… überein, jedoch das Bild nicht.
Ich habe einen Artikel ersteigert und habe dann eine andere Ware erhalten als beschrieben. Das Teil tut aber was es soll. (Es sieht also nur anders aus.)
Kann ich eine Rücknahme einfordern?
… überein, jedoch das Bild nicht.
Ich habe einen Artikel ersteigert und habe dann eine andere Ware erhalten als beschrieben. Das Teil tut aber was es soll. (Es sieht also nur anders aus.)
Kann ich eine Rücknahme einfordern?
Hallo,
das Bild ist Teil der Beschreibung. Falls das Bild nicht den angebotenen Artikel darstellt, sollte der Verkäufer das in der Artikelbeschreibung gut sichtbar schreiben.
Falls zu vermuten ist, dass der Verkäufer einfach absichtlich nur ein Bild für 5 verschieden farbige Kissen gemacht hat, würde ich sagen ist die falsche Farbe ein Mangel.
Falls das Bild einen Apfel darstellt, im Angebot aber gut sichtbar Birnen angeboten werden, würde ich annehmen, dass dem Verkäufer ein Einstellirrtum unterlaufen ist. In dem Fall wäre ich nicht sicher, ob der Verkäufer die Ware zurück nehmen müsste oder ob man vom Käufer hätte erwarten können, dass der selbst sieht, dass Textbeschreibung und Bild klarer Weise nicht übereinstimmen.
Stephanie
Auf der Auktion war unten geschrieben: Das Produkt kann vom Bild abweichen.
Also muss der Verkäufer das Produkt nicht zurücknehmen?
Auf der Auktion war unten geschrieben: Das Produkt kann vom
Bild abweichen.
Also muss der Verkäufer das Produkt nicht zurücknehmen?
Wenn es sich um eine Handarbeit handelt, z. B. handgemachte Kerze mit gelben und roten Streifen, kann es leicht sein, dass die Streifen mal unterschiedlich dick sind. Solche Fälle wären meiner Ansicht nach von der Formulierung abgedeckt.
Hat man ein grünes Kissen bestellt und statt dessen ein rotes bekommen, würde so eine Formulierung meiner Ansicht nach nicht ausreichen; das würde ich für einen Mangel halten und davon ausgehen, dass der Verkäufer zur Rücknahme und Erstattung aller Versandkosten verpflichtet ist.
War es denn jetzt eigentlich ein Privatverkauf oder gewerblicher Verkauf? Bei einem gewerblichen Verkäufer hat der Käufer natürlich immer ein Widerrufsrecht, zu streiten wäre dabei nur darüber, ob der Verkäufer ALLE Versandkosten erstatten muss.
Handelt es sich um einen Privatverkauf sehe ich keinen Grund, warum der Verkäufer kein Foto vom Verkaufsgegenstand machen sollte, sondern statt dessen irgend etwas anderes einstellt. Oder war das ein Foto aus ebays Produktkatalog?
Stephanie