Ebay - Artikel zum Sofortkauf

Guten Abend ,

Ich habe folgendes Miisgeschick soeben mitgemacht.

Bei ebay habe ich einen neuen Artikel für 99,99 ersteigert + vsk. Ich habe die Artikel Beschreibung nur einmal kurz überflogen und dann zugeschlagen. Allerdings hatte der Verkäufer im letzten Absatz darauf hingewiesen er wolle erst Angebote bei Mail zugesandt bekommen werde sich für.das höchste entscheiden und erst dann wäre das Angebot gültig.

Das habe ich leider nicht gesehen. Bin aber dennoch der Auffassung, dass ich ein Anrecht auf den Artikel habe, zumal es nicht in der Artikel Überschrift gekennzeichnet wurde.

Ist der Anspruch des Verkäufers ungültig oder hat er recht und.ich muss von dem Kaufvertrag zurücktreten?

Gruß
Kohlifnm

Hallo,

verstehe ich das richtig: Der Verkäufer wünscht erstmal Gebote per Privatmail? Das wäre ja dann eine Abwicklung ausserhalb von ebay und das ist sowas von verboten. Genau wegen eines solchen Ersuchens ist auf meine Meldung hin mal ein ebay-Mitglied da rausgeflogen.

Ich kenne das so, dass man beim betätigen des Sofort-Kaufen-Buttons sogleich die Bestätigung über den Erwerb bekommt. Da gibt es eigentlich nie was zu deuteln.

Gruß

Annie

Ebay ist NICHT die Legislative Deutschlands
Hallo,

verstehe ich das richtig: Der Verkäufer wünscht erstmal Gebote
per Privatmail? Das wäre ja dann eine Abwicklung ausserhalb
von ebay und das ist sowas von verboten.

ja. Das verstößt gegen die Ebay Richtlinien. Aber das war hier nicht die Frage. Offensichtlich scheint es bei vielen Leuten in Stein gemeißelt, dass das, was Ebay sagt, Gesetzeswirkung hat. Zum Glück ist aber in Deutschland nicht so, dass ein US amerikanischer Konzern entscheidet, ob ein Vertrag wirksam ist oder nicht.

Ob nun ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist, hängt davon ab, was das deutsche Gesetz, in diesem Fall das BGB, regelt. Laut BGB ist für die Wirksamkeit eines Vertrags eine Willenserklärung jedes Vertragspartners erforderlich. Diese Willenserklärung sind Angebot und Annahme. Der eine sagt dies und das biete ich zu diesen und jenen Bedingungen an, der andere sagt, dass er das Angebot zu den Bedingungen akzeptiert. (Bewusst einfach dargestellt, wir sind hier nicht im Rechtsbrett)

Das Problem ist hier aber, dass offensichtlich Willenserklärungen abgegeben wurden, obwohl zumindest der Käufer diese so gar nicht abgeben wollte. Spontan fällt mir dazu ein, dass hier ein Dissens vorliegen könnte. Da wäre dann wichtig, ob es sich um einen offenen Dissens (§ 154 BGB) oder einen versteckten Dissens (§ 155 BGB) handelt. Ich würde zu einem offenen Dissens tendieren.

http://de.wikipedia.org/wiki/Dissens

So einfach, wie Du es hier sagst, ist es ganz sicher nicht. Ebay kann den Verkäufer natürlich rausschmeißen, wofür Ebay entgegen weit verbreiteter Meinung auch überhaupt keinen Grund braucht, auch nicht gegen das Grundgesetzt etc. verstößt. Das ändert aber eben nichts an der in Deutschland geltenden Rechtslage.

Beispiel: Verkäufer bietet Pornofilme bei Ebay an. Käufer kauft. Laut Ebay Bedingungen ist das Anbieten verboten, Kaufvertrag dürfte aber grundsätzlich wirksam sein.

Gruß

S.J.

Offensichtlich scheint es bei vielen Leuten
in Stein gemeißelt, dass das, was Ebay sagt, Gesetzeswirkung
hat. Zum Glück ist aber in Deutschland nicht so, dass ein US
amerikanischer Konzern entscheidet, ob ein Vertrag wirksam ist
oder nichtet.

Jep. Habe ich auch nicht behauptet. Wir sind auf der selben Seite, entspann dich :smile:

Das Problem ist hier aber, dass offensichtlich
Willenserklärungen abgegeben wurden, obwohl zumindest der
Käufer diese so gar nicht abgeben wollte. Spontan fällt mir
dazu ein, dass hier ein Dissens vorliegen könnte. Da wäre dann
wichtig, ob es sich um einen offenen Dissens (§ 154 BGB) oder
einen versteckten Dissens (§ 155 BGB) handelt. Ich würde zu
einem offenen Dissens tendieren.

http://de.wikipedia.org/wiki/Dissens

So einfach, wie Du es hier sagst, ist es ganz sicher nicht.
Ebay kann den Verkäufer natürlich rausschmeißen, wofür Ebay
entgegen weit verbreiteter Meinung auch überhaupt keinen Grund
braucht, auch nicht gegen das Grundgesetzt etc. verstößt. Das
ändert aber eben nichts an der in Deutschland geltenden
Rechtslage.

Ich habe das UP anders verstanden. Aber das wäre wirklich ein Fall für das Rechtsbrett.

Gruß

Annie

Wir sind auf der selben Seite, entspann dich :smile:

Ich bin so was von entspannt…

Ist schließlich Freitag Abend :smile: