Ebay Betrüger gemeldet, aber sind desinteressiert

Habe bei ebay einen Betrüger gemeldet, aber die interessiert es nicht.
Sie lassen ihn, obwohl sie es nun wissen, fröhlich weiter betrügen.
Er bringt ja einiges an Umsatz, jeden Tag.
Der Betrüger geht folgendermaßen vor:
Stellen sie sich vor, sie bieten ein hochpreisiges tolles Auto mit zerschlagener Windschutzscheibe an.
Liefern aber später nur die zerbrochene Glasscheibe, obwohl sie den Preis für das ganze Auto bekommen haben.
So ähnlich verhällt es sich hierbei.
Dieser Betrüger (ebay sagt er wäre keiner) stellt jeden Tag unter verschiedenen Ebaynamen ein defektes iphon 4 oder 4S Display ein, immer für einen einzigen Tag, immer mit dem selben Bild und Text.
Es ist eine ziemlich perfiede Methode, die er anwendet und hat großen Erfolg damit.
Der Angebotstext lautet aber, zB. „iphone 4 defekt, zerbrochenes Display“ oder ähnlich.
Suggeriert, es handelt sich um ein komplettes Gerät mit beschädigtem Display.
Das zugehörige Bild zeigt ebenfalls ein komplettes iphon 4 mit beschädigtem Display.
Im Kleingedruckten schreibt er einen ziemlich verworrenen und unklaren Text dazu.
Der fast jeden Leser erst mal glauben macht, es wäre im erst kürzlich heruntergefallen und nun das Glas zerbrochen.
Dann schreibt er aber im Text, es handelt sich „nur“ um das Display, was man aber leicht überlesen kann.
Und nicht jeder liest den Text bis zum Ende, ein Schelm wer böses dabei denkt?
Zumal der Text im Ganzen ziemlich wirr gehalten ist.
Er weist im Text später deutlich darauf hin, das er nur ein Display mit zerstörtem Displayglas anbietet und das Bild nur als Beispiel benutzt.
Bei ebay ist es aber durchaus die Regel, das auch im Bild abzubilden, was man auch verkaufen will.
Damit rechnet der Betrüger.
Ich habe beobachtet und es auch ebay mitgeteilt, das der reale Wert dieses Teils um die 15 bis 20 euro beträgt, der Betrüger aber jeden Tag ca. 180 bis 220 euro dafür erhält.
Jeden Tag, unter verschiedenen Namen, wohlgemerkt.
Wer bezahlt hat, der erhält dann einige Tage später wohl auch das zerbrochene Display und wundert sich erst, bis das Wundern dann in blanke Wut umschlägt.
Was mich dann auch nicht wundert.
Ich habe den bzw. die Fälle an ebay berichtet und um Einschreiten gebeten.
Ebay schrieb daraufhin zurück, es wäre alles OK und sie würden dazu nichts unternehmen.
So kann der Betrüger munter weitermachen.
Es gehen ihm reichlich Leute ins Netz, einige auch, die aus dem Ausland kommen, weil sie die deutsche Sprache nicht so gut können um so mehr und eh keine reale Chance haben dagegen vor zu gehen.
Bei ebay auf Hilfe zu hoffen, wäre ja auch vergebliche Mühe, wie ich aus diesem und anderen Fällen gelernt habe.
Viele gehen wahrscheinlich auch gar nicht gegen ihn vor, ärgern sich und harken es als Lehrgeld ab.
Eine sehr schlechte Bewertung hat er jedenfalls schon, aber das hilft auch nicht so wirklich.
Ich Frage mich auch, ob er die selbe Masche nicht auch noch anderweitig durchzieht?
Wie kann man so etwas unterbinden und mach sich ebay nicht der Beihilfe zu Straftaten schuldig???
Muß nicht auch ein Staatsanwalt, der davon erfährt gegen beide, ebay und den Betrüger vorgehen???

Dann schreibt er aber im Text, es handelt sich „nur“ um das
Display, was man aber leicht überlesen kann.
Und nicht jeder liest den Text bis zum Ende, ein Schelm wer
böses dabei denkt?

Er weist im Text später deutlich darauf hin, das er nur ein
Display mit zerstörtem Displayglas anbietet und das Bild nur
als Beispiel benutzt.

Ob das den Tatbestand des Betrugs erfüllt sei mal dahin gestellt.

Jeder, der sich mit offenen Augen und Ohren durchs Leben bewegt, wird natürlich schnell erkennen, dass er hier eben nicht auf ein komplettes iPhone bietet. Wer aber von Gier getrieben, nach dem Motto „Geiz ist geil“, den Text nicht liest, ist irgendwie selbst schuld.

Geiz frisst Hirn.

Und die Argumentation, dass das Bild immer zeigt, was man kauft, hinkt natürlich gewaltig, da selbst Ebay massiv darauf hin wirkt, dass man deren vorgefertigte Texte und Bilder verwendet.

Gruß

S.J.

hi,

könnte eventuell in einem weniger verworrenem Text nochmal klar geschildert werden, wo es sich um Betrug handeln soll?

auf so etwas jeder Verkaufsverpackung sind Dinge zu sehen, die nicht in der Packung sind.

Darauf wird hingewiesen und gut.

Welchen Einfluss der VK bei einer Auktion auf den Preis haben soll, ist mir schleierhaft.

Aber: eine klasse Idee!
Danke :smile:

grüße
lipi

Hallo,

also ich zumindest biete grundsätzlich eher selten auf Artikel, deren Beschreibung in einer Sprache geschrieben ist, der ich nicht mächtig bin.

Gruß

Annie

Hallo,

aus dem vorliegenden wirren Text kann ich nur entnehmen, daß man, sollte man in diesem Fall Geschädigter sein, dies auch der Polizei zur Anzeige bringen kann und dann entscheidet die Staatsanwaltschaft, wie dieses Verfahren weiter betrieben wird.

Grüße
miamei

Im Kleingedruckten schreibt er einen ziemlich verworrenen und
unklaren Text dazu.

YMMD :smile:

Servus,

bei zu günstigen Angeboten, wie hier der Fall, sollte man natürlich immer doppelt und dreifach vorsichtig sein. Ich habe die Auktion gefunden und es ist definitiv nicht in Ordnung so. Gebot beläuft sich auf 129 EUR (noch nicht zu Ende) für ein gebrauchtes Display das auch noch kaputt ist.

Ob der Tatbestand des Betruges gegeben ist, kann ich icht sagen.

Jedoch könnte ich mir was in die Richtung arglistige Täuschung vorstellen.

Des Weiteren muss durch die Artikelüberschrift eindeutig erkennbar sein was angeboten wird und nicht erst durch die Aritkelbeschreibung.

Das ist meines Erachtens hier nicht der Fall. Bitte nagelt mich nicht fest. Ich meine es handelt sich hier um die Entscheidung eines OLG.
Zudem die Artikelbeschreibung auch noch sehr verwirrend ist. Von wegen „die Einheit ist noch funktionsfähig“ Welche Einheit? Das Display? Aber das ist doch kaputt?? Also definitiv verwirrend.

Ich hatte damals recherchiert bei einem ähnlichen Fall. Verkäufer gibt an eine Spielesammlung (Playstation) zu verkaufen. Die Überschrift suggeriert die komplette Spielesammlung. Erst aus der Beschreibung wird klar, dass es sich lediglich ein Spiel der Sammlung handelt. Ist aber schon länger her deswegen weiss ich nicht mehr welche Quellen ich damals gefunden hatte (wie gesagt, war glaub ich eine Entscheidung eines OLG).

Dieser Link dürfte auch noch interessant sein:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Artikelbezeichnung-w…

zwar geht es um etwas anderes aber der Punkt dass die Überschrift maßgebend für die Abgabe eines Gebotes ist, gilt auch hier.

Ich persönlich würde nicht sofort zum Anwalt rennen sondern versuchen es ohne zu klären. Wobei der Verkäufer nicht einsichtig sein wird.

Finde sowas UNVERSCHÄMT vom Verkäufer. Klar sollte man immer vorher gucken aber dennoch zielt der Verkäufer hier definitv auf die Unwissenheit des Käufers ab und das gehört sich nicht.

Gruß
Markus !ianal!