Ebay-Gebühren = regelm. wiederkehrende Ausgaben ?

Hallo,

das Grundprinzip der 10-Tage-Regelung (EÜR) und den Gedanken, der dahintersteckt, habe ich verstanden.

Was mir jedoch etwas unklar ist: Was genau fällt alles in die Kategorie „regelmäßig wiederkehrende Zahlungen“? Bei meinen Recherchen zu der 10-Tage-Regelung bin ich meistens auf Beispiele wie Mietkosten oder Stromkosten gestoßen.

Aber wie genau ist eine „regelmäßig wiederkehrende Zahlung“ denn definiert? Oder anders gefragt: Auf welche Art von Einnahmen und Ausgaben ist die 10-Tage-Regelung anwendbar?

Auf Miete, Strom und derartige Ausgaben ist sie anwendbar. Wie schaut es aber mit ebay-Gebühren aus?

Die im Dezember entstandenen ebay-Gebühren werden im Normalfall innerhalb der ersten 10 Januar-Tage beglichen. Die Zahlung/Ausgabe wäre dann dem Vorjahr (Dezember) zuzuordnen? Oder gehören ebay-Gebühren nicht in die Kategorie „regelmäßig wiederkehrend“, da es theoretisch auch mal sein kann, dass ebay-Gebühren für einen Monat Null Euro betragen und somit „regelmäßig wiederkehrend“ nicht zwangsläufig erfüllt ist?