eBay Auktion - erst nicht geliefert - dann Rücktritt vom Vertrag

Hallo Community,

wie sähe denn folgender Fall aus.

Person A als Käufer ersteigert in einer online Auktion ein KFZ Ersatzteil aus Spanien, bezahlt per PayPal und erhält von Person B (der Verkäufer - gewerblich) die Sendungsnummer. Der Käufer wartet 3 Wochen und prüft regelmäßig den Sendungsstatus. Dieser ändert sich aber nicht, das Paket scheint unterwegs verschollen. Der Käufer fragt direkt beim Verkäufer nach, aber der Verkäufer antwortet nicht. Also öffnet der Käufer einen Konflikt bei eBay mit dem Inhalt „wo ist meine Lieferung“ und informiert auch PayPal darüber, dass da evtl was schief läuft. Kurz darauf meldet sich der Verkäufer doch und erklärt, dass die Lieferung wohl versehentlich nach Albanien gegangen ist. Der Käufer sagt zum Verkäufer „das kann schonmal passieren, der Artikel soll einfach noch einmal losgeschickt werden wenn er aus Albanien zurück ist“. eBay schließt zwischenzeitlich den Fall, weil er bei PayPal geklärt werden soll. Der Verkäufer will den Artikel nun nicht mehr neu versenden (und lieber das Geld zurückzahlen) mit der Begründung, der Fall ist bei eBay abgeschlossen und der Käufer hätte gegenüber dem Verkäufer kein Vertrauen wegen der Lieferung, weil er ja eine Konfliktlösung gestartet hat. Der Käufer möchte den Artikel aber unbedingt haben (es gibt ihn nur sehr selten und war auch zu einem guten Preis). In der Auktion wurde kein Rücktritt vereinbart. Also müsste doch der Käufer Anspruch darauf haben, den Artikel oder (wenn der Verkäufer diesen aus irgendwelchen Gründen nicht mehr liefern kann) adäquaten Ersatz zu liefern. Ersatz als teure Neuware bei einem bekannten Autohaus gäbe es noch.

Liegt der Käufer mit dieser Annahme richtig, oder darf der Verkäufer wirklich vom Verkauf zurücktreten und das Geld zurückzahlen? Was müsste der Käufer unternehmen, um an seine Ware zu kommen?

Vielen Dank für Eure Tipps.

nach der wahrscheinlich erfolglosen schriftlichen Aufforderung zur Lieferung vor einem spanischen Gericht auf Lieferung bzw. ggf. Schadenersatz verklagen.

Die ganze Geschichte „stinkt“ doch. Irrläufer nach Albanien, aber die Nachverfolgung zeigt das nicht an ?

MfG
duck313

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Hallo,

es kann sehr gut sein, dass man nicht in Spanien klagen muss. Aber wenn es stimmt, dass er das sauber verschickt hat, es aber unterwegs verschwindet, dann muss er nicht noch mal schicken. Auch keinen Ersatz.

Wenn es wieder beim Verkäufer ankommt und der Fall bis dahin nicht schon länger abgeschlossen ist, kann man vielleicht verlangen, dass er noch mal verschickt. Aber sicher wäre ich mir da nicht.

Bei internationalen Sendungen ist das mit der Nachverfolgung bestimmt manchmal schwierig. Erst recht, wenn es nach Albanien ging :smiley: Aber könnte natürlich auch wirklich „stinken“.

Ja, kann leicht vorkommen - nämlich dann, wenn die Sendung in dem Land, in das sie nicht sollte, für weitere Bearbeitung eine neue Trackingnummer bekommen hat.

Bei Paketsendungen aus Frankreich, die seit ein paar Jahren in Deutschland leider nicht mehr von DHL übernommen werden, sondern ausgerechnet von DPD (warum nicht gleich Hermes oder Müllverbrennung?), ist es völlig normal, dass sie erstmal vom Radar verschwinden und dann manchmal an den seltsamsten Orten wieder gesichtet werden oder eben ohne irgendeine in der Sendungsverfolgung sichtbare Information nach ein paar Monaten wieder beim Absender auftauchen. Bei diesem Anlass war die schönste kabarettistische Leistung, die ich bisher mitgekriegt habe, die (zutreffende) Behauptung, in München gäbe es keine Heinrich-Lanz-Straße - mit dem kleinen Schönheitsfehler, dass der Bestimmungsort mit München grade mal das M gemein hat…

Kurzer Sinn: Bei Paket-„Dienstleistern“ ist immer mit allem zu rechnen.

Schöne Grüße

MM

hi,

rein interessenhalber: wie ist das mit dem Gefahrenübergang in Spanien denn geregelt?

grüße
lipi

Hi,

ich denke, man guckt auch da erst links, dann rechts und dann noch mal links :slight_smile:

Okay, im Ernst, ich bin einfach mal von deutschem Recht ausgegangen. Ich dachte, das wäre auch der Ausgangspunkt von sv_t. Aber klar, vielleicht hat man nach spanischem Recht mehr Glück, dann kann man natürlich versuchen, sich darauf zu berufen. Muss man nur aufpassen, dass man sich dabei nicht vielleicht wieder andere Nachteile einfängt :smiley:

hi,

dann wäre das auch Beantwortet :wink:

grüße
lipi

Na ist doch wohl auch gut möglich, oder nicht? :wink:

Es sieht aber auch sowie nicht wirklich so aus, als wäre es in Spanien besser:


https://www.gtai.de/gtai-de/trade/spanien/recht1/vertragsrecht-89906

Ganz lieben Dank für Eure Antworten.
Ich hätte gedacht, dass hier deutsches Recht Anwendung fände.
Die Auktion lief auf der deutschen Seite von eBay.

Lt dem Versandlogistiker war das Paket wirklich in Albanien und
wurde zurück an den Absender geschickt. Eine Weiterleitung an den
richtigen Empfänger sei wohl nur bei nationalem Versand möglich.

Mittlerweile wurde herausgefunden, dass der Verkäufer den Artikel
auf einer anderen Plattform ebenfalls verkauft und dort 100,- EUR
mehr verdient hat. Damit erklärt sich auch die Aussage, dass er vom
Kaufvertrag zurücktritt. Der Käufer wird DIESEN ersteigerten Artikel
also definitiv nicht erhalten, selbst wenn er klagt.

Es wäre nicht mal nötig gewesen, zurückzutreten, wenn das Paket wirklich verloren gegangen wäre. Aber wie es aussieht, hat er den Artikel gar nicht verloren, sondern inzwischen wieder zurück? Und danach wieder verkauft? Das ist natürlich nicht im Sinne des Erfinders :smiley:

Wie oben gesagt, ich wäre mir gar nicht ganz sicher, dass er es noch mal losschicken muss. Wohl aber schon. Vor dem Hintergrund, dass er aber jedenfalls, wie es aussieht, keinen Grund zum Rücktritt hatte, besteht euer Vertrag noch. Dann liegt jetzt natürlich Schadensersatz nahe. Oder auch die 100 Euro, die er beim anderen mehr verdient hat, wenn dir das lieber ist.

Es bleibt aber wahrscheinlich dabei, dass es den meisten wahrscheinlich nicht sehr viel Spaß macht, das auch durchzusetzen :smiley: