Ebay: Artikel nicht erhalten! Meine Rechte?!

Hallo ihr Lieben,

ich habe am 08. Juli 2012 ein DVD-Player in ebay ersteigert. Habe sofort überwiesen und am 12.07. hat der Verkäufer ihn angeblich rausgeschickt. Zum Preis: 8,50 € DVD-Player; Versand: 4,10 €
Bis heute kam er nie an !!!

Nach längerem Hin- und Herschreiben mit dem Verkäufer bat er mir an die Hälfte des Players (4,25 €) zurück zu erstatten, jedoch sehe ich nicht ein auf einem Überrest der Kosten sitzen zu bleiben!
Er sagte ich hätte bei ihm die Option „versichertes Paket“ wählen können. Dass er kein Einfluss auf den Postweg hat und da auch nicht nachfragen kann, schrieb er… Im Nachhinein habe ich dann mal geguckt und gesehen dass er diese Option nicht anzubieten hat!

Als ich ihm dann ein paar mal schrieb dass ich gerne all mein Geld zurück hätte, schrieb er nur, dass er auf weitere Forderungen auf „Komplettzurückzahlung“ nicht reagieren würde.

Ich schrieb dem ebay Kundenservice eine E-Mail und schilderte den Fall, jedoch kam nichts zurück…

Meine Frage: Was empfiehlt ihr mir zu tun??? Und welche Rechte habe ich eurer Meinung nach??? Habe von ebay leider nicht so viel Ahnung…

Vielen lieben Dank für eure Hilfe!

Sehr geehrte® Sonnenschein63,

ich empfehle den offiziellen Weg. eBay bietet ein Formular für die Klärung solcher Probleme: http://resolutioncenter.ebay.de

Ich denke, die Klärung sollte kein Problem sein, wenn das Paket versichert war.

Vielen Dank für die Info.
Aber es war ja nicht versichert, das ist es ja.
Der Verkäufer hat nur behauptet er hätte ein versichertes Paket zur wählbaren Option angeboten, aber als ich im Nachhinein schaute, sah ich diese Option ja nicht…
Deshalb könnte es schwer werden ohne Versicherung…
trotzdem danke! Liebe Grüße Lisa

Hallo Sonnenschein63,

Dennoch gibt es den zugesicherten Käuferschutz bei eBay. Ich empfehle deshalb den formalen Prozess zur Konfliktlösung zu starten.

Haben Sie ein Paket der DHL oder ein Päckchen der Post erhalten? Ersteres ist immer bis zu 500 Euro versichert und kann nachverfolgt werden.

Okay, ich habe ebay vorgestern geschrieben und hoffe dass schnell eine Antwort kommt.

Ich habe das Paket ja gar nicht erst erhalten. Also in ebay steht Standartversand, kann ich da irgendwo schauen obs ein DHL oder ein Post-Paket war?

Hallo Sonnenschein63,

Wenn Sie Versandkosten in Höhe von 5,90 oder 6,90 gezahlt haben, ist das ein Indiz für ein Paket. Hatten Sie eine Versandbestätigung bekommen? Dort sollte die Versandart angegeben sein.

Beste Grüße von Jörg

Hallo,
Nicht so eine schöne Sache.

Hat er in der Artikelbeschreibung einen Hinweis drin, dass unversicherter Versand auf Risiko des Käufers geht ?
Gehe mal davon aus, dass privater Verkäufer - richtig ?
Und am besten könnte ich mir ein Bild machen wenn du mir mal die Artikelnummer schickst.

liebe Grüße marita

Hallo Marita,

nein das steht dort nicht.
Bei den Versandarten steht 2x Standartversand. 1x im Wert von 4,10 € (so viel wie ich bezahlt habe) und 1x im Wert von 7,00 €.
Die Artikelnummer: 261057289012
Ich hoffe, dass ich noch ein Recht habe mein Geld zu bekommen…

Liebe Grüße, Lisa

hallo Lisa,

habs mir mal angesehen … und das
ist jetzt eine etwas heikle Sache.

Verkäufer hat zwar nicht daraufhingewiesen, dass bei unversichertem Versand das Versandrisiko bei dir liegt,
(soweit ich weiß sollte man das für eine absolute Klarheit eigentlich tun … )

aber er hat zwei Möglichkeiten angeboten wie er es verschicken kann.
Da vermute ich jetzt mal, dass dazu dann z.B. ein Richter dir sagen könnte, dass es an dir gewesen wäre nachzufragen worin der Versandunterschied besteht.
( erfahrene Ebayer wissen das … )

Also ziemlich heikel was da jetzt deine Ersatzansprüche angeht, und automatisch hast du da jetzt m.M. nach keinesfalls einen Rechtsanspruch auf Erstattung.

Dieser Päckchenversand ist eben etwas risikobehaftet … eben weil es keinen Versandnachweis gibt und man eben auch keine Versicherung bei Verlust hat. ( bei Paket sehe das jetzt anders aus )

Und das Profil von dem Verkäufer ist auch tadellos,
dass ich auch davon ausgehe, dass er abgeschickt hat.
Und eigentlich finde ich sein Angebot schon ganz fair dir den halben Preis zu erstatten.
Wenn er dir ganz zurückersttten würde - na ja dann hätte er den Player kostenlos verloren, und das ohne dass er etwas dazu kann.
Ist schon ärgerlich, und ich kann dich auch verstehen dass du …
aber ganz ehrlich gesagt würde ich an deiner Stelle das halbe Geld nehmen und den Rest unter Lehrgeld verbuchen -
und dann eben beim nächsten mal darauf achten dass du versichert versenden lässt.

Ansonsten - wenn du deine Nerven noch weiter investieren willst, würde mir jetzt nur noch ein Weg einfallen wie du versuchen könntest doch noch den ges. Preis erstattet zu bekommen.
Und zwar wäre dazu die Frage : wer von euch beiden hat als erster die Kaufabwicklung durchlaufen ? Bist du als erstes durch die Kaufabwicklung „gegangen“, ( in der du eben das Päckchenporto wie gewählt hast, dadurch dass du nicht auf Paketporto geändert hast) oder hat er dir als erstes die Zahlungsaufforderung nach Auktionsende geschickt mit eingetragenem Päckchenporto ? - wobei Achtung : auch dabei könnte er dir noch in der Abwicklung einen Hinweis gegeben haben, dass du auch Paketversand haben kannst.
Vielleich willst du dir das ja nochmal ansehen wie das gelaufen ist.
Und dann könntest du dich vielleicht ggf. darauf berufen, dass er ja da dann das Päckchenporto vorgegeben hat ohne Alternative, und dass er dir keinen Hinweis gegeben hat, dass das Versandrisiko bei dir liegt.
Glaube zwar nicht dass er sich darauf einlassen wird aber wenn du willst versuch es.

alles so nur meine persönliche Meinung …

wünsche dir alles Gute
liebe Grüße marita

hallo,

hast du mal den link zur auktion?
grundsätzlich ist es so, dass bei einem unversicherter versand kein nachweis über den versand vorliegt.
die frage ist, was in der auktion stand!
bei vers. versand haftet der verkäufer bzw. bei verlust die post/ das versandunternehmen. wenn du dem unvers. versand zugestimmt hast (wenn es z.b. mehrere versandoptionen zur wahl gab) dann hast du leider pech gehabt :frowning:
bei sowas lieber per paypal zahlen, dann hast du einen käuferschutz.
bei dem kaufpreis tippe ich jetzt eher auf „nicht abgeschickt…“ *pfeif* weil eben der erhoffte verk.preis nicht erzielt wurde…

grüße
sandra

Vielen Dank liebe Martina,

wahrscheinlich hast du Recht, dann werde ich wohl den halben Preis nehmen müssen, wenn der VK dazu noch bereit ist…
Also die Kaufabwicklung habe ich direkt durchlaufen…

Mir ist sowas noch nie passiert deswegen habe ich mir auch keine Gedanken drüber gemacht bzw. nachgeguckt es mit einem versicherten Paket senden zu lassen.

Aber ich werde das dann wohl so machen, vielen Dank für’s „Finger-wund-Schreiben“ und deine Hilfe ! :smile: Wünsche dir noch einen schönen Abend! Lisa

Hallo Sandra,

vielen Dank für die Antwort.

Der Link:
http://www.ebay.de/itm/261057289012?ssPageName=STRK:…

Du hast wohl Recht, beim nächsten mal werde ich das mit Paypal machen, dann bin ich abgesichert…
Ich danke dir trotzdem für die Hilfe :smile:

Liebe Grüße, Lisa

hallo lisa,

also der verkäufer hat vers. versand zu 7 euro angeboten. du hast die billigere variante genommen. leider hat daher der verkäufer recht damit… und er müsste dir gar nix erstatten…
ABER! ich denke, der player hätte gar nicht als päckchen verschickt werden können. die maße bei der post sind dafür zu knapp bemessen und das päckchen darf auch nur 2 kg. wiegen… daher würde bei mir ein fader beigeschmack bleiben.
grüße
sandra

Hallo Sonnenschein93,

es steht zwar nicht in Deiner Schilderung, doch ich vermute, dass der Verkäufer eine Privatperson ist, denn ein gewerblicher Verkäufer versendet die Ware auf sein Risiko und schuldet Ware oder volles Geld, wenn er den Versand nicht nachweisen kann. Da steht Ebay auch zu 100% hinter Dir.

Bei einem privaten Verkäufer ist das genau anders herum. Hier ist der zufällige Untergang der Sendung das Risiko des Käufers. Und wenn das auf Dich zutrifft, wirst Du auch nichts gegen den Verkäufer ausrichten können, außer ihn entsprechend zu bewerten.

Für die Zukunft: gegen solche Fälle kann man sich nicht nur dadurch schützen, dass man sich die Ware in einer versicherten Sendung (Einschreiben oder Paket) schicken lässt (das kann man auch dann erbitten, wenn der Verkäufer es nicht explizit angegeben hat), sondern auch wenn man mit Paypal bezahlt. Dort hast Du bis 4 oder mehr Wochen nach dem Kauf Käuferschutz und kannst deine Zahlung einfach zurück fordern.

Es ist auch sehr wichtig, vor allem auch die negativen Bewertungen zu lesen und wenn jemand zu viele hat, die Finger ganz von seinen Angeboten zu lassen.

Solche Fälle sind sehr bedauerlich, weil ein paar wenige schwarze Schafe, die es leider sowohl auf Käufer- als auch Verkäuferseite gibt, diesen schönen und zweckmäßigen Marktplatz verschandeln.

Ich hoffe, dass auch wenn sich die Lehrgeldzahlung nicht abwenden lässt, Dir die Tipps etwas weiter helfen und Du keine Verbitterung in Dein Herz lässt.

Hallo Sonnenschein,
Da kann man leider nichts machen. Den Gesamtbetrag zurückzuerstatten ist Good Will des Verkäufers.
Rechtlich gesehen braucht er keinen Cent zurückzuerstatten, den als Privatverkäufer mit unversichertem Versand ist er dazu nicht verpflichtet.
In Zukunft den Verkäufer nach Kauf besser kontaktieren,
dass Du versicherten Versand wünschst, kostet vielleicht 3 € mehr, aber Du bist auf der sicheren Seite.
Liebe Grüße
Linda55

Hallo Sonnenschein93,

vielen Dank für Ihre Anfrage und ich bitte um Entschuldigung für die verzögerte Antwort.

Bei ebay kann man auf der Hauptseite oben rechts auf „Kundenservice“ gehen und dann im sich aufklappenden Menü auf „Rechtsportal“ gehen. Hier erfahren Sie alles Nötige, um auch Störungen eines Kaufvertrages bei ebay richtig begegnen zu können.
Hier wäre folgender Text für Sie empfehlenswert:

http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_4.html

In diesem Fall würde ich dem Verkäufer eine Frist setzen zur Lieferung des Artikels. Drohen Sie ihm bei Nicht-Lieferung mit Rücktritt vom Kaufvertrag (=Forderung des gesamten Betrages inklu Versandkosten) und gegebenenfalls Schadenersatz, da Sie sich alternativ einen DVD-Player besorgen müssen. Zudem behalten Sie sich eine negative Bewertung vor.

Der Verkäufer ist unter allen Umständen verpflichtet, nachzuweisen, dass er das Paket versendet hat. Kann er es nicht, muss er die Konsequenzen tragen und nicht der Transporteur (=DHL/Dt. Post/usw.).

Lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen!

Ich hoffe, ich konnte hier weiterhelfen.

Bis denne
gitarrejoern

Hallo,

vielen Dank für die Hilfe!
Ja, habe auf jeden Fall da raus gelernt und werde es nächstes Mal anders machen…

Dankeschön,
LG Lisa

Hallo,

vielen Dank erstmal!

Den Artikel kann er ja nicht schicken, weil er ihn ja angeblich schon geschickt hat und es ihn nur 1x gibt…

Wie soll ich vom Kaufvertrag zurück treten? Ich habe ja so schon ein paar mal drauf angeschrieben dass ich gerne mein ganzes Geld zurück hätte, er antwortete immer nur „4,25 €, die Hälfte vom Wert des DVD-Players, auf weitere Anfragen zur kompletten Rückerstattung antworte ich in Zukunft nicht mehr!!!“
Also kann ich schlecht vom Vertrag zurücktreten wenn er so nichtmal bereit ist mir mein Geld wieder zu geben…

Danke!
LG Lisa

Moin!

Du hast Anspruch auf den gesamten Betrag. Daher würde ich hier den Verkäufer nochmals mit einer eindeutigen Frist (Enddatum nennen) die Lieferung des Players einfordern, ansonsten:

  1. ebay kontaktieren und den Vorfall schildern
  2. vom Kaufvertrag zurücktreten
  3. mit einer negativen Bewertung drohen
  4. mit gerichtlichen Schritten drohen, welche für ihn kostenpflichtig würden.
  5. Mit einer Strafanzeige wegen Betrugs drohen
  6. Schadenersatz vorbehalten. (Differenzbetrag durch Kauf eines Ersatzgerätes)

Reagiert er nicht drauf, dann würde ich die oben genannte Punkte auch wahr machen.

Bis denne
gitarrejoern