Heute ist es passiert, ich hab es immer zu vermeiden versucht, nie wollte ich was aus dem Ausland ersteigern, weils dann mit dem Zoll kompliziert wird, aber der Sofort-Kauf-Knopf war schneller gedrückt…
Nun also:
Ich habe zwei Artikel bei Ebay ersteigert, inclusive Versand habe ich 52,47 Taler auf ein Österreichisches Konto überwiesen (Artikelstandort ist auch Österreich). Bei den gekauften Artikeln handelt es sich um Klamotten.
Was muss ich nun tun, damit ich demnächst nicht Ärger mit unserem Zollamt bekomme…? Muss ich die Daten von Ebay (genauer Artikel usw) ausdrucken und zum Zollamt tragen, oder wie verhalte ich mich korrekt?
Du musst gar nichts machen. Österreich gehört zur EU und ist somit zollfrei.
Wenn Du mal etwas von außerhalb der EU kaufst, sollte der Verkäufer eine Rechnung oder einen Ebay-Ausdruck beilegen. Das Paket wird dann u.U. geöffnet und der Zoll-Betrag ermittelt. Der Paketbote kassiert das dann bei der Übergabe des Pakets. Nur dann, wenn diese Rechnung fehlt, kann es vorkommen, dass Du zum Zollamt musst. Du wirst dann aber schriftlich benachrichtigt. Dann ist es gut, einen Ebay-Ausdruck oder einen Ausdruck der Kaufbestätigung oder des Internet-Angebots (nicht jeder Kauf geht über Ebay) auszudrucken und beim Zoll vorzuzeigen. Das ist nötig, um den zu zahlenden Betrag (Zoll und Umsatzsteuer) zu berechnen. Bedenke dabei, dass das Paket dann offen ist und der Beamte den Inhalt mit dem Ausdruck vergleichen wird.
Aber Österreich ist völlig unproblematisch.
Viele Grüße
Anne
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Danke für Deine Antwort!
Das sind ja echt gute Nachrichten, ich hab schon befürchtet, ich muss da sämtliche Steuern nochmal draufrechnen.
Manu
(die sich nun total auf ihr Packerl von den Ösis freut)
Hallo!
Du musst gar nichts machen. Österreich gehört zur EU und ist
somit zollfrei.
Wenn Du mal etwas von außerhalb der EU kaufst, sollte der
Verkäufer eine Rechnung oder einen Ebay-Ausdruck beilegen. Das
Paket wird dann u.U. geöffnet und der Zoll-Betrag ermittelt.
Der Paketbote kassiert das dann bei der Übergabe des Pakets.
Nur dann, wenn diese Rechnung fehlt, kann es vorkommen, dass
Du zum Zollamt musst. Du wirst dann aber schriftlich
benachrichtigt. Dann ist es gut, einen Ebay-Ausdruck oder
einen Ausdruck der Kaufbestätigung oder des Internet-Angebots
(nicht jeder Kauf geht über Ebay) auszudrucken und beim Zoll
vorzuzeigen. Das ist nötig, um den zu zahlenden Betrag (Zoll
und Umsatzsteuer) zu berechnen. Bedenke dabei, dass das Paket
dann offen ist und der Beamte den Inhalt mit dem Ausdruck
vergleichen wird.
Entweder, Erwerber ist Unternehmer. Dann braucht er nix draufrechnen, weil er selber die USt auf den innergemeinschaftlichen Erwerb schuldet, die er gleichzeitig als Vorsteuer abziehen kann. Oder er ist kein Unternehmer, dann gibts keinen innergemeinschaftlichen Erwerb und die ganze Chose ist in Österreich steuerbar und steuerpflichtig, d.h. die Österreichische USt ist im Preis schon drin.