Hallo Leute,
habe mir vor ein paar Tagen ein gebr. Auto ersteigert ! Habe dann am Tag der beendigung den Verkäufer direkt angeschrieben wie und wann es ihm am besten past wegen abholung,hatten uns dann auf den kommenden Sa. geeinigt!!Am Mit. kahm eine E-mail von Ebay,der Verkäufer hat das Auto anders weitig verkauft,da es aus der Garage müsste!!Ich habe dem Verkäufer mitgeteilt das ich damit nicht einverstanden bin da ich das Auto benötige.Wollte es nun einem Anwalt übergeben.Nun zu meiner frage ,mit welcher Rechtssprechung kann ich rechnen,wie wird wohl das Urteil lauten.
Mfg Germer