Ebay-Auktion - Funktionsfähigkeit!

Hallo,

ich habe bei ebay eine gebrauchte Fahrradleuchte versteigert - nun beschimpft mich der Käufer, wegen fehlender Akkus sei der Artikel nicht funktionsfähig und hat bei ebay einen Fall eröffnet. Ich habe allerdings nicht geschrieben, dass Akkus mitgeliefert werden (es handelt sich schließlich um eine gebrauchte Lampe), sondern lediglich eine Batterieempfehlung angegeben. Hier der Auktionstext:

CAT EYE Frontleuchte HL-1600 G + Ladegerät – TOP ! ! !

Plus ADIDAS-Reflektorband – NEU ! ! !

CAT EYE HL-1600 G

Features:

  • Reflektor seitlich ausgespart zum besseren Gesehenwerden

von der Seite (besonders breite Ausleuchtung).

  • Wiederaufladbar durch integrierte Ladebuchse

  • Batterieempfehlung: 5 Akkuzellen 1,2 V

  • Halogenglühbirne 6V/2,4 W (HS-3)

  • Genehmigt nach StVZO K-Nr.~~123

Inkl. original CAT EYE Ladegerät ! ! !

NiCd-Charger CHR-105 EC

Typ: FW 4199
Input: 230V / 50hz/ 17mA /2,4W
Output: 7,5V/ 150mA/ 1,125A

Die Fahrradlampe und das Ladegerät befinden sich in einem absolut tadellosen Zustand – keinerlei Kratzer - da ich sie nur wenige Male benutzt habe!

Die Versandkosten betragen € 4,00 (DHL-Päckchen) - eBay übernehme natürlich ich!

Da es sich hierbei um eine Privatauktion handelt, besteht keine Garantie, Gewährleistung oder Rückgaberecht. Alle Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt.

Hallo!

Die Reaktion des Käufers kann ich verstehen. Insbesondere bei der Aussage …

  • Wiederaufladbar durch integrierte Ladebuchse

… würd’ ich erwarten, dass da tatsächlich was zum Aufladen vorhanden ist. So, wie geliefert, ist die Wiederaufladbarkeit nicht gegeben. Zumindest Anfechtbarkeit wegen Irrtums (BGB §119) wäre aus Sicht des Käufers wohl möglich.

Jan

Danke für Deine Antwort.

Es leuchtet mir allerdings nicht so ganz ein, da ich ja damit nur die Funktionen des Gerätes beschrieben habe… Wie wird ebay in einem solchen Fall wohl entscheiden?

Nicole

Nein, diese Lampe kann einfach WENN sie mit Akkus bestückt ist, ohne die Akkus zu entnehmen geladen werden. Akkus sind Verschleissteile…

Mit der Begründung könnte man auch bei Kauf eines Ladegerätes einen Fall eröffnen, wenn keine Akkus mitgeliefert werden… was sollte man denn aufladen ohne.

Hallo!

Ich kann den Ärger auch verstehen.

Du schreibst ellenlang den Werbetext des Gerätes ab,machst aber keinen Hinweis „Lieferung ohne Akkus“ !

MfG
duck313

Ja, das sehe ich genauso! Der Käufer der Lampe allerdings überhaupt nicht… Läßt auch nicht mit sich reden. Bin gespannt was ebay urteilen wird - wahrscheinlich wie immer zu Gunsten des Käufers. Man hat ja noch nicht einmal die Möglichkeit, mit ebay über einen Fall zu diskutieren, das geht ja immer automatisch nur über den, der den Fall eröffnet hat.

Aber, ich gebe eine Batterieempfehlung an.

Nicole

Hi,

dein Auktionstext lässt Interpretationsmöglichkeiten offen. Ich kenne es so, daß dann z. B. folgendes geschrieben wird:

2 x AA Batterien (nicht im Lieferumfang enthalten)

Es wäre doch kein Problem gewesen ganz klar auf die fehlenden Batterien hinzuweisen, oder? Oder hattest du Bedenken, dass die fehlenden Akkus den Verkaufspreis negativ beeinflussen?

Gruss,
Little.

Moin Moin
diskutiere nicht rum biete dem Käufer an die Lampe zurückzuschicken fertig.
Natürlich auf seine Kosten versichert. Überprüfe die Lampe, wenn alles ok dann schicke ihm das Geld retour.
Gruß