Ebay bewusster betrug ? Was würdet Ihr machen

Hallo,
bin gerade etwas perplex und weiss nicht wie, bzw ob ich mich verhalten soll . . .
ich selbst bin eigentlich nicht mehr betroffen, wenn dann geht es darum andere zu bewahren vor einer falschen artikelbeschreibung.

ist leider nicht kurz, aber eben in der ausführlichkeit nötig.

zur Sache: habe bei e-bay eine dvd ersteigert.
es handelt sich um einen alten buster keaton film den es ebenso in lausigen grabbeltisch-veröffentlichungen gibt wie auch in einer tollen exklusiven 2-disc ausgabe.
von dieser war ein bild eingestellt - und in zumindets einem teil der beschreibung wird auch auf diese veröffentlichung hingewiesen.
als die lieferung ankam der schreck: eine grabbeltisch dvd.
ich habe sofort noch mal die seite angesehen und genau studiert:

  • das bild ist von der 2-disc veröffentlichung
  • ein teil der beschreibung ist von der 2-disc veröffentlichung
  • eine weitere beschreibung gibt die ean und den namen des labels für die grabbeltisch-dvd an.

ich habe den verkäufer angerufen (!) und ihn mit diesem umstand konfrontiert.
wirklich KEIN problem, er hat sich entschuldigt, gesagt dass er sich da mal mit auseinandersetzen muss und mir nachdem ich die scheibe zurückgesendet habe blitzschnell die immerhin 11,49 zurücküberwiesen (11,49 sofortkauf ist für die 2-disc ein schnäppchen, für den grabbeltisch ein wucher).

ok, und jetzt - für mich ist eigentlich alles ok und erledigt - ich wollte ihn noch einmal kontaktieren wegen einer bewertung; das schnelle überweisen des geldes und überhaupt die problemlose zurückname wären mir eine gute bewertung wert . . .

aber was sehe ich da ?

er hat wieder GENAU denselben artikel mit GENAU derselben (wiedersprüchlichen) beschreibung wieder eingestellt !

kann ich ihm jetzt unterstellen er betreibt da bewusst eine blöde masche ?
soll ich mich mit IHM auseinandersetzen ?
soll ich e-bay informieren ?
soll ich lieber meine energie darauf verwenden die schöne 2-disc edition zu suchen die ich ja leider immer noch nicht habe ?

was würdet ihr tun ??

vielen dank für meinungen und anregungen

fröhliches filme schauen

grüße

unlauterer Wettbewerb?
http://de.wikipedia.org/wiki/Unlauterer_Wettbewerb

was würdet ihr tun ??

Ask your local dealer for support: die nexte Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft.

Gruß

Stefan

http://de.wikipedia.org/wiki/Unlauterer_Wettbewerb

was würdet ihr tun ??

Ask your local dealer for support: die nexte
Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft.

Seit wann verfolgen Polizei oder Staatsanwaltschaft solche Delikte?

Wäre mir neu. Würde dem Endverbraucher sowieso nichts bringen, denn Verstöße gegen den lauteren Wettbewerb begründen keine zivilrechtlichen Ansprüche und können nur von direkten Wettbewerbern und/oder entsprechenden Vereinen bekämpft werden.

Bei Betrug wäre es etwas anderes. Dafür bedürfte es aber des nachweisbaren Vorsatzes.

S.J.

Hallo,

ist denn nicht ein Betrug beweisbar wenn der VK es exakt wieder so einstellt obwohl er auf den Fehler hingewiesen wurde?

Grüße

Hallo,

ist denn nicht ein Betrug beweisbar wenn der VK es exakt
wieder so einstellt obwohl er auf den Fehler hingewiesen
wurde?

es könnte ein Indiz sein für Betrug sein, es könnte aber auch ein Hinweis auf seine Unachtsamkeit sein.

Ein wesentliches Tatbestandsmerkmal des Betrugs ist die Täuschungs absicht.

Ein Sachverhalt als solches ist nie ein Beweis.

Gruß

S.J.

Was würdet Ihr machen - das naheliegende

was würdet ihr tun ??

na was wohl?
ihn darauf ansprechen und mögliche konsequenzen aufzeigen.
kann ja möglicherweise ein versehen / schlamperei / sonstwas sein.

hallo

(entschuldigt die späte antwort!!!)

Ask your local dealer for support: die nexte
Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft.

erschien mir noch unabhängig von essjotts antwort gleich etwas hart.
zumal ich ja bevor ich an solcher dritter stelle eine anzeige formuliere doch dem „beschuldigten“ ja zumindest eine info zukommen lassen müsste . . . evtl dann fairerweise mit einer art ultimatum - und schon bin ich selbst in der lage jemandem zu drohen . . wenn auch nicht juristisch.
kommt mir bei dem sachverhalt irgendwie unpassend vor

danke

hallo

(entschuldige die späte antwort)

Ein wesentliches Tatbestandsmerkmal des Betrugs ist die
Täuschungs absicht.

danke, interessant.
eben diese „unterstellung“ der absicht läge mir fern.

Ein Sachverhalt als solches ist nie ein Beweis.

kein beweis für eine absicht - dennoch ist (in diesem fall) doch der eingestellte artikel nicht korrekt beschrieben.

ich hatte ein bisschen gehofft jemand kennt bei soclhen fällen irgendeine e-bay „schiedsstelle“ oder so etwas.

vielen dank für die aufklärung des juristischen teils

grüße

was würdet ihr tun ??

na was wohl?
ihn darauf ansprechen und mögliche konsequenzen aufzeigen.

was sind denn die möglichen konsequenzen ?
was kann ich „aufzeigen“ ohen im quasi zu „drohen“ ??
im sinne von: nimm den artikel raus oder ich zeige dich an (wo auch immer)

kann ja möglicherweise ein versehen / schlamperei / sonstwas
sein.

ja. das aber sagte er mir am telefon schon, da habe ich es ihm geglaubt. jetzt durch die wiederholung glaube ich es eben nicht mehr - fühle mich irgendwie befangen.

danke.

ich schreibe ihn jetzt irgendwie an.