EBAY - Gewerbe angemeldet - Privater Akkount ?

Hallo an alle,

über dieses Thema wurde schon ein paar Mal diskutiert aber keine von den Artikeln treffen zu 100% sicher auf meinen Fall zu.

Hier mal zur Sache:

Ich kaufe Neuwaren ein um Sie bei Ebay (Nebenberuflich) gewinnbringend zu versteigern, habe natürlich auch ein Gewerbe angemeldet beim Örtlichen Amt.

Da ich unter 17.500 € Umsatz und 7.500 € Gewinn im Jahr bleibe muss ich weder Umsatz noch Gewinn Versteuern das ist auch so vom Finanzamt bestätigt.

Da mittlerweile 5 von 10 Käufern nicht bezahlen, aus blödsinnigen Gründen die Ware zurück geben wollen (selbstverständlich nehme ich meine Artikel zurück wenn der Käufer es aus einem ersichtlichen Grund wünscht) verkaufe ich meine Sachen über Private Akkounts (insgesamt nicht mehr wie 30 Verkäufe im Monat).

Nun meine Fragen:

Ich habe ein Gewerbe angemeldet, bin nicht Steuerpflichtig und Schade auch nicht meinen Kunden, gibt es trotzdem die Möglichkeit von stumpfsinnigen Anwälten abgemahnt zu werden??

Freue mich über jede ernst gemeinte Antwort =)

Moin,

Da ich unter 17.500 € Umsatz und 7.500 € Gewinn im Jahr bleibe
muss ich weder Umsatz noch Gewinn Versteuern das ist auch so
vom Finanzamt bestätigt.

Bist Du Dir da sicher? Ich kenne keine Regelung, die besagt, dass man als Kleinunternehmer nicht steuerpflichtig wäre. Man zahlt keine Gewerbesteuer und keine Umsatzsteuer, aber steuerpflichtig im Rahmen der privaten Steuererklärung ist man sehr wohl.
Das solltest Du vielleicht nochmal abchecken.

verkaufe ich
meine Sachen über Private Akkounts

IMHO verpflichtet ebay gewerbliche Verfäufer, den Account auch als gewerblichen Account auszuzeichnen. Somit verstößt Du dann wohl gegen die AGB von ebay, wenn Du gewerbliche Geschäfte über private Accounts machst. Es macht den Eindruck, dass Du das machst, um kein 14-tägiges Widerrufsrecht anbieten zu müssen - wenn das so ist, dann schadest Du damit Deinen Käufern sehr wohl.

Freundliche Grüße,
-F.

Da ich unter 17.500 € Umsatz und 7.500 € Gewinn im Jahr bleibe
muss ich weder Umsatz noch Gewinn Versteuern das ist auch so
vom Finanzamt bestätigt.

Bist Du Dir da sicher? Ich kenne keine Regelung, die besagt,
dass man als Kleinunternehmer nicht steuerpflichtig wäre. Man
zahlt keine Gewerbesteuer und keine Umsatzsteuer, aber
steuerpflichtig im Rahmen der privaten Steuererklärung ist man
sehr wohl.

er schreibt ja auch nix davon, dass er nicht steuerpflichtig wäre, sondern das er den gewinn nicht versteuern muss. wenn er sonst keine einkünfte hat, dann passt das locker mit den 7500…

gruß inder

Danke für die schnellen Antworten.

Jap, Steuererklährung ist selbstverständlich und da ich höchstens 2000,00€ Gewinn erwirtschafte kommt es nicht dran.

Zu den Kunden muss ich nochmal erwähnern das ich jedem der es möchte sein Geld zurück überweise, das ist nicht der Grund für den Privaten Akkount. Es ist einfach nur so das man als Gewerblicher Verkäufer von jeder Seite nur getreten wird egal ob es Ebay, Anwälte oder Kunden sind. Jeder der bereits damit Erfahrung gemacht hat wird mir (leider) zustimmen.

Hallo,

okay, das ging nicht aus dem Beitrag hervor. So verstehe ich das natürlich. Aber lieber ein Einwand mehr als zuwenig. :smile:

Danke für die Aufklärung,
-Efchen

Hallo

steuerpflichtig im Rahmen der privaten Steuererklärung ist man
sehr wohl.

er schreibt ja auch nix davon, dass er nicht steuerpflichtig
wäre, sondern das er den gewinn nicht versteuern muss. wenn er
sonst keine einkünfte hat, dann passt das locker mit den
7500…

Das hat er aber, da er im Ursprungsposting von „Nebenberuflich“ spricht.

MfG Frank

Hallo

Es ist einfach nur so das man als
Gewerblicher Verkäufer von jeder Seite nur getreten wird egal
ob es Ebay, Anwälte oder Kunden sind. Jeder der bereits damit
Erfahrung gemacht hat wird mir (leider) zustimmen.

Das stimmt allerdings.

Bei ihnen wird dann ganz am Ende noch das Finanzamt, Mit dem Verdacht auf Steuerhinterziehung, zutreten.
Mit etwas Pech auch ein Mitbewerber aufgrund „Unlauterer Wettbewerb“.
Achja, und eBay wegen mehrfachen Verstoß gegen die AGB. (mehrere Accounts + Täuschung)

MfG Frank

PS: Als Einzelunternehmer haften Sie mit Ihrem Privatvermögen.

1 Like

was „hat er aber“ ?

vllt. ist er von beruf student ?

für mich war klar, dass er sonst keine einkünfte hat. das konnte man aus dem sachverhalt erkennen… hat er doch soger schon mit dem FA geklärt !

gruß inder

Hallo

Es ist einfach nur so das man als
Gewerblicher Verkäufer von jeder Seite nur getreten wird egal
ob es Ebay, Anwälte oder Kunden sind. Jeder der bereits damit
Erfahrung gemacht hat wird mir (leider) zustimmen.

Das stimmt allerdings.

Bei ihnen wird dann ganz am Ende noch das Finanzamt, Mit dem
Verdacht auf Steuerhinterziehung, zutreten.

richtig. die schicken dann die GSG 9…

dem finanzamt ist es völlig latte ob man mit einem gewerblichen oder privaten account bei ebay handelt, wenn man seine einkünfte ordnungsgemäß versteuert. und schon im ausgangsposting ist zu erkennen, dass der UP sich damit auseinandergesetzt hat…

gruß inder

Danke für eure ganzen Antworten, schöne Weihnachten

Vorsprung durch Rechtsbruch

Ich kaufe Neuwaren ein um Sie bei Ebay (Nebenberuflich)
gewinnbringend zu versteigern, habe natürlich auch ein Gewerbe
angemeldet beim Örtlichen Amt.

Da mittlerweile 5 von 10 Käufern nicht bezahlen, aus
blödsinnigen Gründen die Ware zurück geben wollen
(selbstverständlich nehme ich meine Artikel zurück wenn der
Käufer es aus einem ersichtlichen Grund wünscht) verkaufe ich
meine Sachen über Private Akkounts (insgesamt nicht mehr wie
30 Verkäufe im Monat).

Ich habe ein Gewerbe angemeldet, bin nicht Steuerpflichtig und
Schade auch nicht meinen Kunden, gibt es trotzdem die
Möglichkeit von stumpfsinnigen Anwälten abgemahnt zu werden??

Ich vermute vor diesem Hintergrund mal, dass die Auktionen, die über diese „privaten Accounts“ laufen, zwar nicht die nach §312c Abs. 1 BGB für Unternehmer vorgeschriebene Verbraucherinformation, dafür aber einen vollständigen Gewährleistungsausschluss enthalten. Beides ist für Unternehmer im Sinne des BGB - und das bist Du ohne Zweifel - nicht zulässig. Und zumindest einer der Verstöße, wenn nicht beide, ist zugleich wettbewerbsrechtlich unlauter (Vorsprung durch Rechtsbruch, § 4 Nr. 11 UWG). Sollten meine Vermutungen richtig sein, wäre das ein glasklarer Abmahnfall. Dass Du ein Gewerbe angemeldet hast und steuerlich sauber bist, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.

Das Du Deinen Kunden nicht schadest, ist übrigens Unsinn. Wer seinen Vertragspartner davon abhält, Ansprüche, die ihm gesetzlich zustehen, zu realisieren, indem er ihn entgegen gesetzlicher Vorgaben und bewußt nicht informiert bzw. ihm einen - in Wahrheit weder zulässigen noch wirksamen - vollständigen Gewährleistungsausschluss vorspiegelt, richtet selbstverständlich Schaden an, wenn der Vertragspartner darauf hereinfällt. Im Falle einer Abmahnung hielte sich mein Mitleid daher doch recht in Grenzen.

Hallo,

blödsinnigen Gründen die Ware zurück geben wollen
(selbstverständlich nehme ich meine Artikel zurück wenn der
Käufer es aus einem ersichtlichen Grund wünscht) …

das nenne ich großzügig.

Schon Mal vom § 355 BGB gehört?

Zitat „Der Widerruf muss keine Begründung enthalten…“

Durch wahrheitswidriges Vortäuschen, als Verbraucher zu handeln, könnte man sogar einen strafrechtlich relevanten Betrug konstruieren.

Ich hoffe nicht, dass Du hier Tipps bekommst, wie durch Vorspiegelung falscher Tatsachen am besten Käufer linken kannst…

Ich hoffe vielmehr, dass Du umgehend, und zwar völlig berechtigt, eine fette Abmahnung kassierst.

Wissentlich Recht und Gesetz zu brechen um sich selbst finanzielle Vorteile zu verschaffen und dann noch über Abmahnungen jammern.

Das ist kaum noch zu toppen.

S.J.