Ebay- Gewerbe oder doch Privat

ich hab da ein kl. Problem mit einem Käufer.
Verkauft hab ich einen Rasenmäher, gebraucht.
Abholung. Der kam und fing an zu handeln, hab den Mäher wieder in den Keller gestellt.
Nun drohte er mir mit Erstattung der Fahrtkosten. Mittlerweile weiß ich aber , dass er in ganz D rumfährt, gebr. Rasenmäher kauft, runterhandelt und in den letzten 90 Tagen 4000 € Umsatz gemacht hat, als privater Verkäufer.
Hab erst mal im Ebay einen "Fall"eröffnet, bekam aber zur Antwort dass er nächste Wo. zu seinem Anwalt gehen will.
Hab`s schwarz auf weiss dass er auch bei anderen Mitgl. gehandelt hat

Hallo,
meines Erachtens hast du nichts falsch gemacht. Er hat den Rasenmäher ersteigert, ist aber letztlich nicht bereit den Preis zu bezahlen. Sein Pech. Wenn du dich nicht drauf einlässt, behält er halt sein Geld und du den Rasenmäher.
Lass ihn ruhig zum Anwalt gehen un berichte mal, was letztendlich dabei raus kommt :wink:
Gruß dudde

Hi

ich hab da ein kl. Problem mit einem Käufer.
Verkauft hab ich einen Rasenmäher, gebraucht.
Abholung. Der kam und fing an zu handeln, hab den Mäher wieder
in den Keller gestellt.

hätt ich auch gemacht.

Nun drohte er mir mit Erstattung der Fahrtkosten.

was für Fahrtkosten hattest du, die er dir erstatten möchte?

Mittlerweile
weiß ich aber , dass er in ganz D rumfährt, gebr. Rasenmäher
kauft, runterhandelt und in den letzten 90 Tagen 4000 € Umsatz
gemacht hat, als privater Verkäufer.

er ist also eher Käufer als Verkäufer?

Hab erst mal im Ebay einen "Fall"eröffnet, bekam aber zur
Antwort dass er nächste Wo. zu seinem Anwalt gehen will.
Hab`s schwarz auf weiss dass er auch bei anderen Mitgl.
gehandelt hat

würd ich mir erstmal keine Sorgen machen, bus tatsächlich etwas kommt und ansonsten die Unstimmigkeit wegen nichtgezahltem Artikel durchziehen.
pita

Verkauft hab ich einen Rasenmäher, gebraucht.
Abholung. Der kam und fing an zu handeln, hab den Mäher wieder
in den Keller gestellt.

Warum hat er angefangen zu handeln? Hatte der Mäher Mängel, die im Auktionstext nicht erwähnt waren?

Nun drohte er mir mit Erstattung der Fahrtkosten. Mittlerweile
weiß ich aber , dass er in ganz D rumfährt, gebr. Rasenmäher
kauft, runterhandelt und in den letzten 90 Tagen 4000 € Umsatz
gemacht hat, als privater Verkäufer.

Der Ankauf von gebrauchten Rasenmähern verstößt nun aber gegen kein deutsches Gesetz…

Hab erst mal im Ebay einen "Fall"eröffnet, bekam aber zur
Antwort dass er nächste Wo. zu seinem Anwalt gehen will.

Der ihm dann sicher erzählen wird, dass auch er geschlossene Verträge zu erfüllen hat:

_§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen._

Hab`s schwarz auf weiss dass er auch bei anderen Mitgl.
gehandelt hat

Das hat mit dem konkreten Fall aber eigentlich nichts zu tun.

Gruß

S.J.

Unterstellt, der Mäher ist in beschriebenem, mängelfreien Zustand, gilt: Ihr habt einen gültigen Kaufvertrag. Er ist zur Abnahme der Ware und Zahlung des Kaufpreises verpflichtet.

Kommt er der Pflicht nicht nach, zunächst als „Unstimmigkeit“ bei ebay melden und warten, ob das geklärt wird.

Nimmt er ihn wirklich nicht ab:

Dann entweder auf Abnahme verklagen oder, einfacher, an unterlegenen Bieter verkaufen und überlegen, ob sich Klage auf Schadensersatz (Preisdifferenz der Gebote, Neueinstellen usw.) aus deiner Sicht lohnt.

Wenn Abholung in der Auktion vereinbart war, geht die zu Lasten des Käufers, da kann er dir nichts abverlangen - auch mit Anwalt nicht.

Wenn du einen Anwalt zur Wahrnehmuing deiner Rechte einschalten willst, geht das als Verzugsschaden auf Kosten der Verkäufers - Geld genug scheint er ja zu haben :smile:

G imager761

Rohrkrepierer
Hallo,

Dann entweder auf Abnahme verklagen oder, einfacher, an
unterlegenen Bieter verkaufen und überlegen, ob sich Klage auf
Schadensersatz (Preisdifferenz der Gebote, Neueinstellen usw.)
aus deiner Sicht lohnt.

das könnte ein Rohrkrepierer werden oder sogar deutlich nach hinten losgehen, denn nur, weil der Käufer nicht zahlt, entbindet das den Verkäufer nicht, den Vertrag erfüllen zu müssen. Dem von Dir empfohlenen Weg folgend könnte sich sogar der Verkäufer Schadenersatz pflichtig machen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Abstraktionsprinzip

Wenn man vom Thema nichts versteht, sollte, man sich bei solchen Themen doch besser zurück halten.

Richtiger Weg: Frist auf Abnahme und Zahlung sowie Nachfrist unter Androhung des Rücktritts setzen, dann Rücktritt erklären, dann an unterlegenen Bieter verkaufen und über Schadenersatz nachdenken.

Gruß

S.J.

Wenn man vom Thema nichts versteht, sollte, man sich bei
solchen Themen doch besser zurück halten.

Hoppla :smile:

Richtiger Weg: Frist auf Abnahme und Zahlung sowie Nachfrist
unter Androhung des Rücktritts setzen,

Zu nichts anderem wird er nach Meldung „Unstimmigkeit“ über ebay wohl aufgefordert, oder?

dann Rücktritt
erklären,

Ja was denn sonst, bevor die bereits wirksam verkaufte Ware anderweitig angeboten werden kann?

Aber schön, dass du das noch einmal mit feineren Worten beschrieben hast.

1 Like

Hallo,

Richtiger Weg: Frist auf Abnahme und Zahlung sowie Nachfrist
unter Androhung des Rücktritts setzen,

Zu nichts anderem wird er nach Meldung „Unstimmigkeit“ über
ebay wohl aufgefordert, oder?

die Meldung als Unstimmigkeit bei Ebay ersetzt keine rechtlich wirksame Fristsetzung. Auch wenn dies immer wieder so gesehen wird, ersetzt die Plattform Ebay nicht die deutschen Gesetze. Die über Ebay eingeleiteten Prozesse haben so gut wie keine Auswirkung auf das Rechtsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer sondern regeln primär die Verhältnisse zwischen Ebay und Mitglied.

dann Rücktritt
erklären,

Ja was denn sonst, bevor die bereits wirksam verkaufte Ware
anderweitig angeboten werden kann?

Wenn Du das meinst, dann schreib es auch so. Du schreibst „oder, einfacher, an unterlegenen Bieter verkaufen“. Ohne vorherige Fristsetzung und wirksamen Rücktritt ist das nicht möglich.

Aber schön, dass du das noch einmal mit feineren Worten
beschrieben hast.

Ich habe es nicht mit feineren Worten beschrieben, sondern ganz wesentliche und in Deinen Ausführungen fehlenden Details ergänzt.

Gruß

S.J.

So noch 2,5 Stunden, dann kann ich den Fall bei Ebay beenden,

  1. hat sich der Käufer zumindest bei dem geöffneten Fall nicht gemeldet
  2. hatte er genau 7 Tage bzw.168 Stunden Zeit nochmals zu reagieren.
    Wenn er mir danach noch ich sag mal blöde kommt kann es passieren dass sich Finanzamt bzw. Wettbewerbszentrale mit ihm unterhalten. Aber erst mal abwaten. Ich hab bei Ebay schon über 500 Transaktionen gehabt aber so ein Vogel ist mir noch nicht begegnet. Statt zum Anwalt zu rennen sollte der sich mal einen Duden kaufen und einen Deutsch Kurs besuchen.

Hallo

die Meldung als Unstimmigkeit bei Ebay ersetzt keine rechtlich
wirksame Fristsetzung. Auch wenn dies immer wieder so gesehen
wird, ersetzt die Plattform Ebay nicht die deutschen Gesetze.
Die über Ebay eingeleiteten Prozesse haben so gut wie keine
Auswirkung auf das Rechtsverhältnis zwischen Käufer und
Verkäufer sondern regeln primär die Verhältnisse zwischen Ebay
und Mitglied.

Genau dabei habe ich vor kurzen auch ein Problem gesehen. Aber können da die AGB nicht (in Maßen) die deutschen Gesetze beugen? Also ist es ausgeschlossen, dass ein über diese definierte Plattform geschlossener Vertrag auch über selbige gekündigt werden kann, wenn dies in den AGB so vorgesehen ist? Denn das gleiche gilt ja auch für den Käuferschutz. Wenn man da nicht erhaltene Artikel zusätzlich noch postalisch anmahnt ist man ja wieder 5EUR ärmer mit ungewisser Erstattung, von dem Aufwand ganz zu schweigen. Gibt es da irgendwelche Urteile in dieser Richtung?

lg, Sabrina

So einfach ist das alles nicht. Um als „gewerblicher Händler“ aufzutreten, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Die Grenzen von Privatperson zu Unternehmer (!) sind fließend. Bei pauschalisierten Ratschlägen wäre ich vorsichtig!
Eine Übersicht mit weiteren Infos und Rechtssprechung hierzu findest du hier: http://www.recht.help/informationen/ebay-recht-und-internetrecht/privatverkaeufer-gewerblich-ebay-kleinanzeigen-amazon-ab-wann-unternehmer/
Folgende Indizien lassen „Gewerblichkeit“ vermuten:
● Hohe Anzahl und Regelmäßigkeit an Verkäufen übers Internet
● Anbieten von gleichartigen Artikeln
● Verkauf von Neuware
● Kauf von Ware, um Sie mit Gewinn weiterzuveräußern
● Bezeichnung als „Powerseller“, „Händler“ oder „Betreiber“
● Verwendung von eigenen AGB