Ebay gewerblich vs privatverkauf

hallo liebe Erfahrene und Wissende
ein Tischler benutzt seinen privaten ebayaccount nicht nur für Privatverkäufe, sondern in geringem maß -sagen wir 3 mal pro Jahr insgesamt 300Eur- auch schon mal um alten Krempel aus der Tischlerei zu verhökern, gab sich dabei aber in der Vergangenheit nicht als gewerbl.verkäufer zu erkennen.
Das möchte er nun ändern, weil er nach Recherchen eine gewisse Gafahr sieht, abgemahnt oder verklagt zu werden. er hat also weniger Angst vor den Käufern, sondern vielmehr vor Abmahnkanzleien.
Frage: soll er dazu jetzt lieber einen eigenen neuen account aufmachen, in dem er gewerblich anbietet oder würde das mit nur einem einzigen gemischten account auch gehen (privat-und gewerbl.verkäufe gemischt)?
oder geht das gar nicht, unter zwei getrennten namen bei ebay aufzutreten?

wer kennt sich aus?
liebe grüße und schönen Sonntag wünscht Wutz

Hallo!

Doch, das geht natürlich und nicht nur mit 2 Namen.

Aber Du kannst so sicherlich klar zwischen dem Privatmann (zufällig Beruf Tischler) und dem gewerblichen Händler  trennen.

MfG
duck313

ebay gewerblich für Flohmarktware lohnt das überhaupt?
danke dir duck313

habe mich derweil nochmal kundig gemacht, scheint dass du recht hast.
Es müssen laut ebay-hotline sogar 2 getrennte accounts sein
der Mann musste sich zwar auch erst erkundigen, sagt aber,
dass der gesamte account als gewerblich gekennzeichnet sein müsste,
also kann man nicht einmal Privatverkäufe und einmal gewerbl. Verkäufe unter einem Anmeldenamen machen.

Andere Quellen, auch hier im Archief, deuten das auch so an

allerdings kommen mir gerade neue Zweifel, ob sich mein Vorhaben dann überhaupt noch lohnt, alte gebrauchte Werkzeuge, Halbzeuge, Tischplatten, Gestelle usw. zu verhökern.
Inwiefern kann der Käufer (Bieter) denn von dem Wiederrufsrecht bzw Rückgaberecht gebrauch machen? unbeschränkt und einfach so?
den Versand und Rückversand bezahle dann ich?

das mit der USt auf den ebaypages habe ich auch nicht ganz verstanden, was jetzt umsatzbefreit ist oder nach §13b der Käufer die USt schuldet. Ist dort schon so zweideutig geschrieben.
Muss ich auf jeden Flohmarktartikel in der Re. die MwSt ausweisen?

Ganz abgesehen von Streitereien um die Gewährleistung (1 Jahr?) bei alten aber gebrauchsfähigen Werkzeugmaschinen oder allein schon deren optische Beschaffenheit, was eben alles typischerweise bemängelt wird.
es handelt sich ja um Flohmarktware, teilweise im ein oder zweistelligen Eurobereich.
Da drängt sich mir doch gleich der Vredacht auf, dass da mehr Briefkrieg auf mich zukommt als die Artikel wert sind

soll ich das Zeug (zB säckeweise Spezialschrauben) jetzt lieber einfach wegwerfen? verschenken?
es geht doch dabei weiniger um den Gewinn (der dann auch noch um 19% geschmälert sein würde) sondern mehr um den Platz in meinem Lager

Wäre ebay-Kleinanzeigen hierfür besser geeignet oder trifft da die gleiche Problematik zu?
andere Märkte?
Gibt es andere Möglichkeiten, die alte Lagerware als Privatverkauf umzudeklarieren?
Hab denn nur ich das Problem? geht es nicht anderen auch so?

Man könnte so einiges zu all dem schreiben, aber vielleicht reicht dir ja schon der eine Rat:

Verkauf solche Dinge einfach ausschließlich an Leute, die selbst keine Verbraucher sind.

Wenn dich trotzdem noch andere Dinge interessieren, frag gern noch mal nach.

hallo
die organisatorische Frage nach der Rechn.stellung ohne oder mit MwSt samt Abhandlung mit dem Finanzamt lässt sich sicher noch ganz einfach über offizielle Kanäle klären, das traue ich mir selber schon zu, aber
was ich nicht selber einschätzen kann ist, was das Widerrufsrecht für solche Flohmarktware für den Tischler bedeuten könnte.
wie gesagt, wurden in der Vergangenheit solche Kleinteile einfach über den privaten account als privatverkäufer deklariert und das soll sich in Zukunft ändern weil man Angst vor Abmahnungen hat

Es handelt sich zB um alte übriggebliebene Spiegel, Holzrahmen, Regale, Schrauben, Rohmaterial, Werkzeuge usw. was halt so seit 10 Jahren im Lager herumliegt, aber zu Schade zum wegwerfen ist, weil es ja mal viel Geld gekostet hat und andere sich für wenig Geld darüber freuen würden.

man unterliegt aber wegen der Gleichartigkeit der Artikel sehr der Gefahr, als „gewerblicher“ aufzufliegen und würden hohe Kosten riskieren. obwohl es sich nur um 3-6 Transaktionen und ca 300Euro pro Jahr handelt

Es muss doch andere Erfahrene geben, die in der gleichen Lage sind und die das Wiederrufsrecht und die Gewährleistungsansprüche schon aus eigener Erfahrung einschätzen können,
Erfahrungen mitteilen können

Wutz
hofft immer noch auf gute Antworten

Mus man als gewerblicher Verkaüfer

Hallo Hans Georg,

droitteur riet dir folgendes:

Verkauf solche Dinge einfach ausschließlich an Leute, die
selbst keine Verbraucher sind.

Was er sagen wollte: Bei B2B kann Gewährleistung und Rückgabe anders gestaltet werden als bei B2C…

Grüßle,
Tinchen

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hallo

ich habe den Hinweis von Drottoir verstanden, schrieb aber dass es sich um Flohmarktware handeln soll
anhand der genannten Beispiel wollte ich das eigentlich nochmals deutlich machen

da hier keine weiteren Antworten auf meine Fragen mehr kommen, muss ich also davon ausgehen,
dass meine Vermutungen alle richtig waren und sich der Verkauf solcher Flohmarktwaren an privatleute sich nicht lohnen würde

werde mich dann mal bei ebay weiter erkundigen, ob sowas handhabbar ist oder ob ich das lieber bleiben lassen soll

Danke jedenfalls

Hallo, für gewisse Sachen lohnt sich ebay schon besser als der Flohmarkt. Aus eigener Erfahrun weis ich das es die Mischung macht, aso verkaufe das was bei Ebay nicht ging auf dem Flohmarkt. Oder versuche andere Strategien um an Geld zu kommen wie z.B. hier http://www.ich-brauche-geld.eu

PS: Auktionen lohnen sich auch meist mehr als Sofort Kaufen

SPAM?
owT