Hallo und Guten Abend,
Tante Emma hat folgendes Problem:
Sie bezieht als alleinerziehende Mutter ALG II und verkauft bei Ebay im Monat ca. 5 Auktionen mit Kinder / Erw.Bekleidung / Spiele / Bücher - deren Wert nie höher als 30 Euro / Monat sind - das hat sie dem JC auch nicht angegeben, da diese Einnahme unregelmäßig ist.
ABER:
Da Tante Emma sich neben der Jobsuche geistig beschäftigen möchte, verkauft sie auf ihrem Ebaykonto noch weitere Sachen, nämlich die von Nachbarin Lotte, Freundin Gerda und Kumpel Heinz, die berufstätig sind und für Ebay keine Zeit und keinen Nerv haben…somit laufen im Monat max auf 25 Auktion ( incl. der eigenen) auf Ihren Ebaynamen. Das gesamte Geld der beendeten Auktionen geht zunächst auf Tante Emmas Konto, sie packt dann alles für den Versand zusammen und bringt es zur Post…das Geld rechnet Sie auseinander, wer wieviel bekommt und zahlt es Lotte Gerda und Heinz dann exakt aus / bzw überweist es - natürlich gegen Beleg / Quittung und Unterschrift !
Nun bekommt Tante Emma Post vom Jobcenter, welches behauptet, sie kaufe Artikel an um sie gewinnbringend zu vekaufen. Sie solle die letzten 4 Monate mal aufzeigen…
Fazit: auf dem Ebaykonto findet nicht ein einziger Ankauf statt - nur verkäufe.
Pro Monat also max 25 Verkäufe mit max 100 Euro Umsatz - davon max 30 Euro als eigene Einnahme - der Rest gehört ja den Freunden.
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kann das JC ihr nun daraus einen Strick drehen ?
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sind Tante Emmas Ebayverkäufe noch privat oder schon gewerblich gewerblich ?
Kann das Finanzamt nun auch anklopfen ? -
Zählen *Ihre* Verkäufe nicht unter Umwandlung Schonvermögen oder so ähnlich ?
(Denn von dem Erlös kauft sie bei Ebay ja wieder *neue* gebrauchte Kleidung)
Tante Emma bedankt sich schon mal im voraus für die Antworten und wünscht entspannte Osterfeiertage