Ebay-kÄufer droht mir!

EBAY-KÄUFER DROHT MIR!!!

hallo,
ich habe vor kurzem eine Packung mit 60 neuen Teelöffeln verkauft. Der Käufer hat diese für 2,80€ inkl. Versand erworben. Danach bekam ich eine neutrale Bewertung das die Löffel so klein wie Kinderlöffel wären ob ich ihn verarschen wollte (so in der Art)…Obwohl es normale Teelöffel sind.Innerhalb 48h Stunden hatte er schon sein Päckchen. Habe mich erst bisschen geärgert das sie so billig weggegangen sind aber so sind halt die Regeln…
Im übrigen habe ich noch weitere Packungen verkauft .
Bewertung immer Positiv,schneller Versand usw.

Nach ein Paar Tagen kam eine Mail das ich ja seine Bewertung nicht vergessen soll.
Habe die Bewerung dann erstmal nach hinten verschoben um erst mal die Wut zu verdauen.
Dann wieder eine Mail das er mir jetzt eine Frist setzt von ein paar Tagen sonst schaltet er Ebay ein.
Habe darauf auch nicht geantwortet.
Jetzt bekomme ich gerade wieder eine Mail das er jetzt Ebay einschaltet weil ich ihn nicht bewerte und das er dann gleich mal Beschwerde wegen meinen Schrott-Löffeln einreicht.
???
Habe mich bisschen informiert und bin bisher auf den Stand das man nicht gezwungen ist Bewertungen abzugeben… Nun jetzt mache ich mir doch Gedanken und frage mich ob Ebay meinen Account löscht weil ich ihn nicht bewerten will.
Aber nach solchen unfreundlichen Mails weigere ich mich jetzt auch positiv zu bewerten .

Hallo,

und erstmal - tief durchatmen…

Eine neutrale und selbst ein negative Bewertung ist kein Beinbruch. Immer mal kommt es zu kleineren Problemen Ich habe letztens etwas rotes verkauft - Antwort vom Käufer " ist nicht rot genug"… Tja manche Dinge sind Ansichtssache. So wohl auch die Größe von Teelöffeln - denn die gibt es sicher in verschiedenen Größen.

Aber keine Angst, ebay löscht keinen Account deswegen.

Du als Verkäufer kannst ja nur positiv bewerten. Warum also nicht die Möglichkleit nutzen und ganz Sachlich z.B. „sehr kritischer Käufer“ reinschreiben? Ist höflich, entspricht der Wahrheit und trotzdem weiß jeder worauf er sich bei ihm einstellen kann…

Viele Grüße

Hallo,

mach Dir da mal keine Sorgen. Alles richtig gemacht !!!
Solche Fälle gibt es ja mittlerweile zu Hauf. Du mußt ihn definitiv nicht bewerten, solltest aber…Der Klou ist, das er zuerst bewertet hat und er seine BW nicht mehr ändern kann. D.h. du kannst,darfst und sollst ehrlich deine BW abgeben. Er kann sich bei Ebay beschweren wie er möchte. Niemand wird dir deinen Account deshalb löschen. Zum einen sind fast alle Ebay Mails automatisiert, so das da nicht Günther B. oder Helga A. aus der Serviceabteilung deine Sachlage genau prüft und zum anderen herscht hier das Gesetz der Meinungsfreiheit.Ebay wird dich nur darauf hinweisen, das du noch nicht bewertet hast bzw. du sllst noch eine BW abgeben. Ist aber Quatsch einfach immer wieder löschen und das wars dann auch.
Es gibt definitiv kein Gesetzt, das dich dazu zwingt etc.
Wichtig ist auch ehrlich zu bewerten, da solche Leute immer mehr werden. mfg

Blödsinn,
niemand MUSS bewerten.
normale TEElöffel (nicht DESSERT Löffel) sind: 13-14 cm lang.

wenns in der Artikebeschreibung stand / ersichtlich ist dass es sich um nomrmale Kaffelöffel handelt, biete ihm Rückversand an (aber auf seine Kosten)

das klingt blöd, da der teuerer ist als der Preis,
aber dann hast du deine Pflicht erfüllt. und dich an alle Regeln gehalten.

sollten die Löffel Espressolöffel sein, also 9-10 cm,
dann biete ihm den rückversand an auf deine Kosten, das ist doch 3,80 nicht wert.

Ja, es geht da ums Prinzip… sich nicht einfach so von jemandem von der Seite…

Aber 3,80 mehr oder weniger sind MIR so „exklusive“ Käufer nicht wert.

(das alles ist keine rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Meinung)

Hi!
Also grundsätzlich gibt es keine Bewertungspflicht bei Ebay meines Wissens, jedoch fühle ich mich auch immer etwas verarscht, wenn ich gleich nach Geldeingang die Käufer oder Verkäufer bewerte und kein Feedback erhalte.
Der Käufer könnte dich meines Wissens nur wg der angeblich nicht der Beschreibung entsprechenden Ware bei Ebay melden. Dafür muss er aber auch Beweise haben und net stump irgendwelche Behauptungen vortragen.
Ich an deiner Stelle würde, sofern sich Ebay bei dir melden sollte denen den Schriftverkehr zukommen lassen, sodass es einsichtiger wird und die das besser beurteilen können. Sollte sich heraustellen, dass der Typ nur heiße Luft von sich gibt, kannst du die Bewertung auch löschen lassen.
Wg ner Nichtabgabe von Bewertungen wurde bisher noch kein Account gesperrt. Das hab ich zumindest noch nicht erlebt.
Hoffe ich konnte dir helfen.
MFG Phil

Hallo kunstblume,

vielen Dank für Deine Anfrage.

Ich habe mich jetzt vorsichtshalber selbst informiert, um die aktuellste Information parat zu haben und um meine Information mit einem Link untermauern zu können. Dennoch möchte ich im Vorfeld kund tun, dass ich kein Rechtsanwalt bin und somit nur meine eigene Meinung äußern darf, zudem ist diese Information unverbindlich.

Laut dem Bewertungsportal bei ebay unter
http://pages.ebay.de/services/forum/feedback.html
ist klar von einer „Kann“-Regelung die Rede. Daraus schließe ich, dass Du nicht gezwungen bist, eine Bewertung abzugeben, sondern Du hast die Freiheit, es zu unterlassen. Folglich kann ebay Dich weder abmahnen noch kündigen, wenn Du keine Bewertung abgibst.

Was den Rest angeht, so kann ich das aus der Ferne nicht beurteilen. Sollte ebay Dich anschreiben, weil die Abwicklung des Kaufvertrages geprüft werden soll, dann würde ich denen erstmal die aggressiven E-Mails senden, die der Käufer gesendet hat, auf weitere Kaufverträge verweisen mit der identischen Ware, die allesamt positiv verlaufen waren, und hinweisen, dass der Käufer nicht sachlich seine Reklamation vorbringen konnte, um eine gütliche Einigung erzielen zu können.

Ich hoffe, dass sich diese Angelegenheit klären lässt und dass ich hier weiterhelfen konnte.

Bis denne
gitarrejoern

Hallo, hast vollkommen recht. Du musst keine Bewertung abgeben, da kann Dich keiner zu zwingen. Der Käufer kann Dir auch nicht mehr schaden, da er seine Bewertung ja schon abgegeben hat. Der kann sich ruhig bei eBay beschweren, da passier nix. Wenn er eine bestimmte Größe an Kaffeelöffeln gewollt hätte, hätte er vor dem Bieten bei Dir anfragen können. So hat er Pech gehabt. Lieber Gruß

Hallo Kunstblume,

wie du vollkommen Recht hast, bist du als eBay-Mitglied NICHT verpflichtet, nach einer abgewickelten Auktion eine Bewertung abzugeben. Von daher herrscht seitens deines Käufers keinerlei Anspruch. Insofern kann ich dich absolut beruhigen. Dass sich eBay in solche Probleme einmischt halte ich für eher unwahrscheinlich. Die einzige Reaktion, die evtl. zu erwarten wäre, ist eine Erinnerungsemail seitens eBay, deinen Käufer zu bewerten.

Generell gehört das Bewerten der gesamten Transaktion jedoch zum „guten Ton“ innerhalb eBays. Allerdings gehört es noch viel eher zum „guten Ton“, bei dieser Bewertung so objektiv und fair wie möglich zu sein. Eine derartige Bewertung deines Käufers erscheint mir also - sollten die Umstände wirklich so sein, wie du sie beschrieben hast und es sich in der Beschreibung und in der Realität klar um Kaffeelöffel normaler Größe handeln - mehr als ungerecht.

In einem solchen Falle würde ich, wenn dein Käufer ja so darauf besteht, eine ebenfalls neutrale (!) Bewertung abgeben, in der ich die Zustände und die Unfreundlichkeit des Käufers mitbeschreibe.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

P.S.: Bei eBay werden dir noch öfters Auktionspartner begegnen, die versuchen werden, dich durch verschiedenste taktische Maneuver zu Handlungen in ihrem Sinne zu nötigen. In solchen Fällen ist es sehr wichtig, einen „kühlen Kopf“ zu bewahren und sich keinesfalls einschüchtern zu lassen. Was in den eBay-AGBs nicht steht ist das teils doch recht „dicke Fell“, das man benötigt. :wink:

Hallo

Also das würde ich doch alles abwarten. Es wird nämlich nichts passieren.
Erstens: eine Bewertung kann er nicht erzwingen.
Zweitens: Sollte er jetzt plötzlich die Löffel reklamieren, einen Fall deshalb öffnen, dann wird ebay bei dir nachfragen. Lege dann die Fakten dar und am besten legst du noch seine emails zur Kenntnisnahme dazu. Die haben nämlich auch keine Lust auf so Spinner.

Fazit: es ist zwar äußerst ärgerlich, aber es kann dir nichts passieren.

Hallo,
ich geh mal davon aus das du gewerblich verkaufst, wegen Neuware und Anzahl der neuen Artikel.
Wenn er die Löffel nicht hätte behalten wollen, hätte er sie ja in der gesetzlich vorgeschriebenen Wiederrufsfrist zurück schicken können. Hat er aber nicht deshalb , erledigt. Bewerten mußt du nicht. Ebay sperrt auch nicht mal eben so deinen Account. Als Gewerbetreibender sorgst du ja für mehr Umsatz.
Gruß Frank

Hallo,
Lass ihn ruhig Ebay einschalten… die machen nichts, wenn du alles richtig gemacht hast.
Dann kannst du denen auch ruhig schreiben, wie er dich „drängt“, das interessiert sie auch.
Wenn du in deiner Beschreibung beschrieben hast wie die Löffel sind, dann kann er sowieso machen was er will. Ebay wird deinen Account nicht löschen.
Leider kannst du ihn nur positiv bewerten- es gibt nur den Button- aber, du kannst schreiben was du willst!!! Also das was war und wahr ist.
Liebe Grüße
Thomas

Sie sind in keinster Weise zu einer Bewertung verpflichtet. Reagieren Sie einfach ncht, und lassen Sie sich auf keinen Fall zu einer Überreaktion verleiten.

Hallo Kunstblume,

wenn er doch unzufrieden mit Ihre Ware ist, dann bieten Sie ihm an, es auf seine Kosten an Sie zurück zu verschicken.
So haben Sie evtl. die Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt die Ware, teuerer zu verkaufen und als Gegenzug hat er keine Möglichkeit mehr schlecht Bewertung abzugeben.
Schweigen ist die schlechtere Lösung.
LG, Martina

Hallo,

ich bin schon mehrere Jahre auf Ebay und dir passiert gar nichts, wenn du den seltsam nörgelnden Menschen nicht bewertest. mach dir da nicht unnütz nen Kopf. Schreibe ihm gar keine Bewertung und gut ist.

LG

Guten Abend,

ich komme erst jetzt dazu Ihnen zu antworten.

Als Erstes was persönliches. Solche Idioten gibt es leider immer wieder auf der Welt. Man nennt die auch Korintenkacker.

Zur Sache selbst. Ebay und der Käufer kann Sie nicht zwingen zu bewerten. Sie sind eben vereist oder waren krank und hatten keine Möglichkeit zu bewerten.

Ganz einfache Sachlage.

Lassen Sie sich nicht verrückt machen.

Beste Grüße

Ch. Lang