eBay Käufer droht mit Anwalt - was tun?

eBay Verkäufer trifft auf Käufer, der ohne Anwälte keine Probleme lösen kann.

Folgender Fall, zusammengefasst:

eBay-Verkäufer verkauft ein Gerät im Wert von ca. 85EUR auf eBay. Zustand: „Neu-Sonstige“. Käufer ersteigert es. Als Zahlungsmethode wird der standardisierte eBay-Zahlungsdienst (Stichwort „Painpal“) angezeigt. Käufer zahlt nach Auktion sofort. Käufer aber überweißt den vollen Betrag per P.P. zurück (Rückzahlung). Begründung: Vermeidung der P.P.-Gebühren (wenn auch in diesem Falle minimal). Fehler seitens des Käufers: er vertraut auf die Kooperation des Käufers, fragt erst NACH der Rückzahlung nach, ob der Käufer damit einverstanden sei.

Dieser jedoch reagiert empört, rastet aus und kontaktiert umgehenst seine Anwälte, von denen der Käufer (angeblich?) demnächst Post erhält, „inkl. Rechung über den entstandenen Schaden durch […] unterlassene Warenübergabe trotz Einhaltung des Geldübergabevertrages“ (Zitat Ende).

Verkäufer entschuldigt sich mit der Begründung, nicht gewusst zu haben, dass es für den Käufer ein solches Problem ist, statt P.P. per Banküberweisung zu zahlen. Verkäufer bietet Käufer an, doch gerne nochmals per P.P. zu bezahlen, damit man die Angelegenheit friedlich lösen kann. Antwort des Käufers: Protest, Warnung mit Kontaktaufnahme der ortsansässigen Polizeidienststelle für Internet-Kriminalität, außerdem soll der Verkäufer ihm Schadensersatz leisten. Dazu außerdem noch eine(n) „Eigentumsnachweis/Unbedenklichkeitsbescheinigung/Kaufbeleg/Bestätigung“ vorlegen, da der Käufer gemäß §259 StGB Absatz 1 fürchtet, Hehlerware ersteigert zu haben.

Meine Frage nun: muss solch eine Aufblasung eines geringfügigen Verkaufs auf eBay wirklich sein ? Kann der Käufer tatsächlich Schadensersatz verlangen? Wie hoch kann dieser ausfallen? Wird sich die Polizei einer solchen Sache annehmen? Und wenn als Artikelzustand „Neu:Sonstige“ angegeben wurde, muss der Verkäufer dann tatsächlich einen Kaufbeleg o.ä. vorweisen müssen? Was passiert, wenn er keinen hat, sondern der Zustand des Gerätes nun einmal einfach tadellos=wie neu ist?

Für Meinungen bin ich sehr dankbar.

Hi!

ich bin zwar kein Anwalt, aber es hört sich sehr danach an, dass der Käufer -aus welchen Gründen auch immer- seinen Kauf bereut, und nun mit allen Mitteln versucht, das Geld und die Ware zu bekommen, und bläst sich dabei auf ohne Ende!
Das was er ablässt, hat garantiert bei keiner Rechtsprüfung Bestand und klingt eher nach dem wahllosen Aufzählen von aufgeschnappten Rechtsbegriffen als eine ernst zu nehmende Drohung…

Ich würde mich an Ihrer Stelle mal mit der Verbraucherschutzzentrale in Verbindung setzen (gibts in jeder größeren Stadt, einfach mal im internet suchen), und für unter 20,- EUR kriegt man da eine umfassende persönliche Rechtsberatung eines Fachanwalts vor Ort. Dannn sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und kennen Ihre Rechte und Pflichten sowie die des Käufers ebenso.
(der Verbraucherschutz hat mir in einer anderen Geschichte auch schon geholfen)

Gruß,
Jörn Köhler

Hallo,

als PRIVATverkäufer muss man Paypal nicht akzeptieren, allerdings die Option auch bei der Erstellung des Angebots deaktivieren

  • ansonsten kann der Kunde selbstverständlich auf Paypalzahlung & umgehende Lieferung bestehen.

Zum Thema „Hehlerware - Kaufbeleg etc“ kann ich mich leider nicht äußern, da dies eindeutig wohl eine Frage für eine rechtlich kompetente Stelle ist.

Viele Grüße Claudia

eBay Verkäufer trifft auf Käufer, der ohne Anwälte keine
Probleme lösen kann.