Ebay - gewährleisung-garantie

hallo

ich habe vor 11 monaten ein elektrisches gerät (saugroboter) bei einem gewerblichen verkäufer bei ebay gekauft. jetzt ist es kaputt.

ich habe ihn angeschrieben und als antwort kam:

"Bitte beachten Sie, dass gem?? den gesetzlichen Vorschriften der ?? 437, 434 Abs.1, 446 BGB Gew?hrleistungsanspr?che gegen den Verk?ufer nur bestehen, wenn ein Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahren?bergangs, d.h. nach ? 446 BGB in der Regel zum Zeitpunkt der Auslieferung an den K?ufer bestanden hat. Tritt der Defekt innerhalb von 6 Monaten seit Auslieferung auf, so wird gem?? ? 476 BGB zugunsten des K?ufers vermutet, dass die Ware bereits bei Anlieferung einen (versteckten) Mangel aufwies. Nach Ablauf dieser 6- Monatsfrist muss allerdings der K?ufer beweisen, dass die Ware bereits bei Auslieferung einen Grundmangel hatte, der sp?ter zur Mangelhaftigkeit der Ware gef?hrt hat. "

also nur 6 monate garantie? ich habe die AGBs damals nicht durchgelesen, aber ich dachte minimum 1 jahr…und wenn es ein halbwegs seriöser laden ist sogar 2 jahre.

„Sie k?nnen diesen Nachweis erbringen, indem Sie das Ger?t von einem Elektronik-Fachmann (bspw. von einem Fernseh- oder Radiotechniker) in Ihrer N?he begutachten lassen und sich eine Best?tigung dar?ber ausstellen lassen, dass Ihr Ger?t einen Defekt aufweist und dieser Defekt vermutlich auf einen von Anfang an bestehenden Mangel zur?ckzuf?hren ist. Wichtig ist nur, dass festgestellt und schriftlich dargelegt wird, dass der Mangel nicht durch eine unsachgem??e Behandlung des Ger?tes bzw. durch eine Fremdeinwirkung verursacht wurde oder dass das aufgetretene Problem nicht lediglich Ausdruck einer produkt?blichen Abnutzungserscheinung ist.“

ist sowas seriös? oder sollte ich damit rechnen, dass selbst mit diesem nachweis ich kein reparieres oder neues gerät bekommen werde?

das gerät hat 100€ gekostet und ich vermute der akku ist defekt.
soll ich es abschreiben oder noch zu einem technier bringen?

also ich werde bei www.elektronik-star.de garantiert nicht wieder einkaufen.

gruss

Hallo

gerät kaputt.
Händler angeschrieben und als antwort kam:

„Bitte beachten Sie, dass gem?? den gesetzlichen Vorschriften
der ?? 437, 434 Abs.1, 446 BGB Gew?hrleistungsanspr?che …“

also nur 6 monate garantie?

Was jetzt, Gewährleistung oder Garantie?
FAQ:1152

MfG Frank

Hallo !

Nicht „vermutlich“ eine bereits bei Auslieferung bestehenden Fehler hatte,sondern BEWEISEN (nach den ersten 6 Monaten,Umkehr der Beweisführung)!
Das ist allenfalls mit dem Gutachten eines Technischen Sachverständigen möglich,nicht mit dem eines Reparateurs.

Du gehst(wie viele) immer noch davon aus,man hat 2 Jahre Neuwaren-„Garantie“,alle Fehler werden innerhalb der 2 Jahre kostenlos beseitigt.

Das ist leider nicht so !

  1. Es ist keine Garantie(die wäre rein freiwillig),es ist die gesetzliche Gewährleistung auf Mängelfreiheit gemeint. Aber damit ist leider der Zeitpunkt der Übergabe gemeint,also ab Ladenkauf oder ab Lieferung ins Haus. Die Gesetzesauszüge des Händlers in der Antwort beziehen sich darauf.

Allerdings haben alle Markenartikel m.E. trotzdem etwas,was tatsächlich eine Garantie,also ein Reparaturversprechen bei allen oder bestimmten Mängel beinhaltet(aber nicht vom Händler,sondern vom Hersteller versprochen und im Grunde auch nur über ihn abzuwickeln,meist unterstützt aber der Händler dabei).

MfG
duck313

Ich denke, der Verkäufer ist hier (leider) im Recht.

Das Gesetz schreibt lediglich 24 Monate Gewährleistung vor,
Garantie ist rechtlich etwas Anderes.

Zur Erläuterung:

Eine Gewährleistung muss für 24 Monate gegeben werden. Hier
ist es allerdings so, dass es die so genannte „Beweislastumkehr“ gibt. Weißt
ein Gerät einen Mangel auf, so muss der Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate
beweisen, dass der Mangel bei Übergabe an den Käufer NOCH NICHT vorgelegen hat.

Nach Ablauf der 6 Monate muss der Käufer nachweisen, dass
der Mangel beim Kauf der Sache SCHON VORGELEGEN hat.

Beide Beweise sind in der Praxis äußerst schwierig, jeweils
für beide Seiten.

Zur Garantie:

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers. Diese
kann er IN ERGÄNZUNG zur Gewährleistung geben, zum Beispiel kann er 2 Jahre
Garantie geben, oder auch nur 1 Jahr in Verbindung mit der gesetzlich
vorgeschriebenen Gewährleistung von 2 Jahren.

Bei der Garantie ist es egal, ob der Schaden bei der
Übergabe schon vorgelegen hat, der Verkäufer bzw. Hersteller muss in diesem
Zeitraum immer auf seine Kosten reparieren.

Zum Thema Sachverständigengutachten, ob der Schaden schon
beim Verkauf vorgelegen hat:

Das kannst du natürlich machen, ob sich das bei einem Gerät
von 100 Euro Verkaufspreis lohnt, ist die andere Frage. Ich würde es nicht tun.

Beim nächsten Mal ist man nach so einem Fall schlauer. Einfach
im Vorfeld fragen, ob Garantie oder Gewährleistung gegeben wird und kein Gerät
kaufen, bei dem „nur“ Gewährleistung angeboten wird.

Hier findest du übrigens einen Artikel zu Garantie und
Gewährleistung bei Saugrobotern:

http://saugroboter-preisvergleich.de/tipps-zum-umgang-mit-automatischen-staubsaugern/unterschied-zwischen-garantie-und-gewaehrleistung-beim-saugroboterkauf-und-im-allgemeinen/