Hallo, ab mitbekommen, dass 2007 es Diskussionen gab, ob die Fingerabdrücke aus dem neuen E-Pass auch in den Datenbanken der Polizei drin sein soll, wie in der Verbrecherkartei, sodass bei der Suche nach Personen eben jeder mit dem neuen E-Pass gefunden werden kann. Wie wird das jetzt gehandhabt? Vorteil währe ja die effizientere Verbrechensbekämpfung allerdings käme dass dem gläsernen Menschen recht nahe, wenn der Staat fast alles von dir hat, fehlt nur noch Iris und DNA. Also? Wie stehts als nun? Freue mich auf eure Antworten und danke schonmal:wink:
Hi,
„Eine zentrale Speicherung der Daten, die sich auf dem Reisepass befinden, findet nicht statt. In den Passregistern der Meldebehörden werden nur die gleichen Daten gespeichert, wie vor Einführung des elektronischen Reisepasses. Die Fingerabdrücke werden nur auf dem RF-Chip und kurzzeitig während der Passproduktion gespeichert. Sobald der Reisepass von seinem Inhaber bei der Meldebehörde abgeholt wird, werden dann die Fingerabdruckdaten, die für Erfassung und Produktion benötigt wurden, gelöscht. Dies ist im §16 des Passgesetzes festgelegt.“
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ElektronischeAuswe…
http://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__16.html
So die offizielle Version…
Gruss
K
Guten Tag,
Danke für die schnelle und gute Antwort