Ebay ist NICHT die Legislative Deutschlands
Hallo,
verstehe ich das richtig: Der Verkäufer wünscht erstmal Gebote
per Privatmail? Das wäre ja dann eine Abwicklung ausserhalb
von ebay und das ist sowas von verboten.
ja. Das verstößt gegen die Ebay Richtlinien. Aber das war hier nicht die Frage. Offensichtlich scheint es bei vielen Leuten in Stein gemeißelt, dass das, was Ebay sagt, Gesetzeswirkung hat. Zum Glück ist aber in Deutschland nicht so, dass ein US amerikanischer Konzern entscheidet, ob ein Vertrag wirksam ist oder nicht.
Ob nun ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist, hängt davon ab, was das deutsche Gesetz, in diesem Fall das BGB, regelt. Laut BGB ist für die Wirksamkeit eines Vertrags eine Willenserklärung jedes Vertragspartners erforderlich. Diese Willenserklärung sind Angebot und Annahme. Der eine sagt dies und das biete ich zu diesen und jenen Bedingungen an, der andere sagt, dass er das Angebot zu den Bedingungen akzeptiert. (Bewusst einfach dargestellt, wir sind hier nicht im Rechtsbrett)
Das Problem ist hier aber, dass offensichtlich Willenserklärungen abgegeben wurden, obwohl zumindest der Käufer diese so gar nicht abgeben wollte. Spontan fällt mir dazu ein, dass hier ein Dissens vorliegen könnte. Da wäre dann wichtig, ob es sich um einen offenen Dissens (§ 154 BGB) oder einen versteckten Dissens (§ 155 BGB) handelt. Ich würde zu einem offenen Dissens tendieren.
http://de.wikipedia.org/wiki/Dissens
So einfach, wie Du es hier sagst, ist es ganz sicher nicht. Ebay kann den Verkäufer natürlich rausschmeißen, wofür Ebay entgegen weit verbreiteter Meinung auch überhaupt keinen Grund braucht, auch nicht gegen das Grundgesetzt etc. verstößt. Das ändert aber eben nichts an der in Deutschland geltenden Rechtslage.
Beispiel: Verkäufer bietet Pornofilme bei Ebay an. Käufer kauft. Laut Ebay Bedingungen ist das Anbieten verboten, Kaufvertrag dürfte aber grundsätzlich wirksam sein.
Gruß
S.J.