Hallo,
mir ist beim Einpacken eines verkauften Artikel dieser defekt gegangen.
Besteht für mich als Verkäufer eine Nachlieferungspflicht?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
mir ist beim Einpacken eines verkauften Artikel dieser defekt gegangen.
Besteht für mich als Verkäufer eine Nachlieferungspflicht?
Vielen Dank im Voraus.
Wenn man im Kaufvertrag vereinbart hat, dass man einen haufen Schrott liefert, dann natürlich nicht.
Käufer lieb anschreiben, wortreich entschuldigen, Geld zurückerstatten (ggfs inklusive Gebühren) und hoffen, dass der andere verständnisvoll ist.
Ansonsten bist du prinzipiell einen Vertrag eingegangen und hast zu liefern.