Ebay Aulktion falsche Beschreibung

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe über Ebay ein I Phone 3G erworben. Hier der Link dazu:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=26…

In der Beschreibung steht ganz klar, daß das Handy simlockfrei und für alle Netze berfügbar ist. Dem ist aber nicht so, das Hady hat einen Simlock für T Mobile und kann mit der Version die auf dem Handy ist noch nicht mal „geknackt“ werden, was ich sicherlich auch nicht vorhabe.

Nun will der Verkäufer das Handy nicht zurück nehmen und beruft sich auf Privatverkauf. Ich hätte halt Pech gehabt.
Was man hierzu noch anmerken muß ist das der Verkäuder die Transaktion nach Auktionsende abbrach um mich bat dem zu zu stimmen, weil er sich die Ebay Gebühren sparen wollte. Ich habe dies auch zugelassen, ich Trottel.

Wie sind in diesem Fall meine Chancen wieder an mein Geld zu kommen. Er hat bewußt falsche Angaben gemacht um einen höheren Preis zu erzielen. Ich hätte das Handy niemals gekauft, wenn in der Artikelbeschreibung gestanden hätte, daß ein Simlock für T Mobile drauf ist.

Lohnt sich hier der Weg zum Anwalt oder habe ich hier tatsächlich Pech gehabt.

Danke und Gruß
B. Hildebrand

Liebe/r B. Hildebrand
Alles was unter 300,00€ ist lohnt meist der Anwalt nicht, zumal du ja falsche Daten bekommen hast. Einzige Möglichkeit eventuell das Geld bzw. Name und Adresse (eventuell mit Polizeilicher Hilfe) über die Bank zu holen, oder wenn du eine Rechtschutzversicherung hast da mal nachfragen (denn das 1. Gespräch ist kostenlos). Über Ebay kannst du leider nichts machen, da du ja selber mitgefangen bist.
Tut mir leid, hätte dir gerne bessere Nachrichten geschickt, kannst dich ja mal wieder melden, vielleicht hast du ja erfolg.
Liebe Grüße
Ute Schuster

Hallo Frau schuster,

der Preis für Telefon lag bei 460,- Euro und die Daten des Verkäufers habe ich ja.

B. Hildebrand

Ich bin mir in dem Fall nicht ganz sicher und kann natürlich auch keine Rechtsberatung geben. Allerdings hört sich das doch sehr nach einem arglistig verschwiegenen Mangel an, da das Telefon in der jetzigen Form für dich ja nicht mehr zu gebrauchen ist. Ich würde einen Anwalt konsultieren.

Hallo Bonatella,

siehe erst mal :

http://www.jur-blog.de/grundlagen
/rechtsanwalt/2008-01
/lg-krefeldkaufer-kann-zugesicherte
-eigenschaft-auch-bei-ausdrucklichem-ausschlusses-der-gewahrleistung-verlangen/

Bei der Aussage SIM-Loc_frei handelt es sich um eine zugesichterte Eigenschaft, welche auch eine Privatperson einhalten muß, wenn er verkauft.

Somit ganz klar unrechter Verkauf. Die Rücknahme und Erstattung alle Kosten sind verpflichtend.

Es könnte bei der Verweigerung ein Anfangsverdacht auf Betrug bestehen, dies aber nur vage, da der Mangel ( im gGgensatz z.B. eines rückgestellten Tachos beim Gebracuhtwagen ) sofort bei Gebrauch der Sache offenkundig wird.

Trotzdem würde ich als Druck den Käufer zur Rücknahme und Erstattung auffordern und Ihm ansonsten eine Klage wegen Betruges androhen, das sollte schnell helfen.

Gruß

Paul-Ernst Barth

und für alle Netze berfügbar ist. Dem ist aber nicht so, das
Hady hat einen Simlock für T Mobile und kann mit der Version
die auf dem Handy ist noch nicht mal „geknackt“ werden, was
ich sicherlich auch nicht vorhabe.

Nun will der Verkäufer das Handy nicht zurück nehmen und
beruft sich auf Privatverkauf. Ich hätte halt Pech gehabt.
Was man hierzu noch anmerken muß ist das der Verkäuder die
Transaktion nach Auktionsende abbrach um mich bat dem zu zu
stimmen, weil er sich die Ebay Gebühren sparen wollte. Ich
habe dies auch zugelassen, ich Trottel.

Wie sind in diesem Fall meine Chancen wieder an mein Geld zu
kommen. Er hat bewußt falsche Angaben gemacht um einen höheren
Preis zu erzielen. Ich hätte das Handy niemals gekauft, wenn
in der Artikelbeschreibung gestanden hätte, daß ein Simlock
für T Mobile drauf ist.

Lohnt sich hier der Weg zum Anwalt oder habe ich hier
tatsächlich Pech gehabt.

Danke und Gruß
B. Hildebrand

Was ist daraus eigentlich geworden?