EAR registrierung umgehen ( ElektroG)

Guten Tag zusammen.
Ich habe aktuell folgendes Problem.
Im Dezember 2020 habe ich ein Nebengewerbe eröffnet ( ich gehe normal Arbeiten, das Nebengewerbe läuft somit nach der regulären Arbeit). Ich würde gerne Lampen und Leuchten aus Holz ( nach Möglichkeit Totholz also breits liegendes holz) herstellen und verkaufen.
Nun bin ich auf diese lustige Stiftung EAR gestoßen und habe mich dort mal informiert über preise etc und muss dazu sagen das dies für mich keines falls in betracht kommt. Dies wäre eine so große finanzielle Belastung, das ich entweder 24/7 arbeiten müsste oder meine Lampen für das dreifache anbieten müsste.

Nun ist mir folgender Gedanke gekommen.
Als Beispiel nehme ich einfach mal eine Baumscheibe, Kern ausgeschnitten, Loch für eine Lampenfassung gebohrt, lampenfassung eingesetzt und Leuchtmittel.
Als fertige Lampe würde ich mich registrieren müssen.
Wie sieht es denn aus wenn ich das ganze als Bausatz verkaufen würde. Sprich also ich verwende bereits registrierte Produkte wie zb Lampenfassungen und verkaufe dies mit einer der o.g. Baumscheiben. Der Verbraucher müsste diese nun selbst zusammen setzten.
Würde demnach eine Registrierung für mich entfallen?
Kann mir da jemand wohl helfen und am besten auch sagen wo ich unter Umständen so etwas nach lesen kann.
Vielen Dank

Nochmal ich.
Es sei dazu gesagt, das ich absolut dafür bin
Nachhaltig zusein und ich verstehe auch voll und ganz den Sinn dahinter.
Ich bin darauf bedacht, wie ich breits schrieb, nach Möglichkeit nur totes holz oder alte bretter etc wieder zu verwenden. Auch bei dem Thema Oberflächenbehandlung achte ich darauf das ich Lacke und Öle verwende, welche zb mit einem blauen Engel versehen sind.
Es ist allerdings wie ich auch schon schrieb eine doch recht beachtliche Menge an Geld welche ich da einmalig und jährlich für bezahlen müsste und hinzu noch ein erheblicher Mehraufwand

Eigentlich ist es mehr als offensichtlich, so dass die Frage für mich eher in die Kategorie „vielleicht ist der Andere noch blöder als ich“ fällt.

Bausätze fallen in den Anwendungsbereich, wenn sie für den Endnutzer in Verkehr gebracht werden und daraus ein Elektrogerät zusammengesetzt werden kann, das seinerseits in den Anwendungsbereich fällt.

Quelle: https://www.stiftung-ear.de/de/themen/elektrog/herstellerbevollmaechtigte/anwendungsbereich

Aber Du hast eh nur einen Teil der s. g. Entpflichtung entdeckt … sogar den Günstigere. Es gibt noch Verpackung (LUCID), Batterien (GRS, ab nächstes Jahr EAR) und mit Leuchtmittel war auch noch eine Besonderheit.

… und als wäre das noch nicht genug. Die Dinge sind nur wenig EU-Harmonisiert. Du musst dich für jedes Land, in welches Du lieferst, informieren.