Hallo,
ich würde versuchen, mit dem Käufer eine gütliche Einigung herbeizuführen.
Dies kann z. B. ein Angebot zur Rücknahme sein. Oftmals reicht es übrigens schon, das Angebot auszusprechen, um dem K zu zeigen, dass man seine Reklamation anerkennt. Falls der Mangel eher verwindbar ist, kann das sogar dazu führen, dass der Fall damit dann erledigt ist. Ein Schuldeingeständnis ist einfach gut fürs Gefühl.
Alternativ kann man die anteilige Erstattung des Auktionspreises anbieten, also Schadenersatz leisten. Lässt sich ein leistungsstärkerer Akku vielleicht problemlos und für kleines Geld beschaffen? Oder funktioniert das Gerät auch trotz des schwächeren Akkus?
Der Hinweis auf die private Natur des Kaufs spricht einen nicht davon frei, in der Artikelbeschreibung oder auch in der Kurzbeschreibung korrekte Angaben machen zu müssen. Auch wenn an einer Stelle richtig angegeben, so gibt es an der anderen Stelle den Fehler. Die Schuld liegt somit schon beim Verkäufer, auch wenn dem K die sich widersprechenden Angaben bei sorgfältigem Lesen hätten auffallen müssen und er somit hätte nachfragen können.
Dennoch ist niemand gefeit davor, auch mal einen Fehler zu machen.
Ich würde mich also entschuldigen, Rücknahme oder Rückerstattung anbieten und fertig.
Dein Bewertungskonto wird dir ein solch faires Vorgehen wahrscheinlich danken.
Gruß
Kirsten