Hallo,
eine Antwort auf folgende Fragestellung würde mich sehr interessieren.
Fall:
X bietet bei ebay auf ein Gebot von Y. Das Gebot ist mit einem Startpreis von 250€ eingestellt. Nur X bietet und der Y nimmt das Angebot ein paar Tage vor Beendigung aus Ebay mit dem Hinweis „nicht mehr verfügbar“. Auf Nachfrage von X erklärt Y der Artikel sei schon verkauft.
Gemäß der einschlägigen Rechtsprechung (LG Detmold) ist ein Kaufvertrag zwischen X und Y über den Gegenstand zustande gekommen. Der Y hat aber nun den Artikel weiterverkauft. Es ist davon auszugehen, dass der neue Käufer gutgläubig gehandelt hat. Besteht die Möglichkeit für X den Artikel doch noch für 250€ zu bekommen? Wie wäre die Sachlage, wenn der Kaufvertrag mit dem neuen Käufer zwar geschlossen wäre, der Artikel aber noch nicht übergeben wurde?
Ich denke da an 433, 929, 932, 985, 249ff. Bin da aber leider auch nicht fit.
Würde mich sehr über Hilfe freuen.