hallo
ich habe vor 11 monaten ein elektrisches gerät (saugroboter) bei einem gewerblichen verkäufer bei ebay gekauft. jetzt ist es kaputt.
ich habe ihn angeschrieben und als antwort kam:
"Bitte beachten Sie, dass gem?? den gesetzlichen Vorschriften der ?? 437, 434 Abs.1, 446 BGB Gew?hrleistungsanspr?che gegen den Verk?ufer nur bestehen, wenn ein Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahren?bergangs, d.h. nach ? 446 BGB in der Regel zum Zeitpunkt der Auslieferung an den K?ufer bestanden hat. Tritt der Defekt innerhalb von 6 Monaten seit Auslieferung auf, so wird gem?? ? 476 BGB zugunsten des K?ufers vermutet, dass die Ware bereits bei Anlieferung einen (versteckten) Mangel aufwies. Nach Ablauf dieser 6- Monatsfrist muss allerdings der K?ufer beweisen, dass die Ware bereits bei Auslieferung einen Grundmangel hatte, der sp?ter zur Mangelhaftigkeit der Ware gef?hrt hat. "
also nur 6 monate garantie? ich habe die AGBs damals nicht durchgelesen, aber ich dachte minimum 1 jahr…und wenn es ein halbwegs seriöser laden ist sogar 2 jahre.
„Sie k?nnen diesen Nachweis erbringen, indem Sie das Ger?t von einem Elektronik-Fachmann (bspw. von einem Fernseh- oder Radiotechniker) in Ihrer N?he begutachten lassen und sich eine Best?tigung dar?ber ausstellen lassen, dass Ihr Ger?t einen Defekt aufweist und dieser Defekt vermutlich auf einen von Anfang an bestehenden Mangel zur?ckzuf?hren ist. Wichtig ist nur, dass festgestellt und schriftlich dargelegt wird, dass der Mangel nicht durch eine unsachgem??e Behandlung des Ger?tes bzw. durch eine Fremdeinwirkung verursacht wurde oder dass das aufgetretene Problem nicht lediglich Ausdruck einer produkt?blichen Abnutzungserscheinung ist.“
ist sowas seriös? oder sollte ich damit rechnen, dass selbst mit diesem nachweis ich kein reparieres oder neues gerät bekommen werde?
das gerät hat 100€ gekostet und ich vermute der akku ist defekt.
soll ich es abschreiben oder noch zu einem technier bringen?
also ich werde bei www.elektronik-star.de garantiert nicht wieder einkaufen.
gruss