firma „Hufeisenschmid e.K.“ heissen, könnte der Käufer den Namen behalten und müsste nur den Inhaberwechsel im Handelsregister vornehmen.

Der e.K. ist und bleibt auf jeden Fall eine natürliche Person.

bye
Rolf
bye
Rolf

Nach der Reform des HGB im Jahre 1999 braucht der persönliche Name nicht mehr Bestandteil der Firma zu sein bei einem Einzelunternehmer.

Die natürliche Person, die diese Firma führt, läßt sich also nur durch einen Blick ins HR, erkennen.

Insofern wäre es dann korrekt, wenn Maria Musterfrau die natürliche Person ist, hinter dieser Firma.
In der Regel gibt man das bei der Firma an mit dem Namenszusatz „Inhaber: sowieso“;
manchmal findet man auch andere Konstruktionen wie „Pächter: sowieso“.

Wenn man es nicht angibt,
kann eventuell Probleme geben, gegen die Grundsätze gegen Wahrheit und Klarheit verstossen;
eventuell auch im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht.

Da gibt es wie immer wahrscheinlich auch unterschiedliche Meinungen;
muss man mal in den Kommentaren nachschauen.

Das neue HGB ist auch nicht immer logisch, da gibt es immer noch viele Ungereimtheiten.
Aber ist wohl so gewollt, damit Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater weiterhin genug zu tun haben, egal wieviele es davon gibt;
und egal, wieviel die pro Stunde berechnen.

Genau das verstehe ich ja nicht. Guckst du HGB 22, da heisst es: " (1) Wer ein bestehendes Handelsgeschäft unter Lebenden oder von Todes wegen erwirbt, darf für das Geschäft die bisherige Firma, auch wenn sie den Namen des bisherigen Geschäftsinhabers enthält, mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes fortführen, wenn der bisherige Geschäftsinhaber oder dessen Erben in die Fortführung der Firma ausdrücklich willigen."

Es soll wohl da zum Schluss „einwilligen“ heißen, steht da aber so. Jedenfalls ergibt sich daraus, dass die Firma sehr wohl den alten Namen, auch ohne Zusatz, nutzen kann.

Woraus sich ergäbe, dass man (oder frau, in diesem Fall Maria) tatsächl 2 verschiedene natürliche Personen sein kann!?!!??!