Hallo,
ich habe am 02.08.2012 ein kleine Sportboot versteigert und auch in der Anzeige darauf hingewiesen das das Boot wegen Platzmangel verkauft wird. Sollte innerhalb von / Tagen abgeholt werden. Sollte dies nicht möglich sein kann ich noch ein paar Tage akzeptieren, jedoch müsse der Artikel vorab bezahlt werden.
Jedoch nach Kauf meldete sich der Käufer nicht mehr. Woraufhin ich nach mehren Versuchen diesen zu erreichen einen ebay- Steitfall wegen „nicht bezahlten Artikel“ gemeldet habe.
Daraufhin bekam ich endlich eine Antwort das er das Geld überwiesen hat und fragte ob das Boot noch ein paar Tage länger stehen dürfte. Auf meine Frage wie lange bekam ich dann wieder einige Zeit keine Antwort. Also habe ich dann mit einer täglichen Standgebühr von 5€ gedroht. Da ich meine Telefonnummer angegeben hatte meldete sich der Käufer dann kurze Zeit später telefonisch am 22.08
Da er einen netten Eindruck gemacht hatte und aus Berlin kam und Probleme ein geeignetes Fahrzeug zu beschaffen hatte, habe ich mich darauf geeinigt das er sich gleich Anfang September melden solle um endlich einen Abholtermin zu vereinbaren.
Tja das war aber das letzte was ich vom Käufer gehört habe.
Nun habe ich ihn dann am 10.10 erneut angeschrieben und die Drohung mit der täglichen Standgebühr von 5€ wahr gemacht. Aber auch diesmal bekam ich keine Antwort.
Nun meine Fragen:
Darf ich überhaupt eine Standgebühr verlangen?
Wie lange hat der Käufer Recht auf den Artikel wenn er sich nicht an die Vertragsvereinbarung hält, oder darf ich diesen irgendwann erneut verkaufen da ich wirklich Platzmangel habe?
Oder bin ich dann gezwungen dem Käufer seine Zahlung zurück erstatten?
Und nochwas, das Boot steht hier nicht sonderlich gesichert, was auch auf dem für jedermann zugängigen Gelände nicht möglich ist. Es hat ein Eigengewicht von ca. 80kg und kann somit von " Personen ohne Probleme weggetragen werden. Es ist so klein das es sogar eine Dachgepäckträgerzulassung hat.
Mal angenommen da hier in letzter Zeit auch einige skurrile Typen und Lieferanten auf dem Hof waren wird das Boot entwendet. Was passiert dann? Muss ich die Polizei informieren oder der eigentliche Besitzer? Oder schlimmer noch, muß ich am ende auch noch für den Verlust haften.
Bin dankbar über jede hilfreiche Antwort!
Mit freundlichem Gruß
Andree