Ebay Händler gibt geld nicht zurück

Ich habe am 8.10 einen Artikel bei einem Ebay Händler gekauft. Der eigentliche Preis war auch nur gering: 1€ unverschämt hoch allerdings die Versandkosten mit 4,99€ (der Artikel waren ein paar BW Hosengummis die leicht und klein sind). Nichtsdestotrotz habe ich brav alles bezahlt.
Als ich dann zum 20.10 ungefähr hin immernoch nichts bekam, schrieb ich den Händer an. Er verwies mich auch die Sedungsverfolgung (er hatte mir eine Mail mit der Sendungsnummer geschickt, das hatte ich nur übersehen). Auf dieser Sendungsverfolgung habe ich allerdings gesehen, dass die Ware am 11.10 nicht zugestellt werden konnte weil die angegebene Adresse angeblich falsch war.
Der Händler hat das Paket also am 12.10 bereits wieder zurückbekommen, und sich nicht bei mir gemeldet. Auf mein nachhaken hin verlange er zur erneuten Sendung jedoch eine erneute Überweisung von „anteillig“ 4,50€ versandkosten. Da ich damit nicht einverstanden war, (ich hatte ja bereits einmal komplett den Versand bezahlt, und andere Sendungen die ich bei Ebay gekauft hab, unabhängig von Versandunternehmen sind immer angekommen) bin ich vom Kauf zurückgetreten und wollte mein Geld zurückhaben.
Doch das einzige, was der Händler zur „Problembereinigung“ sagt ist: wenden Sie sich an das Versandunternehmen. Ich habe mich jetzt an Ebay gewandt doch auch in der Problemlösung kommt vom Händler nur dass das Versandunternehmen schuld wäre.

Ich bin mir nun nicht sicher wie ich weiter vorgehen soll.
Natürlich habe ich einen gewissen Käuferschutz, da ich den Betrag mit PayPal bezahlt habe. Und im Grunde, sind es ja „nur“ 5,99€, aber wer hat denn jetzt „Schuld“ und wie kann ich weiter vorgehen?

Meine Adresse ist korrekt bei Ebay hinterlegt, und auch an meinem Briefkasten und dem Klingelschild ist mein Name gut leserlich angebracht. (alles andere kam ja immer an) Ich kann schlecht nachweisen, welche Adresse der Händler als Empfänger angegeben hat. In der Sendungsverfolgung wird nur mein Vor-und Nachname angezeigt, nicht jedoch die Adresse an die es gesandt wurde.

…ist eigentlich simpel :

Für den „Käufer“ ist es im Prinzip irrelevant, warum der „Verkäufer“ seinen Teil der korrekten Vertragserfüllung nicht eingehalten hat und somit „vertagsbrüchig“ wurde (was dem Käufer das Recht einräumt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wobei der „vertragsbrüchige Partner“, resp. „Verkäufer“ dem Käufer alle aus dem nichteingehaltenen Vertrag eventuell entstehenden Kosten zu ersetzen hat, gegebenenfalls auch gerichtliche Anwaltskosten, etc.).
Wenn falsch adressiert - Problem des Verkäufers
Wenn richtig adressiert und falsch oder nicht zugestellt - ebenfalls Problem des Verkäufers, allerdings kann sich dieser dann am Transportunternehmen schadlos halten
Da die ordnungsgemäße Verbringung (in diesem Fall) in den Zuständigkeitsbereich und die Verantwortlichkeit des Verkäufers fällt und vom Verkäufer ordnungsgemäß bezahlt wurde ist eine Einforderung nochmaliger Bezahlung (warum auch immer) unzuläßig.

Gruß
nicolai

p.s. : klingt angesichts des Betrages natürlich lächerlich, aber gegebenenfalls eine gerichtliche Klage einbringen, bzw. damit (sowie mit einer Forderung nach Kosten- und Folgekostenersatz) drohen…

kleine Ergänzung, was die gerichtliche Verfolgung betrifft. Ich glaube nicht, daß dies klappt, weil es eine Untergrenze gibt. Bagatellfälle will man nämlich nicht haben. Ich bin nicht ganz genau informiert, habe auch gerade keine Lust zum Nachschauen, aber ich vermute, daß diese bei mind. 10 Euro Streitwert liegen dürfte.

Gruß Klaus

Absoluter Unsinn

Ich glaube nicht, daß dies klappt, weil es eine Untergrenze
gibt. Bagatellfälle will man nämlich nicht haben. Ich bin
nicht ganz genau informiert, habe auch gerade keine Lust zum
Nachschauen, aber ich vermute, daß diese bei mind. 10 Euro
Streitwert liegen dürfte.

Du glaubst, vermutest, meinst es gäbe eine Untergrenze, bist nicht genau informiert, hast keine Lust nachzuschauen, vermutest aber, dass „diese bei mind. 10 Euro Streitwert liegen dürfte.“

Kurzum: Du weißt es nicht, meinst aber uns allen das mitteilen zu müssen.

Nein. Es gibt keinen Grenzwert, unter dem fröhlich beschissen und gelinkt werden darf. Es interessiert auch nicht, ob man „Bagatellfälle“ haben will oder nicht. Wäre ja auch noch schöner, wenn sich die Mitarbeiter der Justiz aussuchen dürften, ab wann sie tätig werden müssten.

Fazit: Dein Geschreibsel ist absoluter Unsinn.

Dass so ein Beitrag von jemandem kommt, der laut Vika Recht studiert haben will, kann eigentlich nur heißen, dass das schlichtweg nicht stimmt, dass er beim studieren nicht aufgepasst hat oder unter Amnesie leidet.

Sechs. Setzen.

S.J.

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