Ebay & ALG II --- Privat oder gewerblich ?

Hallo und Guten Abend,

Tante Emma hat folgendes Problem:
Sie bezieht als alleinerziehende Mutter ALG II und verkauft bei Ebay im Monat ca. 5 Auktionen mit Kinder / Erw.Bekleidung / Spiele / Bücher - deren Wert nie höher als 30 Euro / Monat sind - das hat sie dem JC auch nicht angegeben, da diese Einnahme unregelmäßig ist.

ABER:
Da Tante Emma sich neben der Jobsuche geistig beschäftigen möchte, verkauft sie auf ihrem Ebaykonto noch weitere Sachen, nämlich die von Nachbarin Lotte, Freundin Gerda und Kumpel Heinz, die berufstätig sind und für Ebay keine Zeit und keinen Nerv haben…somit laufen im Monat max auf 25 Auktion ( incl. der eigenen) auf Ihren Ebaynamen. Das gesamte Geld der beendeten Auktionen geht zunächst auf Tante Emmas Konto, sie packt dann alles für den Versand zusammen und bringt es zur Post…das Geld rechnet Sie auseinander, wer wieviel bekommt und zahlt es Lotte Gerda und Heinz dann exakt aus / bzw überweist es - natürlich gegen Beleg / Quittung und Unterschrift !

Nun bekommt Tante Emma Post vom Jobcenter, welches behauptet, sie kaufe Artikel an um sie gewinnbringend zu vekaufen. Sie solle die letzten 4 Monate mal aufzeigen…

Fazit: auf dem Ebaykonto findet nicht ein einziger Ankauf statt - nur verkäufe.
Pro Monat also max 25 Verkäufe mit max 100 Euro Umsatz - davon max 30 Euro als eigene Einnahme - der Rest gehört ja den Freunden.

  1. kann das JC ihr nun daraus einen Strick drehen ?

  2. sind Tante Emmas Ebayverkäufe noch privat oder schon gewerblich gewerblich ?
    Kann das Finanzamt nun auch anklopfen ?

  3. Zählen *Ihre* Verkäufe nicht unter Umwandlung Schonvermögen oder so ähnlich ?
    (Denn von dem Erlös kauft sie bei Ebay ja wieder *neue* gebrauchte Kleidung)

Tante Emma bedankt sich schon mal im voraus für die Antworten und wünscht entspannte Osterfeiertage

Hallo, das ist zwar kein Osterei aber man könnte es für spätere Ebay-Aktionen so werten!

Zu 1. Ja

Zu 2. Bei Gewerblicher Anmeldung ja aber dann auch das JC und das Gewerbeamt.

Zu3. Nein, das ist Gewinn, also auch Einkommen aber bei Verkauf ohne Gewinn anrechnungsfrei, aber Vorsicht, das ist schwer dem JC zu verklickern.

Anrechnung von EBay-Verkäufen bei Hartz IV/Sozialgeld wenn aus dem Verkauf ein Gewinn erzielt wird, hier ein paar Tipps:

Erzielen Bezieher von Hartz IV Leistungen beim Verkauf auf der Internet-Plattform „EBay“ einen Gewinn, so wird dieser als Einkommenszufluss gewertet und dem Arbeitslosengeld II Bezug angerechnet. Dürfen denn überhaupt Dinge wie Kleidung oder Haushaltswaren bei dem Dienstleister „EBay“ erworben werden? "Grundsätzlich kann ein Hilfebedürftiger von seinem ALG II alles kaufen“. Der Regelsatz beinhaltet zwar Auflistungen z.B. von Anschaffungsgegenständen oder Nahrungsmitteln, eine grundsätzliche Zweckbindung sieht der Gesetzgeber jedoch nicht vor.

Verkauf ohne Gewinn anrechnungsfrei
Bei dem Verkauf von Wertgegenständen wie Kleidung oder anderen Waren sieht das freilich etwas differenzierter aus. Alles was ein Leistungsbezieher während des Bezuges von Sozialgeld oder ALG II besitzt, gilt als „Vermögen“. Wird etwas aus den vorhandenen Besitz veräußert, handelt es sich im Grundsatz um eine sogenannte Vermögensumwandlung. In diesem Fall wird der Verkauf nicht als „Einkommen“ gewertet, weil die Verkaufsgegenstände bereits im Besitz des ALG II Beziehers waren und somit kein Gewinn erzielt wurde. Ebenso gilt dies, wenn Sachen während des Hartz IV-Bezuges gekauft und verkauft werden.

Verkauf bei EBay mit Gewinn
Kann das Jobcenter dem Verkäufer einen Gewinn nachweisen, gilt die Veräußerung als anrechenbares Einkommen. Das gilt beispielsweise dann, wenn ein Gebrauchtgegenstand mit einer Wertsteigerung verkauft wird.

Beispiel:
Herr Osterhasi kauft sich eine Briefmarkensammlung während während des Leistungsbezugs. Die Sammlung kostete 200 Euro. Ein Jahr später veräußert Herr Osterhasi die Sammlung für 500 Euro, weil die Sammlung an Wert hinzugewonnen hat. Durch den Verkauf wurde ein Gewinn von 300 Euro erzielt. Der Gewinn gilt als Einkommenszufluss und ist dem Jobcenter entsprechend zu melden. Eine Leistungskürzung (abzüglich des Grundfreibetrags) wird durch die Behörde vorgenommen.

Vorsicht bei ständigem Handel
Wer im Internet fortlaufend und über ein normales Maß hinaus Handel betreibt, dem wird eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt. Eine solche Tätigkeit ist nicht nur dem Jobcenter sondern auch dem Finanzamt sowie dem Gewerbeamt zu melden. Die Einnahmen aus der Tätigkeit werden dem laufenden Hartz IV Bezug angerechnet.
Tschüß

Hallo,

das sind leider Rechtsfragen, die in diesem Forum nicht beantwortet werden können, da wäre ein Anwalt angeraten. Fakt ist allerdings: es wird Einkommen erzielt, was grundsätzlich beim JC anzugeben ist und es gibt genügend Seiten im Netz, wo zum Thema ebay-Verkäufe Stellung genommen wird, s. u. a. auch Gerichtsurteile, Ansichten der Finanzämter und besonders die Abmahnungen, was schnell teuer werden kann …

Gruß

Matrix_

Hallo und Guten Abend,

Tante Emma hat … sie dem JC auch nicht angegeben, da diese Einnahme unregelmäßig ist.

… geistig beschäftigen möchte, verkauft sie auf ihrem Ebaykonto noch weitere Sachen, … Das gesamte Geld der beendeten Auktionen geht zunächst auf Tante Emmas Konto …

  1. kann das JC ihr nun daraus einen Strick drehen ?
  2. sind Tante Emmas Ebayverkäufe noch privat oder schon :gewerblich gewerblich ?
    Kann das Finanzamt nun auch anklopfen ?
  3. Zählen *Ihre* Verkäufe nicht unter Umwandlung
    Schonvermögen oder so ähnlich ?
    (Denn von dem Erlös kauft sie bei Ebay ja wieder *neue*
    gebrauchte Kleidung)

Tante Emma bedankt sich schon mal im voraus für die Antworten
und wünscht entspannte Osterfeiertage

Hallo erstmal,

Tante Emma ist ganz schön pfiffig :wink:
Aber auch unregelmäßige Einnahmen müssen dem Amt gemeldet werden. (Freibetrag wird bei Tante Emma wohl nicht überschritten, was bedeutet, dass kein Abzug erfolgt, nur „Behördenpapierkram“)

zu 1: ja, kann das Amt. Indem dieses behauptet, dass für den erbrachten Freundschaftsdienst eine Gegenleistung stattfindet. Die Beweislast liegt dann, vermute ich, bei Tante Emma und ob dem Amt die „Beweise“ reichen…nunja, kann sein oder auch nicht.

zu 2: Es gibt einige Kriterien bei Ebay für die Abgrenzung zwischen privatem und gewerblichem Verkäufer. Leider sind diese sehr wage. Schau mal hier:
http://www.focus.de/digital/internet/ebay/recht/priv…

Aber: eBay hält sich meist raus.
Bei z. B. 200 Artikeln in 2 Monaten, wird nur die Finanzbehörde feststellen, ob Steuernachzahlungen fällig sind. Dazu muß aber eine entsprechende Prüfung beantragt werden. In den meisten Fällen passiert da nichts, lediglich eine weitere Überwachung der eBay Aktivitäten ist möglich. Gehts dann mit den Verkaufsaktivitäten unvermindert weiter, kommt die Steuerfahndung, wobei eBay dann bereitwillig alle Daten zur Verfügung stellt. Also Vorsicht mit Privatverkaufsaktivitäten und besser beim zuständigen Finanzamt Rat einholen.

zu 3: Tante Emma ist pfiffig…keine Ahnung ob die Argumentation, egal wie nachvollziehbar und logisch diese ist, rechtlich Bestand hat. Ich vermute eher nicht. Runtergebrochen auf Fakten sind Einnahmen vorhanden und das Amt wird diese wohl anrechnen wollen schliesslich muss es sparen…

Hallo,

vielleicht sollte Tante Emma, um dem ganzen Problem aus dem Weg zu gehen, für Ihre Nachbarinnen einen eigenen Account auf Ebay, mit deren Konto- und Kontaktdaten, anlegen. Dann kann Sie die Sachen ja weiterhin verkaufen, das Geld geht aber nicht über Ihr Konto, sondern direkt an die des Verkäufers.

Die gemeinsame Nutzung eines Pc ist ja noch nicht verboten.

Wenn ich etwas auf ebay ersteigere und es passt mir nicht, versteigere ich es wieder. Kommt mehr raus als ich gezahlt habe sage ich Danke. Das JC beteiligt sich ja auch nicht daran wenn ich weniger rausbekomme.

Schöne Ostertage

Irgendwie wiederspricht Tante Emma sich doch.
Erst werden keine Ankäufe getätigt und dann werden doch Ankäufe gemacht.
Aber egal,gewerbsmäßig ist es meiner Meinung nach erst wenn man ein Gewerbe angemeldet hat.
Wenn sie nachweisen kann das sie für Nachbarn die Verkäufe macht sollte es kein Problem sein.
Aber monatlich eigene Ankäufe und Verkäufe ist schon sehr verdächtig und da sollte Tante Emma mal wirklich aufpassen das das Finanzamt nicht mal auf der Matte steht.

Hallo Tantchen
Uihhhhh… also ja - das JC kann einen Strick draus drehen!
Da diese Verkäufe als gewerblich angesehen werden!
Und nein - das zählt nicht als Schonvermögen. Es ist eine Einnahme und die muss beim JC angegeben werden - mit Nachweisen! Und Einnahmen für die Nachbarn können schnell als eigene ausgelegt werden. Teufelskreis!
Schwinge davon lassen! Besser ist das!

Hallo, da kann ich leider nicht weiter helfen.
LG elfie759

Hallo Kleeblatt.
Ich habe mal meinen Fallmanager befragt und der hat mir gesagt,dass ich nicht mehr als 10Euro im Monat auf ebay verkaufen darf.
Ob das so richtig ist,weiß ich auch nicht.Es kommt mir auch sehr wenig vor.Aber er hat das so gesagt.Ich würde da echt mal nachfragen,schließlich sind das ja eigene Aufwendungen.Lieber auf Nummer sicher gehen.
LG