Ebay bewertung anwalt ?

hallo habe ebay SIII Schutzfolie gekauft
und
An allen Rändern klebt die Folie nicht richtig, blasen drunter. Wenn ich versuche sie glatt zus treichen liegt sie kurz ganz an und dann ist es wieder so wie vorher.

haben zu zurück geschriben

Bitte senden Sie uns die Folien zurück, Sie erhalten sofort nach Wareneingang eine Rückerstattung!
habe keine lust gehabt zrück senden und noch geld bezahlen für post wegen 2,70 euro
Folie nicht okay deswegen habe negatif bewertung gegeben

und haben mir noh 2 mal email gesendet

Hallo musto

da Sie uns sofort eine Negative Bewertung abgeben, statt uns anzuschreiben, gehen wir davon aus das Sie im Auftrag Andere vorsätzlich schlechte Bewertungen abgeben!

Sie haben die Möglichkeit auf Rückgabe oder Ersatz!

Wir Bitten Sie höfflich Ihre Bewertung bis zum 30.03.13 zu ändern!

Ist die Frist abgelaufen, werden wir den Fall an unsere Rechtsabteilung weiter geben!

Liebe Grüße aus Hamburg

dan habe ich als antwort :

Schutzfolie qualität nicht okay. An allen Rändern klebt die Folie nicht richtig deswegen schlechte bewertung

und möchte nicht noch für zrück senden geld ausgeben… vernünftige Ersatz Schutzfolie senden kann ich dann schlechte bewertung zurück nehmen danke

  1. email haben geschrieben :

Hallo musto

Sie bekommen ein Schreiben von unserem Anwalt!

Liebe Grüße aus Hamburg

  • best-deal-hh

was kann pasiern ?? bitte hilfe

Hallo mal davon abgesehen eine Folie macht man feucht und trägt diese dann mit eine Scheckkarte oder ähnlichen auf und streift die Blasen aus.
Der Verkäufer hätte Dir ja Rücknahme und Rückerstattung angeboten. Das wolltest Du nicht. so finde ich ich eine schlechte Bewertung unangemessen. Es wird aber nichts passieren ein Anwalt wird nichts unternehmen wenn die Bewertung nicht beleidigend ist.

hallo.
Verkäufer = gewerblich?
falls ja => musst du ihm die möglichkeit der nachbesserung geben.
hat er dir auch angegeboten. ich meine der Vk müsste dir sogar die versandkosten (f. die rücksendung)erstatten.
bzgl. bewertung: die bewertung war auf jeden fall voreilig. für mein empfinden vllt. sogar unberechtigt - du hättest die nachbesserung abwarten sollen -vor bewertungsabgabe.

leider schreibst du nicht was genau deine bewertung enthält (genauer text!). ist sie sachlich gehalten sollte es ok sein. da wird der anwalt auch nix nützen (stichwort: säbbelrasseln / einschüchterung).
ist die bewertung unsachlich => dann nimm sie lieber zurück.

alles ohne rechtl. gewähr, da es sich hier um meine persönliche meinung handelt.

mfg.

Ich hoffe die haben einen guten Anwalt der dich dazu bringt die neg Berwertung , die du " hab keine Lust zrück zu schicken " zu Unrecht abgegeben hast, zurück zu nehmen. Wegen Leuten wie dir wird das Geld verdienen bei Ebay immer schwerer. Hoffe du gehst nächstes mal in den Laden und kaufst dir dort die Folie. für meine Angebote habe ich dich gesperrt.

Hallo,

Naja, rein rechtlich gesehen, ist der Händler im Recht. Er gab Ihnen die Möglichkeit, den Artikel zurück zu senden. Da er nicht der Beschreibung entspricht und die Folie nicht geklebt hat, hätte ich den Händler aufgefordert, den Rückversand zu bezahlen, da der Artikel nicht den Bedingungen entspricht.
Es war nicht klug, gleich eine schlechte Bewertung abzugeben, ohne diese Dinge zuvor ausreichend mit dem Händler zu klären.
Ich an Ihrer Stelle würde jetzt den Händler anrufen und klären, dass Sie den Rückversand nicht bezahlen wollten und nur deshalb eine schlechte Bewertung abgegeben haben. Versuchen Sie, mit dem Händlr einig zu werden, dass Sie die Bewertung über Ebay löschen lassen, wenn der Händler den Rückversand bezahlt.

Viel Glück!

Hallo,
Dies hat mehr mit Recht als mit Ebay zu tun … .
Aber: du hast das Recht eine Mangelhafte Ware zurück zu geben. Wenn du es NICHt tust, dann hat der Verkäufer das Recht dies einzufordern und deine schlechte Bewertung ist in dem Falle natürlich nicht hilfreich. Denn er hat dir eine Lösung angeboten!! daher kann er nun deine schlechte Bewertung auch anfechten. Es lohnt sich nicht darum zu streiten… auch wenn du keine Lust hast: Sende das Teil zurück und schreibe freundlich die Bitte um Erstattung deiner Postgebühren…
Freundliche Grüße
Thomas
PS; Was genau geschieht wenn du nichts machst, kann ich dir nicht sagen… da es das RECHT betrifft und da gibt es viele Fallstricke.

Hallo,

herzlichen Dank für Ihr Vertrauen.

Na ja so ganz richtig haben Sie sich nicht verhalten. Der Verkäufer muss die Möglichkeit haben nach zubessern.
Er bietet Ihnen an, den Betrag für die Folie zu ersetzen. Die Rücksendekosten muss er Ihnen ebenfalls erstatten. Also verstehe ich nicht, warum Sie ihn negativ bewertet haben.
Er kann den Anwalt einschalten, denn so eine, doch unberechtigte, negative Bewertung ist geschäftsschädigend und er hat sogar gute Chancen damit durchzukommen.
Mein Vorschlag an Sie ist:

Schicken Sie die Folie zurück, warten Sie bis er das Geld erstattet und dann nehmen Sie die Bewertung zurück.

Das erspart Nerven und Geld.

Lieben Gruß

Hallo,
ich glaube nicht, dass Sie Angst vor einem Anwalt haben müssen. Man darf bei ebay durchaus eine negative Bewertung abgeben. Der Verkäufer hat auch schon andere negative Bewertungen.
Allerdings finde ich, Sie hätten dem Verkäufer die Möglichkeit geben sollen, den Mangel zu beheben. Das heißt, Sie hätten die Folie zurücksenden sollen (trotz Porto). Dann hätten Sie zumindest ihr Geld zurück verlangen können - oder eine neue Folie.
Also: Abwarten, ob sich wirklich ein Anwalt meldet. Was Sie machen können: melden Sie die Sache bei ebay. Denn, wie gesagt, man darf durchaus schlechte Bewertungen abgeben! Und das dann gleich mit dem Anwalt gedroht wird, ist nicht in Ordnung!!
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen?!
Gruß

ich danke ihnen für die antwort.
habe geschrieben wenn sie Rückversand bezahlen sende ich Schutzfolie zurück kann ich auch schlechte bewertung weg machen danke.

haben zurück geschrieben
Hallo musto

behalten Sie die Ware!

Bitte ändern Sie die Bewertung, Sie erhalten anschließend eine Gutschrift!

Hallo,

tut mir leid ich bin kein Anwalt. Kann also nicht genau sagen was passieren kann. Es kommt auch darauf an WAS sie in der negativen Bewertung geschrieben haben.

Wenn dort eine Lüge oder etwas Beleidigendes drin steht könnte es auf eine Geldstrafe hinauslaufen, wäre im privaten Leben nicht anders.

Da das eBay-Bewertungssystem IN DER SUMME mehr die Person an sich und nicht das Produkt bewertet, sollte man eher eine neutrale Bewertung abgeben, wenn das Produkt schlecht aber der Verkäufer nett und entgegenkommend ist.

Wenn der Verkäufer trotzig oder stur ist (was hier nicht der Falls ist) kann man eine negative - wahrheitsgetreue und den Sachverhalt schildernde - Bewertung abgeben.

z.B.: Sie sagen ja die Ware hat nur(!) 2,70€ gekostet. Der Verkäufer verkauft aber auch Ware die über 100€ kostet, die von der Qualität her top ist. Sie geben Ihm eine negative der andere Käufer eine positive Bewertung. Unterm Strich bekommt der Verkäufer nur eine positive Bewertung von 50% WEIL der 2,70€ Artikel Schrott war. Und wenn wir von Fairness reden „DAS“ ist auch nicht fair.

Es war/wäre daher besser die Bewertung zurückzunehmen. Wenn das noch geht dann bieten Sie Ihm das an.

mfG

PS: Wenn es nur Folien sind dann hätte Dich der Versand nur 55 Cent gekostet.

Hi,

evtl. ein Brief vom Anwalt erhalten?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich ein Gericht mit solchen Lappalien wie eine negative Bewertung beschäftigt.
Natürlich ist es möglich, dass der Verkäufer mit einer solchen Drohung versucht, schlechte Bewertungen los zu werden - aus welchem Grund auch immer.

Viel Glück!