EBAY Beispielartikelbeschreibung zur Diskussion

Bin auf Eure Kommentare zu folgender Beispielartikelbeschreibung gespannt, die alle Eventualitäten innovativ regelt:

Hier kaufen Sie:

[Bild des Artikels]

Weiter unten genauere Beschreibung!

Willkommen im neuartigen Online Kaufhaus von XXXXXXX -
SICHER Kaufen und Verkaufen für beide Seiten!

Zuerst DIE ANGEBOTSBEDINGUNGEN DIE MIT GEBOT VOLLUMFASSEND AKZEPTIERT WERDEN!!!:

Bei mir ist alles anders - deswegen bitte VOR Gebot DURCHLESEN!!!

Bei mir müssen Sie nur noch DIE HÄLFTE aus dem Gewinn eines Artikels + die mit Gebot akzeptierten Versandkosten VORAB zahlen und den Rest erst NACH Erhalt der Ware UND wenn Sie mit dieser so zufrieden sind, das Sie nicht schlecht werten oder Sternchen abziehen.

DAS MACHE ICH UM 100% schlechte Bewertungen aufgrund Unzufriedenheit auszuschließen und um Ihnen bereits VOR Kauf zu signalisieren: MIT MIR KANN MENSCH REDEN

Mit anderen Worten bekommen meine Kunden ab sofort einen Vertrauensrabatt und können Geld sparen, wenn Sie auch nur ein ganz klein bißchen unzufrieden sind, weil sie beispielsweise die Beschreibung nicht richtig gelesen haben oder erwarten das der unversicherte Versand SEITENS DER POST genauso flott geht wie der teurere VERSICHERTE!

IM GEGENZUG FÜR DIESEN VERTRAUENSBONUS ggf nur die Hälfte meines Gewinns aus einer Auktion zahlen zu müssen VERZICHTEN SIE AUF SCHLECHTE BEWERTUNGEN ODER STERNCHENABZUG IN EINER DER STERNCHENUNTERKATEGORIEN „Artikel wie beschrieben“ „Kommunikation“ „Versandzeit“ und „Versand- und Verpackungskosten“

Da ich selbstverständlich auch die andere Hälfte erhalten möchte werde ich natürlich bemüht sein Ihnen den Artikel WIE BESCHRIEBEN unter hervorragender Kommunikation und in MEINERSEITS möglichst kurzer Versandzeit zu liefern! Sollten Sie aber mal NICHT ZUFRIEDEN sein, können Sie das noch ausstehende Geld als HIERMIT VEREINBARTE ENTSCHÄDIGUNG für Ihren Bewertungsverzicht BEHALTEN!!!

Wenn Sie meine NACHRICHT mit den beiden zuvor beschriebenen Zahlbeträgen NICHT abwarten oder stattdessen in EINEM Betrag bereits unverlangt überweisen VERZICHTEN SIE EBENFALLS AUF EINE SCHLECHTE BEWERTUNG ODER STERNCHENABZUG, wenn Sie mir nicht vor Einlieferung bei der Post Ihre Bankdaten per NACHRICHT AN DEN VERKÄUFER für eine teilweise Rücküberweisung mitgeteilt haben.

Ich hoffe so eine FÜR BEIDE SEITEN AKZEPTABLE Lösung gefunden zu haben.

Nun zur Artikelbeschreibung:

[Bild des Artikels]

Die Jahre 1915 und 1916 in Auszügen als Beilage

1957 ganzes Buch Der älteste deutsche astrologische Kalender, der 1919 zum ersten Mal erschienen ist.

Die enthaltene PLANETENUHR wurde ausgeschnitten und im Heft zusammengebaut

(noch vorhanden und im Lieferumfang!)

1972 ganzes Buch (das war die erste Ausgabe mit neuem, grafischen Gesicht!)

1973 ganzes Buch Ihre Sterne 1973
Bietingheim Karl Rohm Verlag, 1972.
200 Seiten, Kalendarium, Illustrationen, Softcover, mittlerer Zustand, Einband leicht abgegriffen, vergraut

Versand dieser Bücher ab 2,20 € (bitte dazu die ganze Beschreibung LESEN!)

Hinweis: Einschreiben sind bis 25 € versichert, BRIEFE GAR NICHT (!) und Pakete bis 500 € (nur unter Vorbehalt unterschreiben wenn Karton beschädigt - Schaden von Fahrer BESTÄTIGEN lassen - in Beisein des Fahrers auspacken - SONST KEINE ERSTATTIÙNG!!

Ab 23.03.2009 gibt es auch noch die Möglichkeit mich zu bitten an einen Hermes Paketshop in Ihrer Nähe zu senden. Dafür gibt es 25 cent Rabatt auf den unter Hermes Paket angegebenen Versandpreis! Ist die Sendung dann in Ihrem Hermes PaketShop angekommen, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail an die in Ihrem Ebaykonto hinterlegte Mailadresse. Das Paket wird bis zu 10 Werktage im PaketShop gelagert. Möchten Sie in den Genuß dieser Sonderkondition kommen müssen Sie mir Ihren diesbezüglichen Wunsch VOR Gebotsabgabe per Nachricht an den Verkäufer mitteilen, da ich oft SOFORT bei Auktionsende verpacke und ich sonst den gesamten Versandablauf erneut auslösen müste!

Mit Abgabe des Gebotes erklärt der Käufer/Bieter das alle Fragen bezüglich Art und Beschaffenheit des Auktionsgegenstandes und bezüglich des Versands gestellt, besprochen und geklärt sind. Als Gerichtsstand gilt der Wohnsitz des Verkäufers Hamburg, Deutschland als vereinbart. Käufer und Verkäufer erklären das sie Handlungs-und Verfügungsberechtigt mithin voll geschäftsfähig sind. Der Verkäufer erklärt ausdrücklich das für die gegenständliche Ware keine Forderung seitens Dritter besteht und das der Verkäufer Alleineigentümer ist.

Anbieter:

Mustermann
Musterstr.1
12345 Musterstadt
[email protected]

Ich biete ein Lebenslanges Rückgaberecht nehme aber keine unfreien Sendungen an!

Versandkosten trägt in jedem Fall der Käufer

Ebaykosten trägt in jedem Fall der Verkäufer

Warum bin ich auf Ebay?

Weil mir mein verstorbener Lebenspartner eine ganze Wohnung samt Dachböden voll Krempel hinterlassen hat,
den ich in jahrelanger Kleinarbeit nun -testamentarisch gefordert- über Ebay MEISTBIETEND veräußern soll.

Ich handel also nicht gewerblich, bin somit aber auf Ebay angewiesen.

EINSCHRÄNKUNG DES KÄUFERKREISES

Deswegen schließe ich hiermit alle Käufer aus, die nicht bereit sind die Testamentsvollstreckung zu unterstützen durch Ihre positive Bewertung mit 5 Sternen in allen Bewertungsunterkategorien. Wiso? Eine negative Wertung, eine neutrale Wertung oder ein Punktabzug in einer der Bewertungsunterkategorien bedeutet eine schlechtere Listung auf Ebay, wodurch wiederum nicht „Meistbietend“ veräußert werden kann. Ich bitte Sie daher um Verständnis für diese Einschränkung des Käuferkreises. Sollte dem Käufer eine Bewertung mit fünf Sternen in allen vier Bereichen nicht möglich sein gilt als vereinbart das die Gründe dafür vor Abgabe einer Bewertung dem Verkäufer mitgeteilt werden um diesem die Möglichkeit der Besserung zu geben.

Mo - Fr kontrolliere ich mehrmals täglich den Zahlungseingang. Sobald ich diesen feststelle versende ich, VORRAUSGESETZT die Post (Hermes) hat NOCH GEÖFFNET.

Sollte die Zahlung erst nach 16 Uhr eingehen KANN dies bedeuten, das ich erst AM FOLGENDEN WERKTAG versenden kann.

Vermissen Sie etwas in der Beschreibung? Senden Sie mir eine Nachricht!

Erwarten Sie den Versand vor Zahlungseingang bei mir? Bieten Sie bitte nicht!

Sind Sie mit den angegebenen Versandkosten NICHT einverstanden? Bieten Sie bitte nicht!

Ich sehe auch mehrmals täglich in „Meine Nachrichrten“ - Reicht dies nicht für 5 Sterne bei „Kommunikation“ senden Sie mir bitte VOR Abgabe eines Gebots eine Nachricht über das Ebay Nachrichtensystem mit Ihren Erwartungen!

Ich tue also alles Menschen Mögliche um die hohen Erwartungen der Kunden zu erfüllen.

Bitte beachten Sie beim unversicherten Versand:

Ich biete IMMER auch den VERSICHERTEN VERSAND an UND EMPFEHLE DIESEN AUCH!!!

Warensendungen und Büchersendungen KÖNNEN 18 Tage lang unterwegs sein - das sind ERFAHRUNGSWERTE! (auch und gerade innerhalb Hamburgs!!!)

Außerdem können diese im Einzelfall auch mal VERLOREN gehen! In einem solchen Fall hilft aber oft ein NACHFORSCHUNGSANTRAG - den kann ich aber FRÜHESTENS nach 30 Tagen ab VERSANDDATUM einreichen! Bitte melden Sie sich also ERST 30 TAGE nach meiner Versandnachricht bei mir, sollte ausgerechnet Ihre Sendung von der Unzuverlässigkeit der Post betroffen sein. BIS DER ARTIKEL DANN GEFUNDEN WIRD KÖNNEN MONATE INS LAND GEHEN. Da dies NICHT MEIN VERSCHULDEN IST werten Sie mich in solch einem Fall bitte nicht Negativ oder Neutral oder ziehen mir Sternchen ab (die auf Ebay Überlebenswichtig sind!) sondern VERZICHTEN SIE in einem solchen Fall bitte auf die Bewertung. Ich sichere Ihnen zu, das ICH alles tue was ICH tun kann, damit der Artikel Sie so schnell wie möglich erreicht. Sie können aber NICHT mich dafür verantwortlich machen, wenn SIE um Geld zu sparen die BILLIGSTE und UNSICHERSTE Versandart TROTZ MEINER MEHRFACHEN HINWEISE ausgewählt und AUSDRÜCKLICH GEWÜNSCHT haben! Ich hatte einen Fall (mit einem anderen Mitgliedskonto), wo ein Buch nicht ankam, welches VOR Weihnachten 2008 gekauft und versendet wurde. Daraufhin wurde ich von dem Kunden des Betrugs bezichtigt und am 5.3.2009 (!!!) lieferte die POST MIR DAS VERLOREN GEGANGENE BUCH PER EINSCHREIBEN wieder aus. Dies bewies meine Darstellung, das ich selbstverständlich versendet hatte - meine erhaltene negative Wertung blieb allerdings genauso wie die Sperre des betroffenen Mitgliedkontos…
Wenn das VERSANDUNTERNEHMEN also länger braucht für die Auslieferung, so liegt dies außerhalb meines Einflußbereichs!

Prinziepell bin ich bereit UNVERSICHERT AUF RISIKO DES KÄUFERS zu versenden. Das Problem dabei ist, das manche Käufer den unversicherten Versand wählen ABER trotzdem erwarten das die Sendung versichert ist bzw ich dafür hafte, das es ankommt.
Bei unversichertem Versand ist es aber so, das die Sendung OFFEN eingeliefert werden muß, maximal 500 Gramm wiegen darf, deswegen also nur UNZUREICHEND verpackt werden kann und die Sendung auch nur maximal
35,3 cm x 25 cm x 15 cm groß sein darf, was ebenfalls ggf eine schlechtere Verpackung bedeuten kann aufgrund der Größe des zu Verpackenden Gegenstands. Außerdem geht bei UNVERSICHERTEM VERSAND RECHTLICH DAS
VERSANDRISKO AUF DEN KÄUFER ÜBER, AB DEM ZEITPUNKT, AN DEM ICH die Sendung
BEI DER POST EINLIEFERE! Das Rechtsempfinden mancher Kunden spiegelt diese Tatsachen aber nicht wieder.

Deswegen führe ich einen unversicherten Versand nur noch aus, wenn mir der Käufer VORAB bestätigt, das er das Versandrisiko trägt UND einverstanden ist, das ich gebrauchtes Versandmaterial verwende oder bereit ist für neues Versandmaterial zu bezahlen oder mir das gewünschte Versandmaterial zusendet.

Sind Sie mit vorstehendem NICHT einverstanden wählen Sie den VERSICHERTEN VERSAND und teilen Sie mir bitte mit, ob ich neues Verpackungsmaterial besorgen soll oder ob Sie mir welches zusenden, oder ob ich gebrauchtes Material verwenden darf und sie das dann hinterher nicht bemängeln!

BITTE BEACHTEN SIE, DAS ICH ERST VERSENDE WENN MIR DIE ZUVOR BESCHRIEBENE NACHRICHT DES KÄUFERS VORLIEGT!

Ich weise daher DEUTLICH auf folgendes Vorgehen hin:

Sollte ich innerhalb der ersten 24 Stunden nach Kauf keine Nachricht von Ihnen erhalten haben die folgende Punkte besagt:

a) das Sie das Versandrisiko tragen,
b) das Sie mir keine Probleme machen, wenn DIE POST den Artikel verliert oder als Schneckenpost Ihrem Namen alle Ehre macht und
c) mit der Verwendung gebrauchten Versandmaterials einverstanden sind

werde ich Ihnen an Ihre bei Ebay hinterlegte Mailadresse den diesbezüglichen Teil der Artikelbeschreibung kopieren und weitere 3 Tage auf eine Nachricht bezüglich a), b) und c) (vorstehend!) warten.

Sie haben nach Zahlung des unversicherten Versands die Möglichkeit die Differenz zu einem der beiden angegebenen VERSICHERTEN VERSANDMÖGLICHKEITEN nachzuzahlen, wenn Sie nicht das Versandrisiko (siehe BGB!) übernehmen möchten.

Höre ich auch dann nichts von Ihnen werde ich spätestens nach 7 Tagen den Artikel verpacken und Ihnen davon 2 Fotos (auf einem davon werden Sie Ihre Adresse erkennen können) senden.

Höre auch dann wieder nichts von Ihnen bezüglich a) b) und c) versende ich auf Ihr Risiko am Folgetag meiner Mail. Ich sende Ihnen über Ebay die Nr der Labelfreimachung samt Postamtsbezeichnung und inclusive der Angabe ob ich bei einer Frau oder einem Mann die Sendung eingeliefert habe.

Meine angegebene Versandauer von einem Tag bezieht sich auf den VERSICHERTEN VERSAND und (bei unversichertem Versand) auf kooperative Kunden, die mir gleich nach Auktionsende die Nachricht bezüglich a) b) und C) zukommen lassen.

Sollte ich von Ihnen eine schlechte Bewertung erhalten und der Artikel danach bei mir wieder ankommen mit einem Begleitschreiben der Post, werde ich - falls eine einvernehmliche Bewertungsrücknahme auf Ebay nicht mehr möglich ist - beim Amtsgericht eine Klage auf Bewertungslöschung UND SCHADENERSATZ einreichen. Die Gerichtskosten wären in dem Fall von Ihnen zu tragen - Bitte bedenken Sie dies VOR Abgabe einer neutralen oder negativen Bewertung oder Sternchenabzug, wenn dies nicht von mir zu vertreten ist.

Bieten Sie nicht, wenn Sie mit vorstehenden Regeln nicht einverstanden sind! Leider sind diese nötig, denn Ebay überprüft Bewertungen nicht, sondern wälzt diese Aufgabe auf die Gerichte ab! Schlechte Bewertungen sind für mich EXISTENZGEFÄHRDEND, deswegen all diese Regeln, die mit Gebot bekannt sind, denn der Käufer muß dafür sorge tragen die Artikelbeschreibung ganz zu Lesen bevor er bietet!

Meine Auktionen sind Auktionen von privat an privat. Die Beschreibung meiner Artikel erfolgt nach bestem Wissen und meine Fotos sind Originalfotos. Der Artikel wird also gekauft wie gesehen/beschrieben. Ich räume einen Zeitraum von 7 Tagen, ab Erhalt, zur Prüfung des Artikels ein und gewähre innerhalb dieser Zeit ein Rückgaberecht im begründeten Fall (und begründet ist der Fall dann und nur dann, wenn der Artikel von der Beschreibung abweicht). Die Rücknahme erfolgt Zug um Zug. Nach Rücksendung des Artikels und der Prüfung meinerseits auf Vollständigkeit, evtl. Beschädigung etc. erhalten Sie eine Gutschrift über die Höhe des Gebotsbetrages. Darüber hinaus gilt: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf einen gebrauchten Artikel ohne Gewährleistung zu bieten. Da es sich um ein Einzelstück handelt, werden der Gewährleistungsfall, Nachbesserung, Minderung sowie Reparatur oder Umtausch einvernehmlich ausgeschlossen.

Hi,

wow, was für ein Text und was für ein Aufriss…

Ganz ehrlich, auch wenn der Sermon alle Eventualitäten vorab schon regelt, mich hält der Wust von Text ganz klar vom Gebot ab.

Nicht nur, weil ich bald 5 Minuten gebraucht habe um den Text zu lesen, sondern auch weil ich den Verkäufer in keinem Fall in allen Punkten positiv bewerten könnte (und ich damit eh aus dem selbgewählten Käuferkreis falle). Wenn ich zu jeder Auktion 5-6 emails bekomme, ist das für mich keine gute Kommunikation sondern Spam.

Interessant übrigens, daß bei den hochpreisigen Artikeln keine 50/50 Zahlung akzeptiert wird, und das angeblich mehrere davon geschenkt wurden…

Interessant fände ich die Antwort auf die Frage ob das alles rechtlich so haltbar ist.

Gruss,
Julia

Hallo,
offensichtlich handelt es sich um einen professionellen Verkäufer, auch wenn er gegenteiliges behauptet. Da sehe ich Probleme bei:

Ich biete ein Lebenslanges Rückgaberecht

Das ist unlauterer Wettbewerb.

Versandkosten trägt in jedem Fall der Käufer

Das ist ungesetzlich.

Deswegen schließe ich hiermit alle Käufer aus, die nicht
bereit sind die Testamentsvollstreckung zu unterstützen durch
Ihre positive Bewertung mit 5 Sternen in allen
Bewertungsunterkategorien.

Völliger Unsinn und durch nichts in den AGB von ebay gedeckt.

Prinziepell bin ich bereit UNVERSICHERT AUF RISIKO DES KÄUFERS
zu versenden. Das Problem dabei ist, das manche Käufer den
unversicherten Versand wählen ABER trotzdem erwarten das die
Sendung versichert ist bzw ich dafür hafte, das es ankommt.

Beim Verkauf von Profi an privat haftet immer der Verkäufer.

Bei unversichertem Versand ist es aber so, das die Sendung
OFFEN eingeliefert werden muß, maximal 500 Gramm wiegen darf,

Quatsch.

Außerdem geht bei UNVERSICHERTEM
VERSAND RECHTLICH DAS
VERSANDRISKO AUF DEN KÄUFER ÜBER, AB DEM ZEITPUNKT, AN DEM ICH
die Sendung
BEI DER POST EINLIEFERE!

Falsch, s.o.

Deswegen führe ich einen unversicherten Versand nur noch aus,
wenn mir der Käufer VORAB bestätigt, das er das Versandrisiko
trägt UND einverstanden ist, das ich gebrauchtes
Versandmaterial verwende oder bereit ist für neues
Versandmaterial zu bezahlen oder mir das gewünschte
Versandmaterial zusendet.

Widerspricht den AGB von ebay, Versandkosten müssen vorher angegeben sein.

Sollte ich innerhalb der ersten 24 Stunden nach Kauf keine
Nachricht von Ihnen erhalten haben …

Schweigen bedeutet keine Zustimmung. Ist also unwirksam.

wenn Sie nicht
das Versandrisiko (siehe BGB!) übernehmen möchten.

Das BGB sollte sich der Anbieter selber mal anschauen.

Höre ich auch dann nichts von Ihnen werde ich spätestens nach
7 Tagen den Artikel verpacken und Ihnen davon 2 Fotos (auf
einem davon werden Sie Ihre Adresse erkennen können) senden.

Diese Fotos beweisen gar nichts.

möglich ist - beim Amtsgericht eine Klage auf
Bewertungslöschung UND SCHADENERSATZ einreichen. Die
Gerichtskosten wären in dem Fall von Ihnen zu tragen

Quatsch.

Leider sind diese nötig, denn Ebay
überprüft Bewertungen nicht, sondern wälzt diese Aufgabe auf
die Gerichte ab!

Blödsinn.

Meine Auktionen sind Auktionen von privat an privat.

Nein.

Ich räume einen Zeitraum von 7 Tagen,
ab Erhalt, zur Prüfung des Artikels ein und gewähre innerhalb
dieser Zeit ein Rückgaberecht im begründeten Fall (und
begründet ist der Fall dann und nur dann, wenn der Artikel von
der Beschreibung abweicht).

Die Frist beträgt 14 Tage. Gründe müssen keine angegeben werden. Und Abweichung von der Beschreibung ist auch nicht der einzige mögliche Grund.

Nach Rücksendung des Artikels und der Prüfung meinerseits auf
Vollständigkeit, evtl. Beschädigung etc. erhalten Sie eine
Gutschrift über die Höhe des Gebotsbetrages.

Gutschrift ist nicht, es muss das Geld zurück überwiesen werden.

Da es sich um ein
Einzelstück handelt, werden der Gewährleistungsfall,
Nachbesserung, Minderung sowie Reparatur oder Umtausch
einvernehmlich ausgeschlossen.

Quatsch, das kann man gar nicht ausschließen.

Abgesehen davon ist der Text so lang, dass ihn keiner durchlesen wird.
Vergiss es.

Gruß
loderunner (ianal)

Wutsch, wenn sich das mal einer tatsächlich durchliest, dann doch nur wenn er was teures kauft und dann beitet er wegen dieser 500€ Klausel garantiert nicht.
Im übrigen müsste das wohl auch noch in englisch drinnen stehen und ebay streicht solch ein Gebot auch, da es gegen ebay Richtlinien verstößt.
Im übrigen, wenn ich nur 1 Sternchen oder weniger geben will, kann mir vermutlich keiner was anhaben, das die Sternchenklausel wohl auch sittenwidrig sein dürfte oder? Damit nicht durchzusetzten ist.

Hallo Holger,

wer liest sich diesen Schmu komplett durch?

Das fragt sich
Tinchen

Anonyme Sterne
Hallo,

irgendwie kam mir den ganzen Tag das mit der Sternchenklausel komisch vor, zu recht.

Bei Ebay steht dort: Diese Bewertungen können vom Verkäufer nicht gesehen werden

Und wie will der dann nachvollziehen, daß irgendjemand da irgendeinen Stern nicht voll gegeben hat? Ich kann mir nicht vorstellen, so 'ne Langeweile zu haben, damit ich so einen Mist-Text verfasse.

Gruss,
Julia

Im Streitfall ist das das Problem des Käufers, wenn er es unterlassen hat die Angebotsbedingungen zu lesen, denn er Akzeptiert diese mit Gebot

Ohne das alles zu schreiben, kann ich mich nicht absichern gegen alle Eventualitäten.

FRAGE: Hast DU es ganz durchgelesen? (die Lektüre erklärt zwischen den Zeilen gelesen WISO ich das alles schreibe!)

Ich habe es nicht gelesen. Viel zu viel. Ich würde es auch dann nicht lesen, wenn es so bei eBay stünde. Folglich würde ich auch deinem Artikel kein weiteres Interesse schenken. Mit einem Text von so ausladender Länge stellst du dir selbst ein Bein. Ob der Text rechtlich haltbar ist, habe ich nicht überprüft, aber gut möglich, dass dem nicht so ist.

Levay

Welche 500€ Klausel?
Wie sollte sich Mensch Deiner Ansicht nach dann gegen ungerechtfertiogte Bewertungen schützen?

Wenn ich JEDEN TAG in meine Nachrichten sehe und falls Fragen vorhanden sind, diese beantworte, WIE IST DANN EIN STERNCHENABZUG bei Kommunikation zu rechtfertigen, zudem ich schreibe „Reicht dies nicht für 5 Sterne bei „Kommunikation“ senden Sie mir bitte VOR Abgabe eines Gebots eine Nachricht über das Ebay Nachrichtensystem mit Ihren Erwartungen!“ - damit also anbiete mich den ERWARTUNGEN DES KUNDEN anzupassen!

Wenn ich mehrmals täglich den Zahlungseingang überprüfe und sobald ich diesen feststelle versende, VORRAUSGESETZT die Post (Hermes) hat NOCH GEÖFFNET und darauf hinweise, das wenn die Zahlung erst nach 16 Uhr eingehen KANN dies bedeuten kann, das ich erst AM FOLGENDEN WERKTAG versenden kann, WIE IST DANN EIN STERNCHENABZUG bei Versandzeit zu rechtfertigen? Zudem schreibe ich ja: „Erwarten Sie den Versand vor Zahlungseingang bei mir? Bieten Sie bitte nicht!“

Wenn ich auf Ebay DEUTSCHLAND anbiete, wieso müsste das wohl auch noch in englisch drinnen stehen?

WAS verstöst WESHALB bitte GENAU GEGEN WELCHE ebay Richtlinien?

Ebay schreibt in §6 Bewertungssystem und Vertrauenssymbole:

  1. Mitglieder sind verpflichtet, in den abgegebenen Bewertungen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Die von Mitgliedern abgegebenen Bewertungen müssen sachlich gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten.

  2. Jede Nutzung des Bewertungssystems, die dem Zweck des Bewertungssystems zuwider läuft, ist verboten. Insbesondere ist es untersagt: *unzutreffende Bewertungen abzugeben.

Der Text entstand nicht aus LANGEWEILE, sondern aus NOTWENDIGKEIT:

Ebay stuft Verkäufer denen Sterne abgezogen werden in der Suche ZURÜCK - Folge: Das Testament meines Freundes ist nicht Vollstreckbar! Mein Leben damit SINNLOS!

Ich tue ALLES um Sternchenabzug oder schlechte Bewertungen zu vermeiden. Bevor ich Sternchenabzug oder eine schlechte Bewertung riskiere verkaufe ich lieber NICHT!

Der Text entstand nicht aus LANGEWEILE, sondern aus
NOTWENDIGKEIT:

Das bezweifle ich, es kann aber dahinstehen. Du wirst dir damit jedenfalls bei Käufern keine Freunde machen. Wenn du das nicht glaubst, kannst du es ja testen; dies ist in erster Linie ein Rechtsbrett, und ich verstehe es auch nicht als meine Aufgabe, dich davon zu überzeugen - weil ich aber glaube, dass du völlig auf dem Holzweg ist, wollte ich es dir zumindest mal gesagt haben. Das habe ich ja nun, und die Entscheidung, was daraus machst, obliegt dir.

Ich tue ALLES um Sternchenabzug oder schlechte Bewertungen zu
vermeiden. Bevor ich Sternchenabzug oder eine schlechte
Bewertung riskiere verkaufe ich lieber NICHT!

Darauf wird es auch hinauslaufen. Wer lässt sich schon auf solche Vertragstexte ein?

Levay

Hier gehört die Antwirt hin:

Der Text entstand nicht aus LANGEWEILE, sondern aus NOTWENDIGKEIT:

Ebay stuft Verkäufer denen Sterne abgezogen werden in der Suche ZURÜCK - Folge: Das Testament meines Freundes ist nicht Vollstreckbar! Mein Leben damit SINNLOS!

Ich tue ALLES um Sternchenabzug oder schlechte Bewertungen zu vermeiden. Bevor ich Sternchenabzug oder eine schlechte Bewertung riskiere verkaufe ich lieber NICHT!

Hallo,

Der Text entstand nicht aus LANGEWEILE, sondern aus
NOTWENDIGKEIT:

Quatsch. Es gibt haufenweise Verkäufer, die keine einzige negative Bewertung haben (ich gehöre auch dazu). Negative Bewertungen vermeidet man aber nicht, indem man von vornherein die potentiellen Kunden mit endlosen, sinnlosen und rechtlich unhaltbaren Texten vergrault, sondern indem man sie mit Respekt und Freundlichkeit behandelt.

Folge: Das Testament meines Freundes ist nicht
Vollstreckbar! Mein Leben damit SINNLOS!

Das ist es auch, wenn Du wegen der Kundenabschreckung nur halb so viele Gebote bekommst.

Btw., die meisten Artikel werden nicht über eine Suchfunktion, sondern über die passende Kategorie gefunden.

Bevor ich Sternchenabzug oder eine schlechte
Bewertung riskiere verkaufe ich lieber NICHT!

Das scheint mir allerdings auch so: Du willst gar nichts verkaufen.

Gruß
loderunner (ianal)

Auf den Austausch mit Dir bin ich besopnders gespannt, da Du offenbar alles gelesen hast! (dafür schon mal DANKE!!)

Vorbemerkung: Es erscheint UNMÖGLICH ein 1 € Buch FAIR auf Ebay zu verkaufen!

Hallo,
offensichtlich handelt es sich um einen professionellen

JA, professioneller Verkäufer aus langjähriger Erfahrung

Verkäufer, auch wenn er gegenteiliges behauptet. Da sehe ich
Probleme bei:

Ich biete ein Lebenslanges Rückgaberecht

Das ist unlauterer Wettbewerb.

Wie bitte? Da biete ich mehr, wie ich selbst als gewerblicher Verkäufer müsste (ein privater Verkäufer kann auch professionell sein!)
und das ist AUCH NICHT RECHT - mit anderen Worten: Recht ist es nur, wenn jeder Kunde 1000 € Sonderrabatt erhält, damit er sich an die Angebotsrichtlinien hält - oder wie??

Versandkosten trägt in jedem Fall der Käufer

Das ist ungesetzlich.

Nicht bei privaten Verkäufern - Und auch nicht bei gewerblichen Verkäufern, wenn diese Waren unter 40 € Warenwert verkaufen!

Deswegen schließe ich hiermit alle Käufer aus, die nicht

bereit sind die Testamentsvollstreckung zu unterstützen durch
Ihre positive Bewertung mit 5 Sternen in allen
Bewertungsunterkategorien.

Völliger Unsinn und durch nichts in den AGB von ebay gedeckt.

Es gibt aber doch in Deutschland VERTRAGSFREIHEIT. Ich muß die Ebay AGB einhalten - klar - kann aber doch eigene zusätzliche Bedingungen machen! Gebote sind bindend, aber ich kann doch Käufer VOR Gebot ausschließen. Das sieht Ebay auch so vor. Ich kann vor der Bewertung aber nicht erkennen wer ggf Probleme macht OGBOHL ICH ALLES RICHTIG MACHE, deswegen diese Ausschlußklausel

Prinziepell bin ich bereit UNVERSICHERT AUF RISIKO DES KÄUFERS
zu versenden. Das Problem dabei ist, das manche Käufer den
unversicherten Versand wählen ABER trotzdem erwarten das die
Sendung versichert ist bzw ich dafür hafte, das es ankommt.

Beim Verkauf von Profi an privat haftet immer der Verkäufer.

KEINS der Bücher wurde für Ebay gekauft!
KEINS der Bücher wurde ÜBERHAUPT gekauft!
ALLES GEERBT!
UND MEINE FREUND HATTE ES VOM SPERRMÜLL, als es den noch gab.
Deswegen laut Ebay richtlinien PRIVAT!

Die meisten Menschen würden für ein 1 € Buch 3,90 (oder 3,55) Versand zahlen - nur deswegen biete ich den gehassten unversicherten Versand überhaupt an!

Bei unversichertem Versand ist es aber so, das die Sendung
OFFEN eingeliefert werden muß, maximal 500 Gramm wiegen darf,

Quatsch.

Auch so Quatsch: Googel doch mal, bevor Du postest:

von der deutschen Post Website:

Einlieferung

Warensendungen müssen die Aufschrift „Warensendung“ tragen und dürfen nicht verschlossen sein. Die innere Verpackung kann verschlossen sein, wenn es sich um die Herstellerverpackung handelt.
Warensendungen können verschlossen sein, wenn mindestens 100 gleichartige Sendungen desselben Absenders und Formates sowie derselben Gewichtsstufe gleichzeitig eingeliefert werden. Der Absender muss in diesem Fall mit der Öffnung zur Inhaltsprüfung einverstanden sein. Verschlossene Sendungen müssen oberhalb der Anschrift mit dem Vermerk „Warensendung/Entgelt gepr.“ gekennzeichnet sein.

Außerdem geht bei UNVERSICHERTEM VERSAND RECHTLICH DAS
VERSANDRISKO AUF DEN KÄUFER ÜBER, AB DEM ZEITPUNKT, AN DEM ICH
die Sendung BEI DER POST EINLIEFERE!

Falsch, s.o.

siehe oben PRIVATVERKAUF! siehe BGB!

Deswegen führe ich einen unversicherten Versand nur noch aus,
wenn mir der Käufer VORAB bestätigt, das er das Versandrisiko
trägt UND einverstanden ist, das ich gebrauchtes
Versandmaterial verwende oder bereit ist für neues
Versandmaterial zu bezahlen oder mir das gewünschte
Versandmaterial zusendet.

Widerspricht den AGB von ebay, Versandkosten müssen vorher
angegeben sein.

Die Versandkosten SIND vorher angegeben und der Beschreibung ist zu entnehmen, das ich GEBRAUCHTES MATERIAL verwende. Da ist doch VÖLLIG LOGISCH, das der Käufer, wenn er anderes will das auch bezahlen muß oder würdest Du für einen Kunden der 2 € Versandkosten (mit Porto!) zahlt für 6,90 € einen NEUKARTON kaufen und das dann auch noch das höhere Porto (weil nun Paket statt Büchersendung aufgrund des Gewichts der Verpackung) zahlen?

Sollte ich innerhalb der ersten 24 Stunden nach Kauf keine
Nachricht von Ihnen erhalten haben …

Schweigen bedeutet keine Zustimmung. Ist also unwirksam.

Einverstanden, Problem: Kunde meldet sich nie, ich kann deswegen nicht versenden und werde ggf negativ Bewertet. wie soll ich dieses Problem anders lösen? Bitte KONSTRUKTIVE KRITIK!

wenn Sie nicht das Versandrisiko (siehe BGB!) übernehmen möchten.

Das BGB sollte sich der Anbieter selber mal anschauen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html

Höre ich auch dann nichts von Ihnen werde ich spätestens nach
7 Tagen den Artikel verpacken und Ihnen davon 2 Fotos (auf
einem davon werden Sie Ihre Adresse erkennen können) senden.

Diese Fotos beweisen gar nichts.

RICHTIG - Fazit: Es ist unmöglich ein 1 € Buch auf Ebay FAIR zu verkaufen, da der Käufer IMMER behaupten kann er hätte es nicht bekommen. ABER: Glauben Sie wirklich ein Verkäufer macht sich diese ARBEIT (ausgeklügelte Artikelbeschreibung, Fotos, umfangreiche Kommunikation und Dokumentation) um 92 cent zu verdiesen und den Kunden betrügen zu wollen?? Völlig unrealistisch, da der Verkäufer dann ZU RECHT gesperrt würde und wegen Betrugs in den Knast wandert.

ICH will nicht betrügen, sondern mich lediglich vor dem Betrug durch Kunden und vor UNFAIREN Kunden schützen!

möglich ist - beim Amtsgericht eine Klage auf
Bewertungslöschung UND SCHADENERSATZ einreichen. Die
Gerichtskosten wären in dem Fall von Ihnen zu tragen

Quatsch.

Achso - Quatsch Der Kunde kann also UNGESCHOREN behaupten ein Artikel sei nicht versendet worden, obwohl der Verkäufer SELTSAMERWEISE das angeblich nicht versendete Buch von der Post PER EINSCHREIBEN zurück bekommen hat. Mir liegen Gerichtsurteile vor, wo in ähnlichen Fällen a) die Bewertung von Ebay gelöscht werden muste und b) der Käufer die Gerichtskosten zu tragen hatte.

Grundlage: § 824 BGB

Siehe 03.04.2006, AZ 13 U 71/05

und http://www.internetrecht-rostock.de/ebay-bewertungen… :

„Die Anwalts- und Gerichtskosten eines derartigen Verfahrens, sind, wenn es nicht zu einer mündlichen Verhandlung oder zu einem Widerspruch kommt, mit ca. 800,00 Euro zu veranschlagen. Im Falle des Obsiegens hat der bewertende Handelspartner, der zur Löschung verpflichtet wird, diese Kosten zu tragen. Falsche negative Bewertungen sind somit auch für denjenigen, der die Bewertung abgibt, immer mit einem erheblichen Kostenrisiko verbunden, so dass wahrheitsgemäße Aussagen beiden Handelspartner entgegen kommen.“

Leider sind diese nötig, denn Ebay
überprüft Bewertungen nicht, sondern wälzt diese Aufgabe auf
die Gerichte ab!

Blödsinn.

http://pages.ebay.de/help/policies/feedback-removal…

Meine Auktionen sind Auktionen von privat an privat.

Nein.

Sie handeln typischerweise als Privatperson, wenn Sie:

* Artikel aus Ihrem Privatbesitz verkaufen, die Sie nicht mehr benötigen. GENAU
* Artikel für Ihren privaten Gebrauch kaufen. MANCHMAL

Sie handeln typischerweise gewerblich, wenn Sie:

* Artikel kaufen, um sie wieder zu verkaufen. TRIFFT NICHT ZU
* Artikel verkaufen, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben. TRIFFT NICHT ZU
* regelmäßig große Artikelmengen verkaufen. (dann hätte ich tausende Bewertungen)
* häufig neue Artikel verkaufen, die Sie nicht für den eigenen Gebrauch erworben haben. TRIFFT NICHT ZU
* eBay Verkaufsagent sind. BIN ICH NICHT
* für Ihr Unternehmen einkaufen. HAB KEINS

Ich räume einen Zeitraum von 7 Tagen,
ab Erhalt, zur Prüfung des Artikels ein und gewähre innerhalb
dieser Zeit ein Rückgaberecht im begründeten Fall (und
begründet ist der Fall dann und nur dann, wenn der Artikel von
der Beschreibung abweicht).

Die Frist beträgt 14 Tage. Gründe müssen keine angegeben
werden. Und Abweichung von der Beschreibung ist auch nicht der
einzige mögliche Grund.

Nach Rücksendung des Artikels und der Prüfung meinerseits auf
Vollständigkeit, evtl. Beschädigung etc. erhalten Sie eine
Gutschrift über die Höhe des Gebotsbetrages.

Gutschrift ist nicht, es muss das Geld zurück überwiesen
werden.

Da es sich um ein
Einzelstück handelt, werden der Gewährleistungsfall,
Nachbesserung, Minderung sowie Reparatur oder Umtausch
einvernehmlich ausgeschlossen.

Quatsch, das kann man gar nicht ausschließen.

38.600 mal steht dies laut Googel in AGB´s und Beschreibungen!

Abgesehen davon ist der Text so lang, dass ihn keiner
durchlesen wird.
Vergiss es.

Gruß
loderunner (ianal)

Und wo ist der Gegenvorschlag? Wie soll Mensch sich vor UNFAIREN Bewertungen und FALSCHEN TATSACHENBEHAUPTUNGEN in der Bewertung und vor der angesprochenen Problematik mit dem unversicherten Versand schützen, wenn der Kunde es UNBEDINGT BILLIGST will?

Ganz ehrlich, auch wenn der Sermon alle Eventualitäten vorab
schon regelt, mich hält der Wust von Text ganz klar vom Gebot
ab.

Ich will auch keine Kundin, die mir Probleme machen.

Nicht nur, weil ich bald 5 Minuten gebraucht habe um den Text
zu lesen, sondern auch weil ich den Verkäufer in keinem Fall
in allen Punkten positiv bewerten könnte (und ich damit eh aus
dem selbgewählten Käuferkreis falle).

Was soll ich Deiner Ansicht nach denn besser machen als:

  • innert 24 Stunden nach Zahlungseingan (Mo-SA) zu versenden
  • mehrmals täglich in meine Nachrichjten zu sehen
  • mehrmals täglich in meine E-Mails zu sehen
  • alle Mängel anzugeben
  • unzufriedenen Kundin die 2. Rate zu erlassen
  • eine Lösungsmöglichkeit bei Unzufriedenheit anzubieten

Wenn ich zu jeder Auktion 5-6 emails bekomme, ist das für mich :keine gute Kommunikation sondern Spam.

NORMALE Kunden senden mir die erforderliche Nachricht unaufgefordert, wenn Sie den Billigversand wünschen und erhalten lediglich 1-3 Nachrichten:

  • Danke für den Kauf (nur wenn der Kunde die Kaufabwicklung nicht schon gemacht hat, wenn ich den Verkauf entdecke)
  • Meldung des Zahlungseingangs und Sendungs-ID oder
  • Mitteilung wann wo eingeliefert wurde und wann es spätestens da sein sollte

Interessant übrigens, daß bei den hochpreisigen Artikeln keine
50/50 Zahlung akzeptiert wird, und das angeblich mehrere davon
geschenkt wurden…

  1. Kommt es aus Erfahrung nur bei den Billigartikeln zu Streit - teure Artikel werden ohnehin VERSICHERT versendet - viel Streitpotentiol fällt so von vorn herein weg

  2. Habe ich 3 Acounts von denen 2 gesperrt sind, da Ebay meint ich hätte die Gebühren für ein Mitglied DAS ICH NICHT KENNE nicht gezahlt. Ich habe an Ebay eine Sicherheitsleistung in Höhe von 4.999,99 € geleistet worauf 1 Acount wieder frei geschaltet wurde. Ich habe Ebay gebeten einen der beiden im Moment noch gesperrten Acounts

Interessant fände ich die Antwort auf die Frage ob das alles
rechtlich so haltbar ist.

Ich auch

Gruss,
Julia

Ich habe auch 100% positive mit diesem Acount und will eben das es so bleibt.

Ich habe mit 2 anderen Acounts zahlreiche schlechte Erfahrungen gemachtund will das mit einem Acount nun optimal machen.

Was sind Deine Vorschläge um folgend geschilderte Probleme zu vermeiden:

  • Kunden wollen unversicherten Versand obwohl ZERBRECHNLICHE WARE und beschweren sich dann über Ihren eigenen Geiz bei mir

  • Kunden glauben mir nicht, das ich Ihre unversicherte Sendung auf Ihren Wunsch eben auch unversichert eingeliefert habe obwohl die Post mir einen leeren Umschlag (Artikel 2 mal verpackt!) zusendet. Frage: Woher hat die Post den Umschlag, wenn ich angeblich nicht eingeliefert habe? (das Weihnachten versande Buch hat die Post mir am 5.3. wieder zugestellt!)

Ich könnte das ganze rechtliche natürlich auch auf die Michseite stellen aber meiner Ansicht nach macht es nur Sinn, wenn es auch gelesen wird.

Eigentlich sollte das auch alles Volljährigen Menschen bekannt sein, aber ich weiß vorher ja nicht, wem es unbekannt ist! Also muß ich zwangsgedrungen alle informieren.

Hallo Holger,

ich bin auch der Meinung, dass dein Text viel zu lang ist (auch ich habe ihn ganz gelesen) und du Schwierigkeiten haben wirst, alles zu verkaufen. Ein paar nicht-rechtliche Anmerkungen von mir dazu:

Zur logischen Seite:
Im Prinzip sagst du ja nichts anderes als: Ich will unbedingt 5 Sterne, das versuche ich mit einer Mischung aus Bestechung und von mir gewählten Regeln durchzusetzen.
Wenn du das so machst, dann ist dieser ganze Text mit den ganzen Einzelbestimmungen und Regelungen überflüssig. Dann schreib doch gleich: Jeder der bei mir kauft, muss mir 5 Sterne geben (völlig unabhängig davon ob das rechtlich so in Ordnung ist, ich meine nur als logische Konsequenz deines Textes).

Ich
kann vor der Bewertung aber nicht erkennen wer ggf Probleme
macht OGBOHL ICH ALLES RICHTIG MACHE, deswegen diese
Ausschlußklausel

Du willst also die Leute ausschließen, die ABSICHTLICH schlechte Bewertungen schreiben, auch wenn alles in Ordnung war?
Meinst du wirklich, die lassen sich von dem Text abschrecken? Was soll ihnen denn passieren, wenn sie dir nach dem Tausch nicht 5 Sterne geben? Willst du sie verklagen?

Wie willst du denn eine gewisse Gruppe potentieller Käufer VOR dem Kauf nach einem Kriterium ausschließen, dass NACH dem Kauf erst interessant wird?

Sorry, aber so tust du alles um das Testament nicht zu erfüllen: Dein Angebot ist für einen potentiellen Käufer so uninteressant, dass du ganz sicher nicht meistbietend verkaufen wirst.

Viele Grüße
Kati

Hallo,

Was soll ich Deiner Ansicht nach denn besser machen als:

  • innert 24 Stunden nach Zahlungseingan (Mo-SA) zu versenden
  • mehrmals täglich in meine Nachrichjten zu sehen
  • mehrmals täglich in meine E-Mails zu sehen
  • alle Mängel anzugeben
  • unzufriedenen Kundin die 2. Rate zu erlassen
  • eine Lösungsmöglichkeit bei Unzufriedenheit anzubieten

Wer sagt denn, dass du es besser machen sollst?
Es reicht völlig, wenn du es tust, du brauchst das nicht vorher in Romanform auszubreiten. Fass das für deine Beschreibung so zusammen wie oben und es ist OK (obwohl da schon überflüssig).

Gruß
Kati

Ich habe es nicht gelesen. Viel zu viel. Ich würde es auch
dann nicht lesen, wenn es so bei eBay stünde. Folglich würde
ich auch deinem Artikel kein weiteres Interesse schenken.

Genau so sehe ich das auch!

Grüße von
Tinchen

Was hälst du denn von dem oberen Teil mit den 2 Raten - also alles was vor der ausführlicheren Artikelbeschreibung steht?

Wie wäre es wenn ich alles was unten steht auf meine Mich Seite stelle und nur noch in der Beschreibung schreibe:

"Versand dieser Bücher unversichert zu X € (nur möglich, wenn Sie bereit sind das Versandrisiko zu übernehmen und mir gegenüber erklären, das Sie wissen das der Artikel in dem Fall 18 Tage unterwegs sein KANN und das Sie damit einverstnaden sind, das ich wieder verwendete Versandmaterialien verwende - sollten Sie die Rechtslage nicht kennen lesen Sie bitte meine Mich-Seite!)

Versand auch möglich als Einschreiben zu X € (sind bis 25 € versichert) oder Pakete bis 500 € versichert zu X € (nur unter Vorbehalt unterschreiben wenn Karton beschädigt - Schaden von Fahrer BESTÄTIGEN lassen - in Beisein des Fahrers auspacken - SONST KEINE ERSTATTIÙNG!!)

Ab 23.03.2009 gibt es auch noch die Möglichkeit mich zu bitten an einen Hermes Paketshop in Ihrer Nähe zu senden. Dafür gibt es 25 cent Rabatt auf den unter Hermes Paket angegebenen Versandpreis! Ist die Sendung dann in Ihrem Hermes PaketShop angekommen, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail an die in Ihrem Ebaykonto hinterlegte Mailadresse. Das Paket wird bis zu 10 Werktage im PaketShop gelagert. Möchten Sie in den Genuß dieser Sonderkondition kommen müssen Sie mir Ihren diesbezüglichen Wunsch VOR Gebotsabgabe per Nachricht an den Verkäufer mitteilen, da ich oft SOFORT bei Auktionsende verpacke und ich sonst den gesamten Versandablauf erneut auslösen müste!

Mit Abgabe des Gebotes erklärt der Käufer/Bieter das alle Fragen bezüglich Art und Beschaffenheit des Auktionsgegenstandes und bezüglich des Versands gestellt, besprochen und geklärt sind. Als Gerichtsstand gilt der Wohnsitz des Verkäufers Hamburg, Deutschland als vereinbart. Käufer und Verkäufer erklären das sie Handlungs-und Verfügungsberechtigt mithin voll geschäftsfähig sind. Der Verkäufer erklärt ausdrücklich das für die gegenständliche Ware keine Forderung seitens Dritter besteht und das der Verkäufer Alleineigentümer ist.

Anbieter:

blablabla
YStraße
C-Stadt

[email protected]

Warum bin ich auf Ebay?

Weil mir mein verstorbener Lebenspartner eine ganze Wohnung samt Dachböden voll Krempel hinterlassen hat,
den ich in jahrelanger Kleinarbeit nun -testamentarisch gefordert- über Ebay MEISTBIETEND veräußern soll.

Ich handel also nicht gewerblich, bin somit aber auf Ebay angewiesen.

EINSCHRÄNKUNG DES KÄUFERKREISES

Deswegen schließe ich hiermit alle Käufer aus, die nicht bereit sind die Testamentsvollstreckung zu unterstützen durch Ihre positive Bewertung mit 5 Sternen in allen Bewertungsunterkategorien. Wiso? Eine negative Wertung, eine neutrale Wertung oder ein Punktabzug in einer der Bewertungsunterkategorien bedeutet eine schlechtere Listung auf Ebay, wodurch wiederum nicht „Meistbietend“ veräußert werden kann. Ich bitte Sie daher um Verständnis für diese Einschränkung des Käuferkreises. Sollte dem Käufer eine Bewertung mit fünf Sternen in allen vier Bereichen nicht möglich sein gilt als vereinbart das die Gründe dafür vor Abgabe einer Bewertung dem Verkäufer mitgeteilt werden um diesem die Möglichkeit der Besserung zu geben.

Meine Auktionen sind Auktionen von privat an privat. Die Beschreibung meiner Artikel erfolgt nach bestem Wissen und meine Fotos sind Originalfotos. Der Artikel wird also gekauft wie gesehen/beschrieben. Ich räume einen Zeitraum von 7 Tagen, ab Erhalt, zur Prüfung des Artikels ein und gewähre innerhalb dieser Zeit ein Rückgaberecht im begründeten Fall (und begründet ist der Fall dann und nur dann, wenn der Artikel von der Beschreibung abweicht). Die Rücknahme erfolgt Zug um Zug. Nach Rücksendung des Artikels und der Prüfung meinerseits auf Vollständigkeit, evtl. Beschädigung etc. erhalten Sie eine Gutschrift über die Höhe des Gebotsbetrages. Darüber hinaus gilt: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf einen gebrauchten Artikel ohne Gewährleistung zu bieten. Da es sich um ein Einzelstück handelt, werden der Gewährleistungsfall, Nachbesserung, Minderung sowie Reparatur oder Umtausch einvernehmlich ausgeschlossen."