der Netzbetreiber weiß auch, wer angerufen hat.
Wie komme ich da ran?
Du? Gar nicht. Das Gericht vielleicht.
Du kannst nur den EVN deiner Karten erhalten. Aber den haste ja schon.
Einen Anwalt, den ich einschalten müßte, würden mir ja nur
weitere Kosten entstehen, auf denen ich im Zweifelsfall sitzen
bleiben würde. Denn der Fall scheint ja objektiv betrachtet
wohl nicht so eindeutig zu sein. Deswegen, soll ich nicht dann
beim ersten Brief vom Anwalt zahlen, damit ich meine Ruhe
habe, auch wenn ich im Recht bin?
Ich denke, ein Kampf lohnt sich.
Das könnte ich mir vorstellen, aber meiner Meinung nach, müßte
doch im Nachhinein über dem Auktiontext ein Hinweis von Ebay
stehen, daß die Beschreibung überarbeitet wurde.
Das weiß ich nicht, ich halte mich weitgehend von ebay fern.
Ja, richtig nur für dieses konkrete Festival an einem bestimmt
Tag.
Aber ich denke mir, daß der Veranstalter sicherlich noch
Karten hat, die nicht verkauft wurden und somit im Nachhinein
dem Verkäufer ausgehändigt werden könnten.
Warum sollte er das tun? Vielleicht wurde sogar das Finanzamt nachfragen: Diese Karten sind nicht mehr da, offenbar auch verkauft: Wo ist der Gewinn?!
Am liebsten wäre es mir, wenn ich irgendwie im voraus, bevor
ich jetzt einen Brief vom Anwalt bekomme, überprüfen könnte,
ob er die Karten tatsächlich noch hat. Aber wie stelle ich
dies an ?
Detektiv vielleicht? Aber der kostet auch… Man könnte ansetzen, woher der Verkäufer die Karten hat. übrigens: Oft ist bei Gratisproben so, dass diese nicht weiterverkauft werden dürfen, sondern kostenlos abgegeben werden müssen. Ich stelle mir die Frage, ob er die Karten überhaupt hätte verkaufen dürfen…