Ebay: Artikel konnte nicht übergeben werden

Hallo,

habe vor Kurzem bei Ebay über einen Preisvorschlag Karten für ein Festival gekauft (Kaufpreis knapp 90 Euro). Die Annahme meines Preisvorschlags wurde erst nachts angenommen, so daß ich dies erst am nächsten Tag nachmittag sehen konnte.
Bereits am selben Abend sollte das Festival stattfinden. Habe noch nachts vom Verkäufer eine Handy-Nummer erhalten unter der eine Übergabe ausgemacht werden sollte. Erst da habe ich aber auch gesehen, daß die Übergabe an einem Ort stattfinden sollte, der viel zu weit weg war. Dies hatte der Verkäufer zwar direkt in die Artikelbeschreibung geschrieben, als Artikelstandort selbst ist aber ein anderer von ihm angegeben worden, nachdem ich mich aber eigentlich gerichtet habe. Das seltsame daran ist, daß ich diesen Übergabeort bei Gebotsabgabe meiner Meinung nach nicht gesehen habe. Bei der Gebotsabgabe selbst, wurde von Ebay auf einmal eingeblendet, daß sich die Beschreibung geändert hätte, aber ich habe dies nicht gesehen. In der Beschreibung steht nun aber auch nicht, wie üblich, wenn etwas geändert wurde, daß die Beschreibung bearbeitet wurde.

Das Hauptprobem jedoch ist, daß ich unter der vom Verkäufer angegebenen Handy-Nummer niemanden erreichen konnte. Habe ihm aber daruf gesprochen und gebeten mich zurückzurufen. Dies ist aber ausgeblieben, so daß erst Recht keine Übergabe stattfinden konnte.

Nun nach etwa einer Woche droht er mir mit Anwalt, daß ich doch die Karten zahlen soll. Einen Anruf hätte er angeblich nicht auf seinem Handy. Dies kann ich allerdings mit einem Einzelverbindungsnachweis widerlegen. Mittlerweile hatten wir nun mehrmals E-Mail-Kontakt. Ich habe ihm dabei nun selbst darauf hingewiesen, daß ich die Karten von ihm nicht erhalten habe, obwohl ich, wie er wollte, mich telefonisch bei ihm gemeldet habe. Darauf geht er aber nicht ein.

Nun meine Frage: Kann er mich verklagen ? Wie stehen die Chancen für mich eine evtl. Gerichtsverhandlung zu gewinnen, da ich die Karten nicht erhalten habe, da er mich nicht zurückgerufen hatte ?

Wäre für eure Einschätzungen sehr dankbar !

Hi

Nun meine Frage: Kann er mich verklagen ?

Können kann jeder. Sinn macht es bei ihm keinen.

Wie stehen die
Chancen für mich eine evtl. Gerichtsverhandlung zu gewinnen,

Gut, er schmeißt nur sein Geld raus :wink:
Unwahrscheinlich das überhaupt irgendwas passieren wird, er wird wohl kaum zum Anwalt gehen denn der will Geld von ihm was er von dir kaum zurückkriegen wird.

Gesetz dem Fall es war so wie du es hier gesagt hast.

Schreib ihm noch ein einziges Mal zurück.

  1. Der Übergabeort wurde nachträglich geändert ohne dein Einverständnis (ne einseitige Vertragsänderung ist nicht gültig)
  2. Er war nicht erreichbar obwohl die Zeit es erfordert hätte und du kannst es per Telefonrechnung beweisen.
  3. Findest du nach Verfall der Tickets sein Verhalten sehr schlecht.
  4. Am Ende sagst ihm das dies dein letztes Wort ist, wenn er einen Anwalt einschalten will soll er es tun oder dich in Ruhe lassen.

Bewerte ihn in eBay negativ (falscher Übergabeort, VK unerreichbar, droht nach Eigenverschulden mit Anwalt).

Ignorier alles weitere von ihm.

Wenn wider Erwarten was von einem Anwalt kommt poste nochmal, ggf. muss dann das Brett geändert werden (Rechtsbrett). Da kannst auhc jetzt schon posten, aber Beitrag neutral halten, wie ne Fallbeschreibung aus der Schule.

MfG
Lilly

Hallo,

Nun meine Frage: Kann er mich verklagen ?

Können kann jeder. Sinn macht es bei ihm keinen.

das sehe ich nicht so.

Wie stehen die
Chancen für mich eine evtl. Gerichtsverhandlung zu gewinnen,

Gut, er schmeißt nur sein Geld raus :wink:
Unwahrscheinlich das überhaupt irgendwas passieren wird, er
wird wohl kaum zum Anwalt gehen denn der will Geld von ihm was
er von dir kaum zurückkriegen wird.

Der Unterlegene eines Rechtsstreits hat die Anwalts- und Gerichtskosten zu zahlen.

  1. Der Übergabeort wurde nachträglich geändert ohne dein
    Einverständnis (ne einseitige Vertragsänderung ist nicht
    gültig)

Es wäre mir neu, dass man den Auktionstext nach Ende der Auktion oder Abgabe eines Preisvorschlags ändern könnte.

  1. Er war nicht erreichbar obwohl die Zeit es erfordert hätte
    und du kannst es per Telefonrechnung beweisen.

Ein (!!!) Anruf. Der Anruf selbst ist über EVN nachweisbar, aber nicht, ob eine Nachricht hinterlassen wurde oder ob die Rufnummer überhaupt übermittelt wurde. Insofern ist der „Beweis“ völlig unbrauchbar.

  1. Findest du nach Verfall der Tickets sein Verhalten sehr
    schlecht.

Wenn man aber so kurzfristig Tickets kauft, die Bedingungen offensichtlich nur oberflächlich zur Kenntnis nimmt und nicht vorher klärt, wo und wann genau die Übergabe stattfindet, kann sich wohl kaum beschweren.

  1. Am Ende sagst ihm das dies dein letztes Wort ist, wenn er
    einen Anwalt einschalten will soll er es tun oder dich in Ruhe
    lassen.

Die Erfolgsaussichten für den Verkäufer sehen m.E., insbesondere auf Grund der dünnen Beweislage hinsichtlich des angeblichen Anrufes, relativ gut aus. Der Verkäufer wird anführen, dass ein Vertrag besteht und der Käufer die gekaufte Sache nicht abgenommen und sich auch nicht gemeldet hat.

Bewerte ihn in eBay negativ (falscher Übergabeort, VK
unerreichbar, droht nach Eigenverschulden mit Anwalt).

Ignorier alles weitere von ihm.

Super Tipps. Käufer, die zu blind sind, eine Beschreibung vernünftig zu lesen, bewerten dann auch noch negativ. Solche Käufer sollten bei Ebay rausgeschmissen werden.

Gruß

S.J.

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Hallo,

Nun meine Frage: Kann er mich verklagen ?

Können kann jeder. Sinn macht es bei ihm keinen.

das sehe ich nicht so.

Wie stehen die
Chancen für mich eine evtl. Gerichtsverhandlung zu gewinnen,

Gut, er schmeißt nur sein Geld raus :wink:
Unwahrscheinlich das überhaupt irgendwas passieren wird, er
wird wohl kaum zum Anwalt gehen denn der will Geld von ihm was
er von dir kaum zurückkriegen wird.

Der Unterlegene eines Rechtsstreits hat die Anwalts- und
Gerichtskosten zu zahlen.

Das ist richtig, aber vielleicht sollte ich noch hinzufügen, daß er in Ebay als gewerblicher Verkäufer geführt ist, diesen Artikel aber als Privatperson verkauft hat. Er hat auch bereits geschrieben, daß er diesen „Fall“ seiner Rechtsabteilung übergeben wird. Darf er dies eigentlich als Privatperson ? Er hat übrigends eine Promotionfirma und wird anscheinend die Karten sowieso umsonst vom Veranstalter erhalten haben. Im übrigen hat er auch bereits vor ein paar Monaten eine negative Bewertung von einem anderen Käufer erhalten, weil auch dort der Artikelstandort nicht richtig war und der Kauf nicht zustande kam.

  1. Der Übergabeort wurde nachträglich geändert ohne dein
    Einverständnis (ne einseitige Vertragsänderung ist nicht
    gültig)

Es wäre mir neu, dass man den Auktionstext nach Ende der
Auktion
oder Abgabe eines Preisvorschlags ändern könnte.

Das seltsame ist ja, daß als ich meine Preisvorschlag abgab auf einmal die Meldung von Ebay kam, daß der Verkäufer sein Angebot überarbeitet hat. Habe aber zu diesem Zeitpunkt keine Abweichungen entdecken können. Auch im Nachhinein ist in der Artikelbeschreibung nicht vermerkt, daß sie bearbeitet wurde.

  1. Er war nicht erreichbar obwohl die Zeit es erfordert hätte
    und du kannst es per Telefonrechnung beweisen.

Ein (!!!) Anruf. Der Anruf selbst ist über EVN nachweisbar,
aber nicht, ob eine Nachricht hinterlassen wurde oder ob die
Rufnummer überhaupt übermittelt wurde. Insofern ist der
„Beweis“ völlig unbrauchbar.

Naja, die Verbindungsdauer wird ja auch angezeigt, vielleicht hilft dies etwas. Ich finde es aber schonmal unverschämt (und das zeigt ja auch, daß da irgendwas nicht stimmt), daß er angeblich keinen Anruf von mir auf seiner Mailbox hat.

  1. Findest du nach Verfall der Tickets sein Verhalten sehr
    schlecht.

Wenn man aber so kurzfristig Tickets kauft, die Bedingungen
offensichtlich nur oberflächlich zur Kenntnis nimmt und nicht
vorher klärt, wo und wann genau die Übergabe stattfindet, kann
sich wohl kaum beschweren.

Hätte er nicht irgendeinen Artikelstandort angegeben gehabt, hätten wir sicherlich nicht dieses Problem gehabt, denn der liegt ganz in der Nähe von meinem Wohnort.

  1. Am Ende sagst ihm das dies dein letztes Wort ist, wenn er
    einen Anwalt einschalten will soll er es tun oder dich in Ruhe
    lassen.

Die Erfolgsaussichten für den Verkäufer sehen m.E.,
insbesondere auf Grund der dünnen Beweislage hinsichtlich des
angeblichen Anrufes, relativ gut aus. Der Verkäufer wird
anführen, dass ein Vertrag besteht und der Käufer die gekaufte
Sache nicht abgenommen und sich auch nicht gemeldet hat.

Kann ich nicht das Gegenteil behaupten ? Immerhin habe ich ja auch die Karten nicht von im bekommen.

Bewerte ihn in eBay negativ (falscher Übergabeort, VK
unerreichbar, droht nach Eigenverschulden mit Anwalt).

Ignorier alles weitere von ihm.

Super Tipps. Käufer, die zu blind sind, eine Beschreibung
vernünftig zu lesen, bewerten dann auch noch negativ. Solche
Käufer sollten bei Ebay rausgeschmissen werden.

Vielleicht schon, aber ich bin eigentlich kein Ebay-Anfänger.

Gruß

S.J.

Hallo,

Das ist richtig, aber vielleicht sollte ich noch hinzufügen,
daß er in Ebay als gewerblicher Verkäufer geführt ist, diesen
Artikel aber als Privatperson verkauft hat. Er hat auch
bereits geschrieben, daß er diesen „Fall“ seiner
Rechtsabteilung übergeben wird. Darf er dies eigentlich als

selbstverständlich.

Privatperson ? Er hat übrigends eine Promotionfirma und wird
anscheinend die Karten sowieso umsonst vom Veranstalter
erhalten haben. Im übrigen hat er auch bereits vor ein paar

Ja und? Das rechtfertigt doch nicht, dass man die Ware nicht abnehmen und bezahlen muss.

Monaten eine negative Bewertung von einem anderen Käufer
erhalten, weil auch dort der Artikelstandort nicht richtig war
und der Kauf nicht zustande kam.

Vielleicht hat da jemand auch nur flüchtig die Beschreibung gelesen.

Das seltsame ist ja, daß als ich meine Preisvorschlag abgab
auf einmal die Meldung von Ebay kam, daß der Verkäufer sein
Angebot überarbeitet hat. Habe aber zu diesem Zeitpunkt keine
Abweichungen entdecken können. Auch im Nachhinein ist in der
Artikelbeschreibung nicht vermerkt, daß sie bearbeitet wurde.

Das klingt sehr merkwürdig. Die E-Mail von Ebay ist noch vorhanden?

Naja, die Verbindungsdauer wird ja auch angezeigt, vielleicht
hilft dies etwas.

Das beweist lediglich, dass dort angerufen wurde und die Verbindung mit der Mailbox eine bestimmte Zeit bestand. Das wäre aber auch der Fall, wenn jemand mit unterdrückter Rufnummer anruft, gar nichts auf die Box spricht, nur geraschel oder gemurmel drauf ist.

Hätte er nicht irgendeinen Artikelstandort angegeben gehabt,
hätten wir sicherlich nicht dieses Problem gehabt, denn der
liegt ganz in der Nähe von meinem Wohnort.

Das hätte aber nicht zwangsweise bedeutet, dass der Verkäufer sich dort zu jeder Tag und Nachtzeit aufhält.

Kann ich nicht das Gegenteil behaupten ? Immerhin habe ich ja
auch die Karten nicht von im bekommen.

Klar kann man das. Aber, etwas verkürzt gesagt, lautet der Grundsatz in Deutschland, dass Behauptungen auch bewiesen werden müssen. Wie sollte auch jemand beweisen, dass er nicht angerufen wurde.

Super Tipps. Käufer, die zu blind sind, eine Beschreibung
vernünftig zu lesen, bewerten dann auch noch negativ. Solche
Käufer sollten bei Ebay rausgeschmissen werden.

Vielleicht schon, aber ich bin eigentlich kein Ebay-Anfänger.

Eine negative Bewertung minimiert die Aussichten irgend etwas gütlich zu klären aber enorm. Zudem würde ich bei einem gewerblichen Verkäufer mit unbewiesenen Tatsachenbehauptungen sehr vorsichtig sein.

Gruß

S.J.

Hi

Es wäre mir neu, dass man den Auktionstext nach Ende der
Auktion
oder Abgabe eines Preisvorschlags ändern könnte.

Deswegen. Kann man nicht.

  1. Er war nicht erreichbar obwohl die Zeit es erfordert hätte
    und du kannst es per Telefonrechnung beweisen.

Ein (!!!) Anruf. Der Anruf selbst ist über EVN nachweisbar,
aber nicht, ob eine Nachricht hinterlassen wurde oder ob die
Rufnummer überhaupt übermittelt wurde. Insofern ist der
„Beweis“ völlig unbrauchbar.

Stand nicht da ob nur 1x angerufen wurde. Und es wurde auf die Mailbox gesprochen.

Wenn ich einen Brief schicke muss ich auch nur beweisen das ich ihn verschickt habe und nicht ob er auch angekommen oder gar gelesen wurde.
Was ist bei Telefon mit Mailboxansage anders?

  1. Findest du nach Verfall der Tickets sein Verhalten sehr
    schlecht.

Wenn man aber so kurzfristig Tickets kauft, die Bedingungen
offensichtlich nur oberflächlich zur Kenntnis nimmt und nicht
vorher klärt, wo und wann genau die Übergabe stattfindet, kann
sich wohl kaum beschweren.

Wenn der Übergabeort nachträglich geändert wurde (wie ebay sich verhält wenn die auktion editiert wurde während einer dabei war drauf zu bieten kann ich nicht sagen), den Anruf vom K nicht wahrnimmt und wohl selbst nicht mailt oder anruft wo es gerade so knapp ist kann man sich schon beschweren.

  1. Am Ende sagst ihm das dies dein letztes Wort ist, wenn er
    einen Anwalt einschalten will soll er es tun oder dich in Ruhe
    lassen.

Die Erfolgsaussichten für den Verkäufer sehen m.E.,
insbesondere auf Grund der dünnen Beweislage hinsichtlich des
angeblichen Anrufes,

Verbindungsnachweis ist nicht so „angeblich“.
Wie soll der Angerufene beweisen das er den Anruf nicht erhielt? Listen können gelöscht werden und erzählen kann er alles. Also er umgekehrt: er hat den Anruf angeblich nicht erhalten.

Und wenn ne Nachricht hinterlassen wurde ging das Telefonat ja irgendwohin auch durch. Wohl zu der Nummer auf der Rechnung.

relativ gut aus. Der Verkäufer wird
anführen, dass ein Vertrag besteht und der Käufer die gekaufte
Sache nicht abgenommen und sich auch nicht gemeldet hat.

So wird wohl seine Sicht sein und kann er ja.
Die Gegenseite wird behaupten der Übergabeort wurde geändert (welcher angegeben ist sollte ja immernoch in der Auktion stehen) und auf Kontaktversuche nicht reagiert.

Bewerte ihn in eBay negativ (falscher Übergabeort, VK
unerreichbar, droht nach Eigenverschulden mit Anwalt).

Ignorier alles weitere von ihm.

Super Tipps. Käufer, die zu blind sind, eine Beschreibung
vernünftig zu lesen, bewerten dann auch noch negativ. Solche
Käufer sollten bei Ebay rausgeschmissen werden.

Der VK gleich mit.

Die Übergabeortproblematik ist hier eigentlich auch völlig irrelevant denn es kam ja nichtmal zum Kontakt.

Eine Seite hat’s versucht und bei der anderen weiß man’s nicht.

Also kann die Geschichte auch genau da anfangen.

MfG
Lilly

Hi

Naja, die Verbindungsdauer wird ja auch angezeigt, vielleicht
hilft dies etwas.

Das beweist lediglich, dass dort angerufen wurde und die
Verbindung mit der Mailbox eine bestimmte Zeit bestand. Das
wäre aber auch der Fall, wenn jemand mit unterdrückter
Rufnummer anruft, gar nichts auf die Box spricht, nur
geraschel oder gemurmel drauf ist.

Na dann hätte man aber zumindest einen Anruf erhalten. Das wird auch notiert selbst wenn die Rufnummer nicht ersichtlich ist.

Der VK sagte nach dem TE aber „Einen Anruf hätte er angeblich nicht auf seinem Handy.“

MfG
Lilly

Hallo,

Das ist richtig, aber vielleicht sollte ich noch hinzufügen,
daß er in Ebay als gewerblicher Verkäufer geführt ist, diesen
Artikel aber als Privatperson verkauft hat. Er hat auch
bereits geschrieben, daß er diesen „Fall“ seiner
Rechtsabteilung übergeben wird. Darf er dies eigentlich als

selbstverständlich.

Privatperson ? Er hat übrigends eine Promotionfirma und wird
anscheinend die Karten sowieso umsonst vom Veranstalter
erhalten haben. Im übrigen hat er auch bereits vor ein paar

Ja und? Das rechtfertigt doch nicht, dass man die Ware nicht
abnehmen und bezahlen muss.

Natürlich, meinte dabei ja auch nur, daß er nicht auf den Kosten für den Kauf der Karten sitzenbleibt, er wird sie sehr wahrscheinlich sowieso umsonst bekommen. Daher könnte man sich doch erst recht „gütlich“ einigen und nicht gleich mit Anwalt drohen.

Monaten eine negative Bewertung von einem anderen Käufer
erhalten, weil auch dort der Artikelstandort nicht richtig war
und der Kauf nicht zustande kam.

Vielleicht hat da jemand auch nur flüchtig die Beschreibung
gelesen.

Ehrlich gesagt, könnte ich nicht 100%ig sagen, daß es dort nicht stand, aber normalerweise lese ich die Beschreibungen sehr aufmerksam.
Aber dies ist ja auch nicht unbedingt das Hauptproblem.

Das seltsame ist ja, daß als ich meine Preisvorschlag abgab
auf einmal die Meldung von Ebay kam, daß der Verkäufer sein
Angebot überarbeitet hat. Habe aber zu diesem Zeitpunkt keine
Abweichungen entdecken können. Auch im Nachhinein ist in der
Artikelbeschreibung nicht vermerkt, daß sie bearbeitet wurde.

Das klingt sehr merkwürdig. Die E-Mail von Ebay ist noch
vorhanden?

Nein, eine E-Mail gibt es dazu nicht. Ich versuche nochmal genau zu erklären, was da passiert ist:
Als ich mein Gebot eingegeben habe und bestätigt habe, erschien auf dem darauffolgenden Bild oben in roter Schrift die Mitteilung von Ebay, daß der Verkäufer zwischenzeitlich das Angebot überarbeitet hätte. Habe mir daraufhin nochmal die Beschreibung angeschaut, aber keine Veränderung feststellen können und dann nochmal geboten, was dann auch reibungslos ging. Das seltsame dabei ist ja, daß im nachhinein die normalerweise übliche Bemerkung von Ebay über der Artikelbeschreibung „Angebot am … um … Uhr bearbeitet“ nicht steht.

Naja, die Verbindungsdauer wird ja auch angezeigt, vielleicht
hilft dies etwas.

Das beweist lediglich, dass dort angerufen wurde und die
Verbindung mit der Mailbox eine bestimmte Zeit bestand. Das
wäre aber auch der Fall, wenn jemand mit unterdrückter
Rufnummer anruft, gar nichts auf die Box spricht, nur
geraschel oder gemurmel drauf ist.

Ja, schon klar, aber wäre logischerweise Quatsch. Ich rufe bei dem Verkäufer an um einen Übergabetermin auszumachen und hinterlasse keine Nachricht … Ich wollte ja die Karten, habe den Zuschlag bekommen und wollte nun einen Termin ausmachen.

Hätte er nicht irgendeinen Artikelstandort angegeben gehabt,
hätten wir sicherlich nicht dieses Problem gehabt, denn der
liegt ganz in der Nähe von meinem Wohnort.

Das hätte aber nicht zwangsweise bedeutet, dass der Verkäufer
sich dort zu jeder Tag und Nachtzeit aufhält.

Es ging ja nur um etwa einen halben Tag, abends wäre das Festival ja schon losgegangen. Das sollte der Verkäufer schon einkalkulieren, anderenfalls hätte er dies ja auch in seiner Beschreibung angeben können. Ich hätte ja dann die Karten nachmittags geholt.

Kann ich nicht das Gegenteil behaupten ? Immerhin habe ich ja
auch die Karten nicht von im bekommen.

Klar kann man das. Aber, etwas verkürzt gesagt, lautet der
Grundsatz in Deutschland, dass Behauptungen auch bewiesen
werden müssen. Wie sollte auch jemand beweisen, dass er nicht
angerufen wurde.

Deinen letzten Satz verstehe ich nicht so ganz. Was meinst Du damit ?
Ich kann ja beweisen, daß ich ihn angerufen habe. Was hätte ich denn sonst machen sollen ? Es ging ja garnicht anders als ihn anzurufen, das wollte er ja auch und ist ja so richtig gewesen, nur bis auf das, daß er nicht zurückgerufen hat.

Super Tipps. Käufer, die zu blind sind, eine Beschreibung
vernünftig zu lesen, bewerten dann auch noch negativ. Solche
Käufer sollten bei Ebay rausgeschmissen werden.

Vielleicht schon, aber ich bin eigentlich kein Ebay-Anfänger.

Eine negative Bewertung minimiert die Aussichten irgend etwas
gütlich zu klären aber enorm. Zudem würde ich bei einem
gewerblichen Verkäufer mit unbewiesenen Tatsachenbehauptungen
sehr vorsichtig sein.

Aber er kann behaupten, daß er keinen Anruf erhalten hat ?
Ist doch irgendwie komisch. Vielleicht hat er die Karten ja auch noch anderweitig verkauft ?

Gruß

S.J.

Hi

Es wäre mir neu, dass man den Auktionstext nach Ende der
Auktion
oder Abgabe eines Preisvorschlags ändern könnte.

Deswegen. Kann man nicht.

Das Angebot wurde kurz vorher bearbeitet, sonst wäre ja nicht die Mitteilung Ebay angezeigt worden.

  1. Er war nicht erreichbar obwohl die Zeit es erfordert hätte
    und du kannst es per Telefonrechnung beweisen.

Ein (!!!) Anruf. Der Anruf selbst ist über EVN nachweisbar,
aber nicht, ob eine Nachricht hinterlassen wurde oder ob die
Rufnummer überhaupt übermittelt wurde. Insofern ist der
„Beweis“ völlig unbrauchbar.

Stand nicht da ob nur 1x angerufen wurde. Und es wurde auf die
Mailbox gesprochen.

Ja, doch, ich habe nur einmal angerufen, aber direkt auf die Mailbox gesprochen. Soviel ich noch weiß, war das aber keine persönliche Ansage mit Name oder so, sondern eine Ansage von dem Kartenbetreiber. Aber die Nummer stimmt defintiv mit der überein, die er mir gegeben hat.

Wenn ich einen Brief schicke muss ich auch nur beweisen das
ich ihn verschickt habe und nicht ob er auch angekommen oder
gar gelesen wurde.
Was ist bei Telefon mit Mailboxansage anders?

  1. Findest du nach Verfall der Tickets sein Verhalten sehr
    schlecht.

Wenn man aber so kurzfristig Tickets kauft, die Bedingungen
offensichtlich nur oberflächlich zur Kenntnis nimmt und nicht
vorher klärt, wo und wann genau die Übergabe stattfindet, kann
sich wohl kaum beschweren.

Wenn der Übergabeort nachträglich geändert wurde (wie ebay
sich verhält wenn die auktion editiert wurde während einer
dabei war drauf zu bieten kann ich nicht sagen), den Anruf vom
K nicht wahrnimmt und wohl selbst nicht mailt oder anruft wo
es gerade so knapp ist kann man sich schon beschweren.

  1. Am Ende sagst ihm das dies dein letztes Wort ist, wenn er
    einen Anwalt einschalten will soll er es tun oder dich in Ruhe
    lassen.

Die Erfolgsaussichten für den Verkäufer sehen m.E.,
insbesondere auf Grund der dünnen Beweislage hinsichtlich des
angeblichen Anrufes,

Verbindungsnachweis ist nicht so „angeblich“.
Wie soll der Angerufene beweisen das er den Anruf nicht
erhielt? Listen können gelöscht werden und erzählen kann er
alles. Also er umgekehrt: er hat den Anruf angeblich nicht
erhalten.

Und wenn ne Nachricht hinterlassen wurde ging das Telefonat ja
irgendwohin auch durch. Wohl zu der Nummer auf der Rechnung.

relativ gut aus. Der Verkäufer wird
anführen, dass ein Vertrag besteht und der Käufer die gekaufte
Sache nicht abgenommen und sich auch nicht gemeldet hat.

So wird wohl seine Sicht sein und kann er ja.
Die Gegenseite wird behaupten der Übergabeort wurde geändert
(welcher angegeben ist sollte ja immernoch in der Auktion
stehen) und auf Kontaktversuche nicht reagiert.

Bewerte ihn in eBay negativ (falscher Übergabeort, VK
unerreichbar, droht nach Eigenverschulden mit Anwalt).

Ignorier alles weitere von ihm.

Super Tipps. Käufer, die zu blind sind, eine Beschreibung
vernünftig zu lesen, bewerten dann auch noch negativ. Solche
Käufer sollten bei Ebay rausgeschmissen werden.

Der VK gleich mit.

Die Übergabeortproblematik ist hier eigentlich auch völlig
irrelevant denn es kam ja nichtmal zum Kontakt.

Eine Seite hat’s versucht und bei der anderen weiß man’s
nicht.

Richtig, ich habe es versucht, er aber garnicht mehr, die nächste Mitteilung habe ich dann eine Woche später von ihm erhalten, mit der Anwaltsdrohung.

Also kann die Geschichte auch genau da anfangen.

MfG
Lilly

Hi

Naja, die Verbindungsdauer wird ja auch angezeigt, vielleicht
hilft dies etwas.

Das beweist lediglich, dass dort angerufen wurde und die
Verbindung mit der Mailbox eine bestimmte Zeit bestand. Das
wäre aber auch der Fall, wenn jemand mit unterdrückter
Rufnummer anruft, gar nichts auf die Box spricht, nur
geraschel oder gemurmel drauf ist.

Na dann hätte man aber zumindest einen Anruf erhalten. Das
wird auch notiert selbst wenn die Rufnummer nicht ersichtlich
ist.

Der VK sagte nach dem TE aber „Einen Anruf hätte er angeblich
nicht auf seinem Handy.“

Richtig, nur aus welchem Grund behauptet er dies ? Hat er die Nachricht zu spät erst abgehört und will es mir nun in die Schuhe schieben ?

MfG
Lilly

Ich sagte es ja schon:

Lass die Finger von der Tastatur, wenn Du Dich mit diesem Thema nicht auskennst.

Es mag ja alles Deinem Bauchgefühl entsprechen, allerdings würde Dich ein Blick in die Zivilprozessordnung davon überzeugen, dass Du völlig daneben liegst, wer was zu beweisen hat.

http://www.muenster.de/~texte/thomas/Beweis%20ZPO.pdf

Hallo,

Natürlich, meinte dabei ja auch nur, daß er nicht auf den
Kosten für den Kauf der Karten sitzenbleibt, er wird sie sehr
wahrscheinlich sowieso umsonst bekommen. Daher könnte man sich
doch erst recht „gütlich“ einigen und nicht gleich mit Anwalt
drohen.

was ist denn das für eine Logik? Hätte ihm jemand die Karten bezahlt, hätte er X Euro dafür bekommen. Nun hat er nichts dafür bekommen. Sein Schaden ist somit X Euro.

Als ich mein Gebot eingegeben habe und bestätigt habe,
erschien auf dem darauffolgenden Bild oben in roter Schrift
die Mitteilung von Ebay, daß der Verkäufer zwischenzeitlich
das Angebot überarbeitet hätte. Habe mir daraufhin nochmal die
Beschreibung angeschaut, aber keine Veränderung feststellen
können und dann nochmal geboten, was dann auch reibungslos
ging. Das seltsame dabei ist ja, daß im nachhinein die
normalerweise übliche Bemerkung von Ebay über der
Artikelbeschreibung „Angebot am … um … Uhr bearbeitet“
nicht steht.

Wenn überhaupt, wurde der Text aber vor dem finalen Kauf geändert, womit der Text Vertragsbestandteil wurde.

Ja, schon klar, aber wäre logischerweise Quatsch. Ich rufe bei
dem Verkäufer an um einen Übergabetermin auszumachen und
hinterlasse keine Nachricht … Ich wollte ja die Karten, habe
den Zuschlag bekommen und wollte nun einen Termin ausmachen.

Deine Behauptung. Ich sage mal voraus wie es in einer Gerichtsverhandlung läuft:

Du: Ich habe den Verkäufer angerufen und ihm auf die Mailbox gesprochen. Hier ist der EVN, der das beweist.

Verkäufer: Ich bekomme regelmäßig und häufig Anrufe auf meinem Handy. Wenn jemand auf die Box spricht oder eine Rufnummer übermittelt, rufe ich immer zurück. Wenn der Käufer belegen kann, dass er meine Nummer gewählt hat, dann kann das nur heißen, dass er entweder mit unterdrückter Nummer angerufen hat und keine oder eine unverständliche Nachricht hinterlassen hat. So etwas kommt immer mal wieder vor und ich kann auch nicht ausschließen, dass ich zu dem Zeitpunkt einen solchen Anruf erhalten habe. Aber es liegt in der Natur der Sache, dass man keinen zurück rufen kann, dessen Identität man nicht kennt.

Richter: Damit wäre lediglich bewiesen, dass der Käufer die Nummer des Verkäufers gewählt hat und die Verbindung eine bestimmte Zeit bestand. Ob der Käufer seine Rufnummer übermittelt und eine Nachricht hinterlassen hat, kann er nicht beweisen.

Deinen letzten Satz verstehe ich nicht so ganz. Was meinst Du
damit ?
Ich kann ja beweisen, daß ich ihn angerufen habe. Was hätte
ich denn sonst machen sollen ? Es ging ja garnicht anders als
ihn anzurufen, das wollte er ja auch und ist ja so richtig
gewesen, nur bis auf das, daß er nicht zurückgerufen hat.

Siehe oben.

Was nun der Wahrheit entspricht, vermag ich nicht zu beurteilen. Versuche das ganze mal aus einer neutralen Position aus zu sehen, wie ein Richter das tun wird.

Ansicht des Käufers: Ich wollte abnehmen und bezahlen, es war alles sehr knapp, trotz Anruf kam keine Übergabe zustande.

Ansicht des Verkäufers: Spaßbieter. Hat ganz kurzfristig gekauft, sich dann nicht gemeldet bzw. keine Nachricht/Rückrufnummer hinterlassen und mir ist ein Schaden entstanden.

Beide Ansichten sind für einen Außenstehenden zunächst schlüssig. Das sieht bei der Beweislage nicht gut für den Käufer aus.

Sollte der Verkäufer tatsächlich einen Anwalt einschalten, sollte man die Sache auf keinen Fall auszusitzen versuchen sondern selbst einen Anwalt aufsuchen.

Gruß

S.J.

Hallo,

Natürlich, meinte dabei ja auch nur, daß er nicht auf den
Kosten für den Kauf der Karten sitzenbleibt, er wird sie sehr
wahrscheinlich sowieso umsonst bekommen. Daher könnte man sich
doch erst recht „gütlich“ einigen und nicht gleich mit Anwalt
drohen.

was ist denn das für eine Logik? Hätte ihm jemand die Karten
bezahlt, hätte er X Euro dafür bekommen. Nun hat er nichts
dafür bekommen. Sein Schaden ist somit X Euro.

Ja, klar hat er nun einen Schaden, aber ich bezog mich auf das gütliche Einigen, das hätte er doch wirklich machen können.

Als ich mein Gebot eingegeben habe und bestätigt habe,
erschien auf dem darauffolgenden Bild oben in roter Schrift
die Mitteilung von Ebay, daß der Verkäufer zwischenzeitlich
das Angebot überarbeitet hätte. Habe mir daraufhin nochmal die
Beschreibung angeschaut, aber keine Veränderung feststellen
können und dann nochmal geboten, was dann auch reibungslos
ging. Das seltsame dabei ist ja, daß im nachhinein die
normalerweise übliche Bemerkung von Ebay über der
Artikelbeschreibung „Angebot am … um … Uhr bearbeitet“
nicht steht.

Wenn überhaupt, wurde der Text aber vor dem finalen Kauf
geändert, womit der Text Vertragsbestandteil wurde.

Ja, schon klar, aber wäre logischerweise Quatsch. Ich rufe bei
dem Verkäufer an um einen Übergabetermin auszumachen und
hinterlasse keine Nachricht … Ich wollte ja die Karten, habe
den Zuschlag bekommen und wollte nun einen Termin ausmachen.

Deine Behauptung. Ich sage mal voraus wie es in einer
Gerichtsverhandlung läuft:

Du: Ich habe den Verkäufer angerufen und ihm auf die Mailbox
gesprochen. Hier ist der EVN, der das beweist.

Verkäufer: Ich bekomme regelmäßig und häufig Anrufe auf meinem
Handy. Wenn jemand auf die Box spricht oder eine Rufnummer
übermittelt, rufe ich immer zurück. Wenn der Käufer belegen
kann, dass er meine Nummer gewählt hat, dann kann das nur
heißen, dass er entweder mit unterdrückter Nummer angerufen
hat und keine oder eine unverständliche Nachricht hinterlassen
hat. So etwas kommt immer mal wieder vor und ich kann auch
nicht ausschließen, dass ich zu dem Zeitpunkt einen solchen
Anruf erhalten habe. Aber es liegt in der Natur der Sache,
dass man keinen zurück rufen kann, dessen Identität man nicht
kennt.

Richter: Damit wäre lediglich bewiesen, dass der Käufer die
Nummer des Verkäufers gewählt hat und die Verbindung eine
bestimmte Zeit bestand. Ob der Käufer seine Rufnummer
übermittelt und eine Nachricht hinterlassen hat, kann er nicht
beweisen.

Deinen letzten Satz verstehe ich nicht so ganz. Was meinst Du
damit ?
Ich kann ja beweisen, daß ich ihn angerufen habe. Was hätte
ich denn sonst machen sollen ? Es ging ja garnicht anders als
ihn anzurufen, das wollte er ja auch und ist ja so richtig
gewesen, nur bis auf das, daß er nicht zurückgerufen hat.

Siehe oben.

Was nun der Wahrheit entspricht, vermag ich nicht zu
beurteilen. Versuche das ganze mal aus einer neutralen
Position aus zu sehen, wie ein Richter das tun wird.

Ansicht des Käufers: Ich wollte abnehmen und bezahlen, es war
alles sehr knapp, trotz Anruf kam keine Übergabe zustande.

Ansicht des Verkäufers: Spaßbieter. Hat ganz kurzfristig
gekauft, sich dann nicht gemeldet bzw. keine
Nachricht/Rückrufnummer hinterlassen und mir ist ein Schaden
entstanden.

Beide Ansichten sind für einen Außenstehenden zunächst
schlüssig. Das sieht bei der Beweislage nicht gut für den
Käufer aus.

Sorry, verstehe ich nicht, warum sieht meine Beweislage schlechter aus als seine ? Ich kann beweisen, daß ich bei ihm angerufen habe. Habe ja was in der Hand (den Verbindungsnachweis), er hat aber doch garnichts, eine Mailbox-Nachricht läßt sich schnell löschen. Kann man da eigentlich über seinen Kartenbetreiber nochmal drankommen, also, daß er eine Nachricht empfangen hatte ?

Sollte der Verkäufer tatsächlich einen Anwalt einschalten,
sollte man die Sache auf keinen Fall auszusitzen versuchen
sondern selbst einen Anwalt aufsuchen.

Nehme mal an, daß ich als erstes Mal einen Mahnbescheid von seinem Anwalt erhalten werde, oder ? D.h. ich sollte diesen dann mal umgehend bezahlen ? Könnte ich jetzt, solange ich noch nichts erhalten habe, auch noch den Kaufpreis zahlen, nur um Ruhe zu haben (auch wenn ich mich persönlich im Recht sehe) ?
Mal so nebenbei, wird mir zwar nicht unbedingt helfen, aber ich erwähne es mal:
Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich mir durch das Nichtzustandekommen der Übergabe Karten beim Festival selbst zum Originalpreis (ca. 150 Euro) kaufen mußte ? Dann hätte ich ja auch einen „Schaden“ (=Differenzbetrag) gehabt. Den könnte ich wahrscheinlich nicht von ihm einfordern, da das alles ja mein Verschulden war, oder ?

Ob Du mir glaubst oder nicht es war tatsächlich so wie ich es beschrieben habe. Für mich stellt sich halt weiterhin die Frage warum er mich nicht zurückgerufen hatte, da ist doch irgendwie was faul oder glaubst Du nicht ? Wenn ich den Mahnbescheid bezahlt habe, kann ich mir ja auch die Karten von ihm schicken lassen, nur so als Beweis, daß er sie überhaupt noch hat. Aber wie könnte ich jetzt verhindern, daß er nicht andere noch gültigr Karten nachträglich z.B. vom Verantstalter erhält ?

Gruß

S.J.

Hallo,

vorab: Könntest Du Dir bitte abgewöhnen, den gesamten Text immer wieder zu zitieren?

Ja, klar hat er nun einen Schaden, aber ich bezog mich auf das
gütliche Einigen, das hätte er doch wirklich machen können.

Können schon, aber nicht müssen. Wenn er sich zu 100% im Recht fühlt, kann er das durchpeitschen.

Sorry, verstehe ich nicht, warum sieht meine Beweislage
schlechter aus als seine ? Ich kann beweisen, daß ich bei ihm
angerufen habe. Habe ja was in der Hand (den
Verbindungsnachweis), er hat aber doch garnichts, eine

Was muss er auch beweisen? Ich vermute, dass er im Auktionstext oder sonstwie seine Nummer genannt hat. Hatte er Deine Nummer überhaupt? Hätte er denn überhaupt Kontakt aufnehmen können? Hätte er das tun müssen? Insofern hat er auch nichts zu beweisen. Und Dein „Bewies“ ist m.E. untauglich.

Mailbox-Nachricht läßt sich schnell löschen. Kann man da
eigentlich über seinen Kartenbetreiber nochmal drankommen,
also, daß er eine Nachricht empfangen hatte ?

Zum einen ist das technisch wohl nicht möglich, zum anderen wohl alles andere als verhältnismäßig.

Nehme mal an, daß ich als erstes Mal einen Mahnbescheid von
seinem Anwalt erhalten werde, oder ? D.h. ich sollte diesen

Er kann auch sofort tätig werden. Auf jeden Fall fangen die Kosten an zu laufen.

dann mal umgehend bezahlen ? Könnte ich jetzt, solange ich
noch nichts erhalten habe, auch noch den Kaufpreis zahlen, nur
um Ruhe zu haben (auch wenn ich mich persönlich im Recht sehe)
?

Solange kein Anwalt aktiviert wurde, sind auch noch keine Kosten entstanden. Solltest Du Dich einigen wollen, dann schnell. Was sagt der Verkäufer denn überhaupt zu einer gütlichen Einigung?

Mal so nebenbei, wird mir zwar nicht unbedingt helfen, aber
ich erwähne es mal:
Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich mir durch das
Nichtzustandekommen der Übergabe Karten beim Festival selbst
zum Originalpreis (ca. 150 Euro) kaufen mußte ? Dann hätte ich
ja auch einen „Schaden“ (=Differenzbetrag) gehabt. Den könnte
ich wahrscheinlich nicht von ihm einfordern, da das alles ja
mein Verschulden war, oder ?

So sieht es aus.

Ob Du mir glaubst oder nicht es war tatsächlich so wie ich es
beschrieben habe. Für mich stellt sich halt weiterhin die
Frage warum er mich nicht zurückgerufen hatte, da ist doch

Es ist relativ egal ob ich Dir glaube. Ich würde mir auch nie ein Urteil über die Angelegenheit anmaßen, ohne die Meinung der Gegenseite gehört zu haben. Vielleicht hat er ja versucht zurückzurufen?

irgendwie was faul oder glaubst Du nicht ? Wenn ich den
Mahnbescheid bezahlt habe, kann ich mir ja auch die Karten von
ihm schicken lassen, nur so als Beweis, daß er sie überhaupt
noch hat.

Selbstverständlich besteht dann ein Anspruch auf die Karten.

Gruß

S.J.

moin,

Ich sage mal voraus wie es in einer
Gerichtsverhandlung läuft:

Du: Ich habe den Verkäufer angerufen und ihm auf die Mailbox
gesprochen. Hier ist der EVN, der das beweist.

Verkäufer: Ich bekomme regelmäßig und häufig Anrufe auf meinem
Handy. Wenn jemand auf die Box spricht oder eine Rufnummer
übermittelt, rufe ich immer zurück. Wenn der Käufer belegen
kann, dass er meine Nummer gewählt hat, dann kann das nur
heißen, dass er entweder mit unterdrückter Nummer angerufen
hat und keine oder eine unverständliche Nachricht hinterlassen
hat. So etwas kommt immer mal wieder vor und ich kann auch
nicht ausschließen, dass ich zu dem Zeitpunkt einen solchen
Anruf erhalten habe. Aber es liegt in der Natur der Sache,
dass man keinen zurück rufen kann, dessen Identität man nicht
kennt.

Richter: Damit wäre lediglich bewiesen, dass der Käufer die
Nummer des Verkäufers gewählt hat und die Verbindung eine
bestimmte Zeit bestand. Ob der Käufer seine Rufnummer
übermittelt und eine Nachricht hinterlassen hat, kann er nicht
beweisen.

warum sollte ein käufer dies tun? ich glaube nicht, dass spaßbieter üblicherweise soviel aufwand betreiben und denke, dass ein richter bei einem K ohne diesbezügliche negative vorgeschichte eher dessen argumentation folgen wird.

Was nun der Wahrheit entspricht, vermag ich nicht zu
beurteilen. Versuche das ganze mal aus einer neutralen
Position aus zu sehen, wie ein Richter das tun wird.

Ansicht des Käufers: Ich wollte abnehmen und bezahlen, es war
alles sehr knapp, trotz Anruf kam keine Übergabe zustande.

Ansicht des Verkäufers: Spaßbieter. Hat ganz kurzfristig
gekauft, sich dann nicht gemeldet bzw. keine
Nachricht/Rückrufnummer hinterlassen und mir ist ein Schaden
entstanden.

Beide Ansichten sind für einen Außenstehenden zunächst
schlüssig. Das sieht bei der Beweislage nicht gut für den
Käufer aus.

siehe oben.
möglicherweise hat der K ja auch zeugen, denen er erzählt hat, dass er über ebay eine karte hat und nur noch auf die übergabe wartet?

Sollte der Verkäufer tatsächlich einen Anwalt einschalten,
sollte man die Sache auf keinen Fall auszusitzen versuchen
sondern selbst einen Anwalt aufsuchen.

hier gebe ich dir allerdings recht.

gruß,
tommy

Kann man da
eigentlich über seinen Kartenbetreiber nochmal drankommen,
also, daß er eine Nachricht empfangen hatte ?

der Netzbetreiber weiß auch, wer angerufen hat. Nachrichten sin meist nicht wiederherstellbar.

Nehme mal an, daß ich als erstes Mal einen Mahnbescheid von
seinem Anwalt erhalten werde, oder ?

Aber sicher nicht. Ein Anwalt kann keinen Mahnbescheid erstellen. Der kommt vom Gericht oder Gerichtsvollzieher in einem gelben Umschlag mit der Aufschrift"förmliche Zustellung". Darauf muss man reagieren, sonst bekommt der Gegner Recht.
Post vom anwalt müsste vorher kommen. Der Rat, einen Anwalt in diesem Fall einzuschalten, ist richtig. dass könnte auch schon jetzt geschehen, auch dein Gegner bekommt dann vielleicht Respekt. So ein Anwaltsbrie kostet nicht die Welt, musst aber damit rechnen, auf den kosten sitzenzubleiben.

D.h. ich sollte diesen
dann mal umgehend bezahlen ?

Je nachdem, ob du die Rechtmäßigkeit anerkennst oder nicht: Zahlen oder Widerspruch einlegen.

Könnte ich jetzt, solange ich
noch nichts erhalten habe, auch noch den Kaufpreis zahlen, nur
um Ruhe zu haben (auch wenn ich mich persönlich im Recht sehe)?

Kann man. Doch warum? Immerhin hast du mit den EVN doch einen Beweis in der Hand.
noch ein Hinweis zu dem Ebay-Text: was ich auch schon in Bezug auf Hinweistexte hier erlebt habe: Diese werden nicht immer angezeigt, offenbar kommt es immer wieder zu Übertragungsfehlern. Und das mit der nachträglichen Änderung könnte daran liegen, dass

  • Der Anbieter im selben Moment die Änderung abgeschickt hat wie du dein Gebot
  • du die rückwärtstaste benutzt hast und die alte Seite angezeigt wurde - nicht die aktuelle.

Für mich stellt sich halt weiterhin die
Frage warum er mich nicht zurückgerufen hatte, da ist doch
irgendwie was faul oder glaubst Du nicht?

Vielleicht hat er den Anruf tatsächlich sofort gelöscht, aus Versehen? Das wäre aber sein Fehler.

Aber wie könnte ich jetzt verhindern, daß er nicht
andere noch gültige Karten nachträglich z.B. vom Veranstalter
erhält ?

gelten die nicht für ein konkretes Ereignis (mit Datum) und nur an diesem?

Und Dein „Beweis“ ist m.E. untauglich.

Aber der Verkäufer hätte doch auch versuchen können, den Käufer per E-Mail zu kontaktieren. Das müsste auf jeden Fall über ebay möglich sein. Gerade wenn es so eilig ist, sollten beide Seiten an einer schnellen Kontaktaufnahme interessiert sein.

Hallo,

Was muss er auch beweisen? Ich vermute, dass er im
Auktionstext oder sonstwie seine Nummer genannt hat. Hatte er
Deine Nummer überhaupt? Hätte er denn überhaupt Kontakt
aufnehmen können? Hätte er das tun müssen? Insofern hat er
auch nichts zu beweisen. Und Dein „Bewies“ ist m.E.
untauglich.

Im Auktionstext hatte er keine Nummer genannt, da er aber als gewerblicher Verkäufer angemeldet ist, stand unten seine Firmentelefonnummer, die aber von der abweicht, die er mir später nach dem Zuschhlag genannt hat.

Solange kein Anwalt aktiviert wurde, sind auch noch keine
Kosten entstanden. Solltest Du Dich einigen wollen, dann
schnell. Was sagt der Verkäufer denn überhaupt zu einer
gütlichen Einigung?

Ich habe ihm meine Sachlage erklärt, er besteht aber weiter darauf, daß ich zahlen soll, da ich angeblich ihn nicht kontaktiert hätte. Nachdem er mir nun mitgeteilt hatte, daß er diesen Fall seiner Rechtsabteilung weitergibt, habe ich ihn nochmals um eine gütliche Einigung gebeten. Er antwortet jetzt aber nicht mehr.

Es ist relativ egal ob ich Dir glaube. Ich würde mir auch nie
ein Urteil über die Angelegenheit anmaßen, ohne die Meinung
der Gegenseite gehört zu haben. Vielleicht hat er ja versucht
zurückzurufen?

Nein, defintiv nicht. Er sagt ja auch, daß er keinen Anruf auf seinem Handy hätte. Er hat nicht mehr versucht mich zu kontaktieren, auch nicht am selben Tag noch abends, wo es dann wirklich knapp geworden wäre. Er hat mich erst eine Woche später angeschrieben.

moin,

warum sollte ein käufer dies tun? ich glaube nicht, dass
spaßbieter üblicherweise soviel aufwand betreiben und denke,
dass ein richter bei einem K ohne diesbezügliche negative
vorgeschichte eher dessen argumentation folgen wird.

Ich habe knapp 250 positive Bewertungen, er knapp 50 Bewertungen, wobei er vor knapp einem halben Jahr auch eine negative Bewertung erhalten hat, da er, jetzt kommt’s: den falschen Artikelstandort angegeben hatte. Auch hier kam es zu keiner Übergabe und der Käufer wurde mit Anwalt gedroht. Allerdings wird er damals vermutlich keinen weiteren Übergabeort angegeben haben, wie nun bei mir.

Kann man da
eigentlich über seinen Kartenbetreiber nochmal drankommen,
also, daß er eine Nachricht empfangen hatte ?

der Netzbetreiber weiß auch, wer angerufen hat. Nachrichten
sin meist nicht wiederherstellbar.

Wie komme ich da ran ? Wird wahrscheinlich auch wieder was kosten ? Jetzt schon versuchen oder erst wenn ich Post vom Verkäufer/Anwalt bekomme ?

Nehme mal an, daß ich als erstes Mal einen Mahnbescheid von
seinem Anwalt erhalten werde, oder ?

Aber sicher nicht. Ein Anwalt kann keinen Mahnbescheid
erstellen. Der kommt vom Gericht oder Gerichtsvollzieher in
einem gelben Umschlag mit der Aufschrift"förmliche
Zustellung". Darauf muss man reagieren, sonst bekommt der
Gegner Recht.
Post vom anwalt müsste vorher kommen. Der Rat, einen Anwalt in
diesem Fall einzuschalten, ist richtig. dass könnte auch schon
jetzt geschehen, auch dein Gegner bekommt dann vielleicht
Respekt. So ein Anwaltsbrie kostet nicht die Welt, musst aber
damit rechnen, auf den kosten sitzenzubleiben.

Einen Anwalt, den ich einschalten müßte, würden mir ja nur weitere Kosten entstehen, auf denen ich im Zweifelsfall sitzen bleiben würde. Denn der Fall scheint ja objektiv betrachtet wohl nicht so eindeutig zu sein. Deswegen, soll ich nicht dann beim ersten Brief vom Anwalt zahlen, damit ich meine Ruhe habe, auch wenn ich im Recht bin ?

D.h. ich sollte diesen
dann mal umgehend bezahlen ?

Je nachdem, ob du die Rechtmäßigkeit anerkennst oder nicht:
Zahlen oder Widerspruch einlegen.

siehe oben

Könnte ich jetzt, solange ich
noch nichts erhalten habe, auch noch den Kaufpreis zahlen, nur
um Ruhe zu haben (auch wenn ich mich persönlich im Recht sehe)?

Kann man. Doch warum? Immerhin hast du mit den EVN doch einen
Beweis in der Hand.
noch ein Hinweis zu dem Ebay-Text: was ich auch schon in Bezug
auf Hinweistexte hier erlebt habe: Diese werden nicht immer
angezeigt, offenbar kommt es immer wieder zu
Übertragungsfehlern. Und das mit der nachträglichen Änderung
könnte daran liegen, dass

  • Der Anbieter im selben Moment die Änderung abgeschickt hat
    wie du dein Gebot
  • du die rückwärtstaste benutzt hast und die alte Seite
    angezeigt wurde - nicht die aktuelle.

Das könnte ich mir vorstellen, aber meiner Meinung nach, müßte doch im Nachhinein über dem Auktiontext ein Hinweis von Ebay stehen, daß die Beschreibung überarbeitet wurde.

Für mich stellt sich halt weiterhin die
Frage warum er mich nicht zurückgerufen hatte, da ist doch
irgendwie was faul oder glaubst Du nicht?

Vielleicht hat er den Anruf tatsächlich sofort gelöscht, aus
Versehen? Das wäre aber sein Fehler.

Aber wie könnte ich jetzt verhindern, daß er nicht
andere noch gültige Karten nachträglich z.B. vom Veranstalter
erhält ?

gelten die nicht für ein konkretes Ereignis (mit Datum) und
nur an diesem?

Ja, richtig nur für dieses konkrete Festival an einem bestimmt Tag.
Aber ich denke mir, daß der Veranstalter sicherlich noch Karten hat, die nicht verkauft wurden und somit im Nachhinein dem Verkäufer ausgehändigt werden könnten.
Am liebsten wäre es mir, wenn ich irgendwie im voraus, bevor ich jetzt einen Brief vom Anwalt bekomme, überprüfen könnte, ob er die Karten tatsächlich noch hat. Aber wie stelle ich dies an ?