Ebay Fall eröffnen - Gibt es diese Funktion noch?

Hallo schönen guten Tag,

mir ist aufgefallen, das es die Option " Fall eröffnen " nicht mehr gibt, wenn man einen Artikel nicht erhalten hat, man „darf“ sich mit dem Verkäufer auseinander setzen, wirklich toll, wunderbar. Früher ging das und der Vorgang wurde dadurch beschleunigt.

MfG

Christiane

heisst jetzt Problem klären
Hallo

du gehst auf deine beendeten Auktionen.
Auf der rechten Seite ist ein Pull-Down-Menü Aktionen

Hier wird angeboten: Problem klären

Und dann geht es wie gewohnt weiter

Gruß

Hummel

Hallo hummelbrumm,

danke für die Antwort. Bei „Problem klären“ gibt es auch keinen" Fall eröffnen ".

LG

Christiane

Hi

du musst dich durch das Problem durchklicken - man versucht zuerst, dir Onlinelösungen vorzuschlagen.
Wenn du Alles ablehnst dann kommt

Soforthilfe
• Angebot vorzeitig beenden
• Ich habe meinen Artikel nicht erhalten
• Mein Artikel weicht erheblich von der Beschreibung des Verkäufers ab
• Angebot melden
• Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels öffnen

Und dann kann es losgehen…

Gruß

Hummel

hi,

danke für die Antwort. Bei „Problem klären“ gibt es auch
keinen" Fall eröffnen ".

ich wiederhole nochmal seine Kernaussage, damit es deutlich wird.

heisst jetzt Problem klären

Erklärung: wenn etwas umbenannt wird, gibt es den alten Begriff nicht mehr und die Funktion ist (mehr oder weniger abgeändert) unter dem neuen Begriff zugänglich.
:wink:

grüße
lipi

Hallo nochmal, danke, aber:

ebay sagt in meinem Fall: " Es ist noch etwas früh, um einen Fall zu eröffnen."

„Wenden Sie sich bitte an den Verkäufer und klären Sie die Angelegenheit unter Probleme klären.“

LG

Christiane

ebay sagt in meinem Fall: " Es ist noch etwas früh, um einen
Fall zu eröffnen."

Ja dann ist es halt noch zu früh.

Wenn z.B. laut Beschreibung die Lieferzeit 5-6 Werktage nach Zahlungseingang ist, kann man nicht schon 4 Tage nach Kauf reklamieren, die Ware noch nicht erhalten zu haben.

1 Like

Hallo, aber heute ist schon der 7te Tag und das Teil ist immer noch nicht da, kein Kommi vom Verkäufer, Funkstille, man wie ich das hasse.

Die neue „Problem klären“-Funktion bringt dir allenfalls als Verkäufer die Verkaufsprovision zurück.

Ansonsten ist sie Makulatur. Da setzt man den Schulner gleich durch konkrete Fristsetzung in Verzug und kündigt an, danach vom Kaufvertrg zurückzutreten und sich etwaige Schadensersatzansprüche vorzubehalten: §§ 286, 323, 325 BGB

G imager