E-Mail Angebot in diesem Fall bindend?

Hallo,

Mir ist folgendes auf der Arbeit passiert:

Ich habe ein Angebot per Mail bekommen, indem folgendes drin stand

1 Karton= 10Stueck

Preis:

1 Karton = 45€
2 Kartons = 43€
3 Kartons = 40€

Ich habe auf die Mail mit folgendem Text geantwortet:

Sgduh,

Hiermit bestelle ich drei Kartons a 40€ (30 Artikel)

Mfg

Habe darauf eine Mail bekommen, dass die Ware versandbereit gemacht wird und die Rechnung folgt.

Eine Stunde später kam die Rechnung mit einem Auftragswert von 1200€ Netto.

Er wollte also 40€ pro Stück statt pro Karton.

Im Angebot stand es aber genau wie oben geschrieben.

Muss er mir die Ware jetzt für 120€ Netto verkaufen oder ist er fein raus.

Würde mich über Hilfe freuen

Benjamin

Wenn ein Irrtum vorliegt, kann die Willenserklärung angefochten werden. Der Anfechtende muss dem Gegner Schadensersatz leisten, falls ein solcher entstanden.

MfG

G. Rudak

Hallo,
erstmal ist das Angebot bindend. Dummheit schützt hier nicht. Da hat er Pech gehabt.

Viele Grüße
Anja

Schonmal vielen Dank für die ersten Antworten.

Er hat das Angebot genauso so geschickt, wie ich es oben aufgeführt habe.

Meines erachtens ist da kein grosser Interpretationsfreiraum., was den Preis angeht.

Ich werde mal freundlich darauf hinweisen, was Ihr geschrieben habt

hallo!

sorry, das hat nichts mit meinem schwerpunkt emailmarketing zu tun.
ich kann hier nicht helfen.

melanie riedel

Hi,
also für mich (dies ist keine rechtliche Auskunft) sieht es so aus:
Es sind eindeutig 30€ je Karton vereinbart, Aber:

Musste nach Art des Kaufgegenstands damit gerechnet werden, dass es sich beim Preis um einen Irrtum handelt und der Preis je Stück gemeint war? Ich meine, wenn davon ausgegangen werden kann, dass es sich z.B. um Roller handelt, dann kostet ja ein Roller nur 3€, dann kommt man damit vor Gericht nicht durch. Also darauf kommt es schon auch an.

Generell würde ich empfehlen um allem Ärger aus dem Weg zu gehen, vom Kaufvertrag zurückzutreten, da es sich ja per Mail um ein Fernabsatzgeschäft handelt. Anschließend kann man ja schriftlich nochmal mit Unterschriften Angebote austauschen. Zahlen würde ich bei so jmd. nie in Vorkasse sonst ist das Geld ganz schnell weg heutzutage.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen,
Christopher

Klassischer Fall von Betrug!
Nicht darauf eingehen. alles aufbewahren, falls er Anzeige erstattet. Drohbriefe ignorieren.
„Cool“ bleiben in diesem Fall.

Hsrtl grüße -

Würde mich über Hilfe freuen
Benjamin

Hallo,

es handelt sich um einen Erklärungsirrtum, er ist fein raus.
Falls du was anderes hörst, einfach bescheid sagen.

Viele Grüße

Nein, Sie haben kein Recht auf eine Lieferung.
Offenkundig ist die Beschreibung nicht klar formuliert.
Sie haben dem Verkaufer daraufhin ein Kaufangenot gemacht, dass dieser jedoch nicht akzeptiert hat.
Fazit: kein Kaufvetrag, keine Lieferungsverpflichtung.Aber auch Sie haben nichts bestellt, müssen also jetzt nicht den höheren Preis akzeptieren.

Ist ein klassischer BGB-Fall.

Mfg
Mawabo

Hi Benjamin!

Ich bin nun kein Rechtsanwalt oder Verbraucherschützer. Um aber allem Ärger aus dem Weg zu gehen, empfehle ich Dir, die Ware nach Eintreffen unfrei zurück zu senden und die Rechnung stornieren zu lassen. Du hast bei allen Fernabsatzgeschäften ein 14-tägiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen. Damit bleiben Dir zumindest die 1.200 € erspart.

CU Stefan

Hallo Benjamin,

EMail hätte vor Gericht z.Zt. keine ausreichende Beweiskraft - ist also somit nicht rechtsverbindlich.

Abgesehen davon ist ein Angebot verbindlich, außer es liegt ein offensichtlicher Irrtum vor. Dürfte auch in den AGB’s des Verkäufers so stehen. Dann kommt der Kaufvertrag nicht zustande, der Verkäufer muss nicht zu den angebotenen Preis liefern und du bist auch nicht verpflichtet die Ware zu zahlen und abzunehmen!

Ob ein Irrtum vorliegt kannst du dadurch prüfen, ob der marktgängige Preis eher bei 4€ oder bei 40€/Stk liegt, der Verkäufer hätte dich aber bei der Rechnungsstellung auf sein Irrtum hinweisen können.

In deinem Fall würde ich den Verkäufer freundlich auf die erhöhte Rechnung hinweisen und um eine korrigierte Rechnung bitten, vielleicht hat er auch nur eine ‚0‘ zuviel in den Rechner gehauen.

mfG