Ebay'betrug' mittels Gebot zurücknehmen

Hallo

Ich habe gestern etwas ersteigert, aber etwas skeptisch bin ich schon.
ich wollte den gegenstand unbedingt haben und habe vorgestern ein etwas höheres höchstgebot abgegeben, als der gegenstand allgemein wert ist.
zum zeitpunkt des auktionsendes war ich nicht in der nähe eines PC.

jetzt habe ich die auktion gewonnen, aber bis auf 50ct ist der unterlegene bieter an mein höchstgebot rangekommen.

ich habe mal hier aufgeschnappt, dass ein bekannter des anbieters auf seine angebotene artikel ein viel zu hohes gebot abgibt…dann sieht er zu welchem preis er höchstbieter ist und kann auf das vorherige abgegebene höchstgebot schliessen. dann nimmt er sein gebot zurück.

jetzt weiss er wie hoch das vom normalen bieter gegebene höchstgebot ist, kann direkt ein gebot knapp darunter plazieren lassen und schöpft somit das höchstgebot komplett ab.

so stelle ich mir vor ist das bei meinem gebot gelaufen. kann ich als bieter das irgendwie sehen? welche hinweise gibt es für diese methode?
kann ich bei ebay dagegen vorgehen?

unter welchen bedingungen kann man diese methode nutzen? also unter welchen umständen kann man sein gebot noch zurückziehen?
habe mal gelesen, dass es dafür eine 24h frist gibt. wenn das auktionsende weniger als 24h weg ist, kann man sein gebot nicht mehr zurücknehmen. dann hätte es ja schon geholfen, wenn ich mein gebot 20std. anstatt 30std. vor auktionsende abgegeben hätte.
andererseits kann der fehler, dass man eine null zuviel eingibt ja auch innerhalb der 24h frist auftreten.

und wie läuft das genau mit der möglichkeit gebote vom auktionator streichen zu lassen? ist das dann die letzte option für zu hohe/fehlerhafte gebote innerhalb der 24h frist?

ich möchte mich für zukünftige auktionen absichern und den auktionator dann auch gegebenenfalls mit fakten in der hand auf seine schummelei aufmerksam machen.

danke euch

hi,

da sind böse Wörter im Text :frowning: Faq1129

Wann Gebote zurückgenommen werden dürfen, steht in den Ebay Richtlinien(generell nur, wenn ein gesetzlicher Anspruch besteht, grob: wenn die Willenserklärung nicht mit dem Gebot überein stimmt).

Ob Gebote zurückgenommen wurden, steht in der Auktion selbst.
Wann das preistreibende Gebot abgegeben wurde ist zeitlich auch vermerkt.

So kann der Verdacht überprüft werden.

grüße
lipi

Hallo twistedluke,

vielleicht ist meine Antwort nicht ganz korrekt, aber vielleicht eine Hilfe für dich. Ich würde den Artikel erstmal nicht bezahlen. Ich habe schon sehr oft Artikel beobachtet, wo extrem hohe Preise geboten wurden, aber die Artikel garnicht verkauft wurden. Sie tauchten nach einigen Tagen wieder auf und waren vom Verkäufer zum Bieten wiedereingestellt worden. Entweder hat der Bieter den Artikel nicht gekauft und bezahlt oder er ist vom Kaufvertrag zurück getreten. In meinem Fall hat sich ein Verkäufer sogar bei mir bedankt, das ich seinen Artikel gekauft und bezahlt hatte.

Mit freundlichem Gruss

Christiane

Hi, ja ist mir auch schon passiert, dass der selbe Bieter der zuerst um Gebotsrücknahme beim Verkäufer gebeten hatte, dann knapp unter meinem Gebot neu geboten hatte.
Da ich gesehen hatte das selber Käufer schon beim selben Verkäufer bei einem anderen Artikel positiv bewertet hatte, aber mit sinngemäss vertauschten Angaben, also der Käufer bedankt sich für die rasche Zahlung und Abholung… etc. :wink:, habe ich das Ebay mitgeteilt und hatte schon vor Ablauf des Gebotes den Verkäufer ebenfalls um Rücknahme (unter Hinweis auf seine eigenen Identitätsverwechslungen…) gebeten um danach das selbe Spielchen mit Ihm zu machen, um zumindest seine Ebayprovision in die Höhe zu bringen.
Nocheinmal hat er sich nicht getraut das „eigene“ Gebot nochmals zurückzunehmen.

OL