Ebay gebraucht kaufen fragen zur Rechnung/Garantie

Guten Abend,

ich frage mich gerade, wie mein Gartantieanspruch ist, wenn ich bei eBay eine gebrauchtes Gerät mit Rechnung kaufe und es in der Garantiezeit kaputt geht.

Bsp: der Artikel wurde vor ca 1,5 Jahren bei Amazon gekauft und geht jetzt kaputt. Da der Artikel ja 2 Jahre Garantie hat, könnte ich diese ja rein theoretisch in Anspruch nehmen. Nun kenne ich aber nicht die LogIn Daten des Verkäufers und möchte ihn auch nicht fragen.

Wie komme ich jetzt an ein neues Gerät? Die Rechnung dafür habe ich ja.

MfG

Guten Abend,

das ist ja nicht wirklich schwierig.
Mit dem amazon Kundenservice Kontakt aufnehmen, entweder per mail oder Telefon. Den Sachverhalt schildern und gut. Es ist egal wer auf der Rechnung steht, wichtig ist man hat das Orginal.

Viel Erfolg

Hallo,

wenn du von der Rechnung sprichst meinst du sicher die Herstellergarantie - die hat ja nichts mit dem Verkäufer zu tun.

Servíce kontaktieren hilft meist. Dann das Gerät mit Rechnungskopie einsenden - dann wird repariert. Ein neues Gerät gibts meistens nicht. Aber erstmal informieren ob es überhaupt ein Garantiefall ist und nicht etwa ein Schaden wegen unsachgemäßer Handhabung oder mutwilliger Beschädigung oder sonstwas…

Hallo, natürlich kannst du die Restgarantie in Anspruch nehmen, dafür benötigst du den Verkäufer von Ebay aber in keinster Weise. Da du den Artikel incl. der Restgarantie erworben hast, geht diese auf dich als neuen Besitzer über. Durch die Rechnung kannst du ersehen, wo der Artikel gekauft wurde und musst dich an das Geschäft, in welchem er erworben wurde, halten um deine Garantieansprüche zu erhalten. Das sollte auch per Email, Fax etc. möglich sein, wenn der Laden nicht in deiner Nähe sein sollte. Einfach das Internet nutzen… Wer die Rechnung hat, ist der Besitzer und kann die Ansprüche, welcher Art auch immer, welche sich aus dem Kaufvertrag ergeben, einfordern !
Mfg D.

Hallo!

Eigentlich müsste Deine Rechnung, die du hast, reichen, um die Garantie in Anspruch zu nehmen. Ich habe mal einen Staubsauger in der Garantiezeit verkauft bei ebay. Mit der Rechnung, die ich mitgeschickt habe, kann mein Käufer sich dann an die Hersteller-Firma wenden. Du musst auf jeden Fall die Rechnung für das Gerät haben, das ist wichtig. Der Ebay-Verkäufer hat dann nicht mehr damit zu tun.

Viel Glück!
Julia

hallo,
zu Amazon habe ich keine Ahnung, aber bei Ebay ist es so, dass du sowohl beim Kauf die kompletten Angaben zum Verkäufer bekommst ( Name , Adresse etc. )
wie auch, dass aus der Rechnung alles hervorgeht.
Und damit hast du da alles um dann Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen zu können.
Und der ist dann eben dein Ansprechpartner bzw. bei gebrauchten Dingen ist der ja der Garantiegeber.
Allerdings : bei gebrauchten Teilen kann soweit ich weiß die Garantiezeit verkürzt sein.
Und Anspruch auf ein neues Gerät hast du m.M. nach auch nicht … sondern nur auch auf ein anderes Gebrauchtes, auf Reparatur oder eben Erstattung des Kaufpreises.
Soweit mein Laien-Wissenstand.
liebe Grüße marita

Hallo Pustekuchen87,
Garantie wird in der Regel vom Hersteller gegeben, sie ist eine freiwillige Leistung. Deshalb sollte man sich direkt an den Hersteller wenden. Bitte beachten Sie die Garantiebestimmungen, hier könnte die Garantie bei Weitergabe des Produkts an Dritte ausgeschlossen werden. Außerdem wird dort genau beschrieben was die Garantie beinhaltet. Es ist nicht gesagt, dass man im Rahmen der Garatie ein neues Gerät bekommt, oft wird das Produkt repariert oder der Mangel ist von der Garantie ausgeschlossen.
Sollte es nicht möglich sein den Hersteller zu kontaktieren, müsste man es über den Händler versuchen, sofern dies noch möglich ist.

Hallo „Pustekuchen87“

bitte entschuldigen Sie diese äußerst verspätete Nachricht, aber (aus welchen Gründen auch immer) wurde Ihre wer-weiß-was-Anfrage in meinen automatischen Spam-Ordner verschoben, wohingegen alle anderen Anfragen akzeptiert wurden. Es tut mir sehr leid.

Zu Ihrer Frage, falls sie denn noch aktuell ist:

Eine Garantie ist in Deutschland Geräte-gebunden, das heißt die Garantie des Herstellers geht beim Kauf eines Artikels an den Käufer über. Jedoch muss für die in Anspruchnahme der Garantie eine Kopie der Originalrechnung vorliegen, in der Sie nachweisen können, wann der Artikel ursprünglich vom kommerziellen Ersthändler übernommen wurde.
Sollte Ihnen diese Kopie vorlegen, benötigen Sie keinerlei Login-Daten ihres Verkäufers, sondern können sich direkt an (in Ihrem Beispiel) Amazon wenden.

Einfach eine Service-eMail an den Support von Amazon schicken und dann sollte Ihnen ein Retourenschein zugeschickt werden, mittels dem Sie den Artikel an Amazon zurückschicken können.

Mit freundliche Grüßen
C.K.