Hallo,
unter meinem Benutzernamen wurde ein Auto ersteigert.
Das Gebot gab ich nicht. Es wurde abends eingegeben, bevor die Auktion endete.
Am nächsten Tag merkte ich dann, dass ich Höchstbieter einer Auktion war.
Dem Verkäufer teilte ich das sofort mit.
Dieser antwortete nur, er würde einen Anwalt einschalten.
Was kann ich tun? Wie kann ich für mich nicht sichtbare Beweise sichern? Worauf kommt es an?
Danke sehr.
Hallo,
leider nicht so ganz meine Spezialgebiet.
Ich würde einmal im Netz ein wenig suchen und mir auf jeden Fall einen Anwalt nehmen.
Gleichzeitig würde ich einen Fall bei eBay aufmachen, so daß man hier auf der sicheren Seite ist.
Nicht vergessen - eBay Kennwort ändern oder den Namen von eBay sperren lassen und sich neu anmelden.
Viel Glück.
Habe ich gerade gefunden:
http://www.e-recht24.de/news/onlineauktionen/7632-eb…
http://www.e-recht24.de/news/onlineauktionen/7632-eb…
Auf das entsprechende Urteil verwies ich in meiner zweiten entschuldigenden Antwort an den Verkäufer.
Dies scheint dem aber nicht zu reichen.
Mich interessiert besonders, was ich jetzt noch tun kann.
Hallo,
wie schon geschrieben habe ich da keine Erfahrung drin.
Ich persönlich würde wahrscheinlich so vorgehen:
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In der Liste der gekauften Artikel den Punkt Kauf stornieren wählen damit es offiziell ist.
eBay über die Situation informieren - schriftlich! Telefonisch wird nichts nützen.
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Noch einmal den Verkäufer in Ruhe über die Situation in Kenntnis setzen - da die Adresse vorliegen sollte würde ich das auch zusätzlich per Brief machen (evtl. Einschreiben).
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Auf keinen Fall bezahlen - der Verkäufer wird wohl kaum einen Prozess anregen - siehe Urteil.
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Falls eine Rechtsschutzversicherung vorliegt die Versicherung kontaktieren, ob diese einen Internetanwalt (also Spezialisten) kennen.
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Ruhe bewahren und nicht ausfallend werden - egal was der Gegenpart macht - der Ton macht die Musik.
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Vielleicht hilfreich und eigenen Fall im Forum öffnen: http://www.auktionshilfe.info/thread_4419p1
Mehr fällt mir jetzt nicht ein - weiterhin viel Glück und standhaft bleiben.
Hallo funny5,
hier kann ich leider gar nicht helfen, weil ich mich auf dem Internet-Sektor viel zu wenig auskenne.
Tut mir echt leid.
Herzliche Grüße und trotzdem viel Erfolg bei Deinen Bemühungen !
Bernhard
Ui, das ist krass. Da würde ich mich mit Computer- bzw. Internetexperten kurzschliessen um zu erfahren wie man die IP- Adresse des Account- Knackers herausfinden kann. Auf jeden Fall würde ich Deine temporären Internetdateien erst mal nicht löschen um vielleicht auch so herum nachzuweisen dass Du das nicht warst. Auch bitte direkt bei Ebay melden um den Missbrauch anzuzeigen, zur Not zu Polizei gehen und Anzeige erstatten. Google doch mal nach Seiten wo Anwälte kostenlos Hinweise geben, wünsch Dir alles Gute!!!
Hallo,
Wenn auch sehr merkwürdig, aber ausgehend davon, dass Ihre Schilderungen der Wahrheit entsprechen, würde ich zunächst Strafanzeige (hier gegen Unbekannt) erstatten.
Ich kenne die AGBs von eBay nicht im Detail, denke mir aber, dass Sie der Pflicht des Käufers nachkommen müssen, haben letztlich jedoch Rückgriff sansprueche gegen den wahren Besteller.
MfG
M Sack
EBay Bescheid geben. Die können die ip-Adresse feststellen.
Strafanzeige erstatten.
Zur Beantwortung Ihrer Frage bin ich leider nicht ausreichend kompetent.
Bitte wende dich mit diesem Anliegen an die eBay-Kundenbetreuung. Auf der Homepage findest du alle notwendigen Informationen für solch Vorkommnisse und einzig eBay hat hier die Möglichkeit, dir schnell und zielorientiert zu helfen.
Gruß
whisky08
Hallo Funny5,
ich dachte, ich hätte auch schon auf diese Anfrage geantwortet, aber nun ja, jetzt liegt sie als unbeantwortet in meinem Account.
Also wichtig ist, sofort anzufechten. Sie können den Vorgang schildern und wegen Irrtums anfechten.
Sie sollten, falls Ihr Account wirklich geknackt wurde, Strafanzeige gegen Unbekannt stellen.
Für die Erklärung der Anfechtung ist es nun allerdings schon zu spät. Diese hätte innerhalb von zwei Wochen erklärt werden müssen.
So, ich weiß, dass ich etwas spät dran bin, hoffe aber, dass ich schon geantwortet hatte und Sie eine vernünftige Lösung gefunden haben.
H.K.