Ebay: Falscher Sofort-Kauf-Preis, was nun?

Hallo zusammen,
ich habe die Anfrage schon im Auktionen-Brett gestellt, habe dort aber den Tipp bekommen, mich ans Recht-Brett zu wenden.
Jemand wollte einen Artikel per Sofort-Kauf anbieten, hat dabei aber einen falschen Preis eingetragen, 100 EUR zu wenig (also eine Zahl vertauscht, 215 statt 315). Am nächsten Morgen war der Artikel (natürlich) verkauft. Was kann man jetzt tun? Muss zu dem niedriegen Preis verkauft werden? Ist es einzusehen, dass ein Fehler vorliegt?
Im Ebay-Brett kam der Hinweis, dass für den Käufer ersichtlich sein müsse, dass der Preis falsch ist. Wenn nun ein Artikel 6 Monate alt ist und gewöhnlich für 300-340 EUR verkauft wird und jemand diesen nun versehentlich für 215 EUR anbietet, ist das offensichtlich genug?

Grüße,
Eddie

Hallo zusammen,
ich habe die Anfrage schon im Auktionen-Brett gestellt, habe
dort aber den Tipp bekommen, mich ans Recht-Brett zu wenden.
Jemand wollte einen Artikel per Sofort-Kauf anbieten, hat
dabei aber einen falschen Preis eingetragen, 100 EUR zu wenig
(also eine Zahl vertauscht, 215 statt 315). Am nächsten Morgen
war der Artikel (natürlich) verkauft. Was kann man jetzt tun?
Muss zu dem niedriegen Preis verkauft werden? Ist es
einzusehen, dass ein Fehler vorliegt?

Hallo Eddie,
zwei Dinge sind zu beachten:

  1. die Regeln von EBAY, also die AGBS, wie mit solchen Fällen umgegangen wird.
  2. BGB § 119 , der Verkäufer wollte eine Erklärung mit 215 EUR nicht abgeben und kann die Erklärung also anfechten.Er haftet dann auf Schadensersatz.
    Gruß aus Berlin

Hallo Eddie,
zwei Dinge sind zu beachten:

  1. die Regeln von EBAY, also die AGBS, wie mit solchen Fällen
    umgegangen wird.
  2. BGB § 119 , der Verkäufer wollte eine Erklärung mit 215 EUR
    nicht abgeben und kann die Erklärung also anfechten.Er haftet
    dann auf Schadensersatz.

Hi Waldmann, hi Eddi

wenn ich so die Medien mit einem Ohr mitbekommen habe, habe ich erfahren, daß die Rechtssprechung inzwischen wohl auch festgestellt hat, daß das Einstellen bei Ebay einer „Invitio ad offerandum“ (oder so ähnlich) sei, der Verkäufer immernoch Nein sagen könnte.
Da ich nicht bei Ebay steigere habe ich mir genaueres nicht gemerkt.

Gruß
Winni

Vernünftige Lösung gefunden
Hej,
erstmal danke für die Antworten, aber für Verkäufer und Käufer gibt es eine vernünftigen Lösung. Man könnte sich auf einen Preis in der Mitte einigen, so wäre der Preis für den Käufer immer noch sehr gut und der Verlust des Verkäufers nicht ganz so dramatisch. Es gibt eben doch noch nette Leute, die nicht aus jedem Fehler eines anderen gnadenlos Profit schlagen und sich auf so was einlassen. Der Glaube des potentiellen Verkäufers an die Menschheit wäre durch so eine Lösung wieder hergestellt :wink:
Teufel, ist das schwer, so etwas unpersönlich zu formulieren… :wink:

Viele Grüße,
Eddie

Hallo,

wenn ich so die Medien mit einem Ohr mitbekommen habe, habe
ich erfahren, daß die Rechtssprechung inzwischen wohl auch
festgestellt hat, daß das Einstellen bei Ebay einer „Invitio
ad offerandum“ (oder so ähnlich) sei, der Verkäufer immernoch
Nein sagen könnte.
Da ich nicht bei Ebay steigere habe ich mir genaueres nicht
gemerkt.

Das würde mich sehr überraschen, denn eigentlich gibt es da eine BGH-Entscheidung aus 2001, die das Gegenteil sagt.

MfG
Joker