Hallo,
solche Leute gibt es halt immer wieder. Wegen der neutralen Bewertung ist es halt ärgelich.
Also lerne: Erst nachdem der Käufer deine Ware bewertet hat, solltest du zurück bewerten.
Du hast die Möglichkeit rechtlich gegen ihn vorzu- gehen.Das ist definitiv Urheberrechtsverletzung. Dazu solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben, dann kostet dich die Angelegenheit nur ein müdes Lächeln und etwas Zeit.Einen Rechtsanwalt für Internetrecht suchen und dann bekommt der Gute richtig Stress. Dazu solltest du Ebay die Verletzung der Bilderrechte melden, dann schreibt Ebay folgenden Text zum Anbieter und löscht die Anzeigen sofort:
Man hat uns mitgeteilt, dass durch diese(n) Artikel seine Rechte an geistigem Eigentum verletzt werden. Wenn eBay durch einen Rechteinhaber auf eine Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum hingewiesen wird, muss eBay den Artikel entfernen, um bestimmte rechtliche Anforderungen zu erfuellen.
Meistens reicht es aus, wenn man den Verkäufer nochmal anschreibt und ihm mit einer Klage droht bzw. darauf hinweist, dass man sich gezwungen sieht zu handeln.
Hat man keine Rechtsschutzversicherung muß man erstmal selber einspringen d.h aber das du den Anwalt erst nach Abschluß bezahlen mußt und außerdem bei klarer Rechtslage zahlt das dann der Verklagte auch noch.
Wichtig ist erstmal alles auszudrucken und am Besten noch das Foto auf deiner Kamera sichern und eventuell Umgebungsfotos vom Hintergrund des Originals zu machen. D.h. z.b. die Tischdecke auf der du fotografiert hast oder den Rest des Bodens auf dem du die Karte hattest was und wo auch immer…als Zusatzbeweis unbezahlbar.
Ich weiß es so genau, weil ich einen ähnlichen Fall mit NBA Armbändern aus Amerika hatte. Da wollte der Käufer mich zwingen ihm alle Bänder(10) zu übergeben, sonst verklagt er mich wegen MArkenrechtsverletzung. Hat dann auch die Bänder (allerdings nicht meine) mit meinen Fotos eingesetzt und na ja ich bekam 1200€ Schadensersatz, denn die Bänder waren echt und die Bilder meine.
Hier noch ein Auszug aus meinem damaligen Schreiben , meines Anwalts:
ist allen Abmahnungen, unabhängig ob aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Wettbewerbsrecht, dem Markenrecht oder dem Urheberrecht gleich, dass vom Verletzer ein sofortiges Unterlassen der verletzenden Handlung gefordert werden kann (Unterlassungsanspruch). Bei einer Abmahnung aus dem Urheberrecht ist der Rechtsverletzer darüber hinaus auch zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet, § 97 Urheberrechtsgesetz (UrhG). So werden schon bei der einer unbefugten Einblendung eines einzigen Bildes in einer eBay-Auktion mit einer Laufzeit von 7 Tagen erhebliche Beträge fällig. Hinzukommen können Anwaltskosten.
Viel Glück mfg